Eine Zahnarzthelferin posiert in einer Zahnarztpraxis hinter einem künstlichen, überdimensioniertem Gebiss, dass nur leicht geöffnet ist. © picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte Foto: Julian Stratenschulte

Private Zusatzversicherung: Worauf kommt es an?

Stand: 21.02.2025 13:14 Uhr

Ob für die Zähne oder im Krankenhaus: Viele private Zusatzversicherungen werben mit Leistungen, die wichtig erscheinen. Doch worauf kommt es wirklich an? Und was sollten Verbraucher beachten?

von Nicolas Peerenboom

Krankenzusatzversicherungen sollen das zahlen, was die gesetzliche Krankenkasse nicht abdeckt. Ob das ein teures Implantat, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder eine hochwertige Sehhilfe ist. Doch oft entsprechen die tatsächlichen Leistungen nicht den Erwartungen der Versicherten. Wann lohnt sich der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung? Was gilt es zu beachten? Und welche Versicherungen braucht man wirklich?

Hochwertige Versorgung der Zähne oft keine Kassenleistung

Gesetzlich Krankenversicherte sind über ihre Krankenkasse insoweit abgesichert, dass diese eine medizinisch erforderliche Behandlung zahlt. Das entspricht jedoch oft nicht den Ansprüchen der Zahnpatientinnen und -patienten: Viele ziehen ein fest eingesetztes Implantat der herausnehmbaren Brücke oder einer Metallkrone vor. Die Zusatzkosten für eine hochwertige Versorgung der Zähne und andere zahnärztliche Leistungen müssen die Patienten selbst bezahlen - es sei denn, sie haben zuvor eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.

Lohnt der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt oder nicht, hängt stark vom Einzelfall ab. Oft macht der Abschluss einer solchen Versicherung nur für Menschen Sinn, die in der Zukunft teure Zahnbehandlungen erwarten und nicht mit der Standardversorgung der Krankenkassen zufrieden sind. Vor dem Abschluss gibt es mehrere Aspekte zu bedenken und im Vertrag zu prüfen:

  • Die Kosten solcher Zahnzusatzversicherungen richten sich auch nach dem Alter. Je jünger man beim Abschluss einer Zusatzzusatzversicherung ist, desto günstiger ist der Tarif.
  • Bei vielen Zahnzusatzversicherungen wird zuerst der Kassenanteil von der Zahnarztrechnung abgezogen - also der Betrag, der von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Vom Restbetrag übernimmt die Zusatzversicherung je nach Tarif mal 80, mal 90 oder mal 100 Prozent. Zum Teil hängt das auch von Nebenbedingungen ab - zum Beispiel davon, ob eine regelmäßige Zahnreinigung stattfindet.
  • Viele Anbieter von Zusatzversicherungen übernehmen nicht sämtliche Kosten für alle Leistungen, die vom Zahnarzt im Heil- und Kostenplan aufgeführt sind. Daher lohnt es genau zu prüfen, welche zahnärztlichen Leistungen von vornherein im angedachten Tarif ausgeschlossen sind.

Was tun, wenn die Zusatzversicherung nicht zahlen will?

Wenn der Versicherer Teile des Heil- und Kostenplanes nicht erstatten will, sollte man umgehend mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztin darüber reden. Medizinisch notwendige Maßnahmen können nicht ohne Weiteres vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

So wird beispielsweise die Ablehnung eines Implantates im Backenzahnbereich regelmäßig damit begründet, dass dies medizinisch nicht erforderlich sei. Doch sobald der Zahnarzt die medizinische Notwendigkeit im konkreten Fall begründen kann, sei die Entscheidung über die Kostenübernahme wieder offen, meint Juristin Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg: "Dann könnten die Weichen dafür gestellt sein, dass die Versicherung das auch ersetzt."

Mehr Komfort im Ernstfall? Die Krankenhaus-Zusatzversicherung

Die Krankenhaus-Zusatzversicherung kommt für Leistungen im Krankenhaus auf, die über den Standard der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um zwei Leistungspakete: Die Chefarztbehandlung und das Recht auf ein Einbett- oder Zweibettzimmer. Auch bei diesen Angeboten gibt es für Verbraucher einige wichtige Punkte vor dem Abschluss der Versicherung zu bedenken:

  • Je älter Patienten bei Abschluss der Versicherung sind, desto teurer wird der Tarif.
  • Chefärztinnen und Chefärzte sind nicht zwingend die erfahreneren Ärzte. Auch Oberärzte und ihre Kollegen sind aufgrund ihres tagtäglichen Einsatzes in der Regel hochkompetent.
  • Viele moderne Krankenhäuser sind inzwischen standardmäßig mit Einbett- oder Zweibett-Zimmern ausgestattet. Da macht es keinen Sinn, sich diese Unterbringungsart als teure "Wahlleistung" dazuzubuchen.
  • Sobald die Unterbringung in einem Einzelzimmer medizinisch geboten scheint, werden auch gesetzlich Krankenversicherte entsprechend untergebracht.
  • Auch gesetzlich Krankenversicherte können sich auf Wunsch sogenannte Wahlleistungen im Krankenhaus dazubestellen. Dafür schließen sie mit dem Krankenhaus separate Verträge ab. Für ein Einbett- oder Zweibett-Zimmer beispielsweise fallen dann je nach Krankenhaus und Region zwischen 50 Euro und 200 Euro pro Nacht zusätzlich an.

Eine Krankenhaus-Mahlzeit auf einem Tablett - bestehend aus einer Scheibe Brot, etwas Käse und Wurst, einer sauren Gurke, einem Radieschen, Senf, Früchte-Quark und Tee. © picture alliance / Winfried Rothermel | Winfried Rothermel Foto: Winfried Rothermel
Mehr Auswahl statt Standardprogramm? Nicht immer lohnen sich die Leistungen wirklich.
Die Krankenhaustagegeld-Versicherung

Die Krankenhaustagegeld-Versicherung deckt Kosten ab, die üblicherweise während eines Krankenhausaufenthaltes anfallen. Das sind zum Beispiel Taxifahrten oder die gesetzliche Zuzahlung beim Aufenthalt im Krankenhaus. Die Höhe des täglichen Krankenhaustagegeldes legt man individuell fest. Danach richtet sich auch der Beitrag.

Doch Extras im Krankenhaus wie zum Beispiel ein Fernseher, die WLAN-Nutzung oder spezielle Essenswünsche können meistens auch aus eigener Tasche bezahlt werden. Versicherungsexperten raten daher, lieber ein bisschen Geld für Notfälle oder Sonderausgaben anzusparen, anstatt eine Versicherung für kleine Ausgaben abzuschließen.

Wirklich wichtig: Die Krankentagegeld-Versicherung

Die Krankentagegeld-Versicherung sichert Einkommenseinbußen im Krankheitsfall ab. In den Augen von Bianca Boss vom Bund der Versicherten ist sie die wichtigste Zusatzversicherung.

Nach einer Krankschreibung bekommen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber - die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Anschließend übernimmt die Krankenkasse und zahlt bis längstens 78 Wochen das Krankengeld, das aber deutlich niedriger ausfällt als der Nettolohn. Die Krankentagegeldversicherung schließt die Lücke zwischen dem Krankengeld und dem Nettogehalt. Sie ist wichtig, um bei langfristiger Erkrankung den Lebensstandard zu halten. Auch für Selbstständige und Freiberufler ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Dabei gilt es zu bedenken:

  • Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist und deshalb auch keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankentagegeld hat, sollte mit einer privaten Krankentagegeldversicherung vorsorgen. Die Höhe sollte sich nach den monatlichen Lebenshaltungskosten richten, wenn keine anderen Einkünfte den krankheitsbedingten Einkommensverlust ausgleichen.
  • Die Höhe des Krankentagegeldes legen Sie selbst fest. Danach richtet sich dann auch die Beitragshöhe des verabredeten Krankentagegeldes.
  • Auch für gesetzlich versicherte Besserverdiener kann eine Krankentagegeld sinnvoll sein. Oft reicht das gesetzliche Krankentagegeld nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. In diesen Fällen hilft eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung.

Für Reisende unverzichtbar: Die Auslandskrankenversicherung

Wer ins Ausland reist und dort krank wird, sollte eine Auslandskrankenversicherung haben. Ohne eine solche Versicherung sind die örtlichen Behandlungs- und gegebenenfalls Rückführungskosten teilweise extrem hoch.
Im EU-Ausland, Liechtenstein, Großbritannien, Norwegen, Island und in der Schweiz können gesetzlich Krankenversicherte medizinisch notwendige Leistungen beanspruchen. Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie Ihre Krankenkasse fragen, was Sie für einen Krankenversicherungsschutz im Reiseland benötigen. Eventuell ist eine "Europäische Krankenversicherungskarte" (European Health Insurance Card - EHIC) erforderlich.

Für Fernreisen ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend geboten. Eine Auslandsreisekrankenversicherung mit weltweitem Schutz gibt es schon ab 9,90 Euro pro Jahr.

Hohe Preisspanne bei Brillenversicherungen

Über 40 Millionen Menschen benötigen in Deutschland eine Sehhilfe - ein gigantischer Markt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich weitgehend aus der Finanzierung von Augengläsern und Brillengestellen zurückgezogen. Geld gibt es nur, wenn die Sehkraft erheblich eingeschränkt ist. Gegen Vorlage eines Rezeptes sind Brillen für Minderjährige in der Regel eine Kassenleistung.

Die Preisspanne bei Brillenversicherungen ist recht breit. Es geht los bei etwa 5 Euro monatlich und geht hoch bis zu 100 Euro. Das sollten Sie bedenken:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen kommen bei den Sehhilfen meist nur für Standardleistungen und Angebote auf.
  • Hochwertige Brillengläser bieten zwar ein deutliches Mehr an Lebensqualität, kosten aber auch deutlich mehr. Zum Beispiel Gleitsichtgläser oder entspiegelte Brillengläser.
  • Vor dem Besuch beim Optiker ist ein Rezept, die sogenannte Brillenverordnung nötig, die der Augenarzt ausstellt. Damit kann das Optikerfachgeschäft direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Allerdings müssen bestimmte Leistungen vor Ort bezahlt werden, weil die Kassen dafür nicht aufkommen: Dazu gehören die Brillenfassung, etwaige Extras bei den Gläsern und die gesetzliche Zuzahlung.
  • Damit sich eine Brillenversicherung lohnt, müsste man sich pro Leistungszyklus regelmäßig eine neue Brille besorgen. Die Gefahr besteht, dass der Brillenbedarf aber gar nicht so hoch ist und man den bestehenden Versicherungsschutz vergisst. Auch deshalb ist das Ansparen für eine Brille auf dem eigenen, verzinsten Sparkonto oft die bessere Wahl.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 24.02.2025 | 20:15 Uhr

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