Geldstrafen für Abseilaktion auf A7 bei Hüsby
Nach einer Abseilaktion von der Autobahnbrücke in Hüsby (Kreis Schleswig-Flensburg) hat das Amtsgericht Schleswig am Donnerstag drei Frauen und einen Mann wegen Nötigung verurteilt. Binnen einer Woche können die Angeklagten Berufung einlegen.
Bereits im Dezember hatte das Gericht per Strafbefehl Geldstrafen zwischen 800 und 1.200 Euro gegen die Umweltaktivisten verhängt. Als die Angeklagten dagegen Einspruch einlegten, kam es zum Prozess. Nach insgesamt drei Verhandlungstagen steht nun das Urteil fest.
Die zwischen 25 und 36 Jahre alten Umweltaktivisten sind wegen Nötigung verurteilt worden: Sie müssen jeweils 1.200 Euro zahlen - verteilt auf 60 Tagessätze zu 20 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess ursprünglich 85 Tagessätze zu 20 Euro gefordert - die Verteidigung dagegen auf Freispruch plädiert. Zwei der Frauen müssen zusätzlich Ordnungsgelder von jeweils 900 Euro zahlen, weil sie bei der Urteilsverlesung zunächst nicht aufstehen wollten, dann für Unruhe sorgten und den Saal verließen.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts können die Angeklagten binnen einer Woche Berufung einlegen.
Protestaktion sorgte für Vollsperrung der A7
Vor gut zwei Jahren hatte sich die Gruppe von einer Autobahnbrücke bei Hüsby abgeseilt, um für eine Verkehrswende bzw. gegen die Rodung des Dannenröder Forsts im Rhein-Main-Gebiet zu demonstrieren. So lösten sie eine mehrstündige Sperrung der A7 in beide Richtungen aus.
Aus Sicht des Gerichts handelten die Angeklagten zwar nicht eigennützig, sie gefährdeten aber die Autofahrer und sorgten für Wartezeiten.