Hannover: Der Angeklagte sitzt beim Prozessauftakt in einen Saal vom Landgericht Hannover, seine Verteidiger stehen vor ihm. © picture alliance/dpa/Moritz Frankenberg Foto: Moritz Frankenberg

Ehepaar aus Hagen mit Dolch erstochen: Lebenslange Haft für Sohn

Stand: 10.02.2023 16:21 Uhr

Das Landgericht Hannover hat einen 28-Jährigen wegen Mordes an seiner Mutter und seinem Stiefvater verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sie aus "Wut und Frustration" tötete.

Rund 180-mal soll der 28-Jährige auf das Ehepaar aus Neustadt-Hagen (Region Hannover) eingestochen haben. Der Angeklagte muss lebenslang in Haft. Bei der Urteilsverkündung sagte der Vorsitzende Richter, dass der Angeklagte die Tat geplant habe. Er sei wütend auf die Eltern gewesen, weil diese ihm den Schlüssel zu ihrem Haus weggenommen hatten.

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28-Jähriger tötet Mutter und Stiefvater mit einem Dolch

Während der Corona-Pandemie ist der Mann nach Angaben des Gerichts in Verschwörungstheorien abgeglitten. Er habe seinen Job verloren, es sei zu Mietrückständen für seine Wohnung gekommen. Laut dem Richter habe er sich während der Pandemie zunehmend isoliert und sich in "gewalttätige Videospiele geflüchtet". Als er seinen Stiefvater tötete, habe er ein Videospiel, bei dem Zombies angreifen, nachgeahmt. Der 59-Jährige sei von hinten mit einem Dolch attackiert worden. Er habe mehr als 70 Verletzungen erlitten. Den Dolch habe der 28-Jährige zuvor mit einem Überlebensrucksack im Internet bestellt. 111 Verletzungen wurden nach Angaben des Gerichts bei der Mutter gezählt.

Landgericht Hannover sieht besondere Schwere der Schuld

Die Kammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest, sodass der 28-Jährige nach 15 Jahren nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen wird. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte zuvor gestanden, zunächst seinen Stiefvater und anschließend seine Mutter in ihrem abgelegenen Einfamilienhaus erstochen zu haben.

Anwalt plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit

Der Anwalt des Angeklagten hatte auf Totschlag bei verminderter Schuldfähigkeit plädiert. Er hatte sich dafür ausgesprochen, dass sein Mandant in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Der 28-Jährige hatte sich selbst während der Verhandlung als "seelisch und psychisch krank" bezeichnet. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Angeklagten autistische Züge und eine Persönlichkeitsstörung. Er habe sich aber bewusst zu der Tat entschlossen und sei währenddessen voll steuerungsfähig gewesen. Dieser Bewertung folgte das Gericht. Der 28-Jährige soll zudem je 10.000 Euro an die verbliebenen Kinder des getöteten 59-Jährigen zahlen. Da dem Angeklagten die Mittel fehlten, habe die Summe eher symbolischen Charakter, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Funkbilder - der Tag | 10.02.2023 | 16:00 Uhr

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