Seegericht: Ein bisschen New York in Hamburg
Festgesetzte Schiffe, Grenzkonflikte auf See - das sind Fälle für den Internationalen Seegerichtshof, gegründet am 1. Oktober 1996. Am 3. Juli 2000 wurde das offizielle Quartier des ISGH in einem Hamburger Neubau eingeweiht.
Am Internationalen Seegerichtshof 1, 22609 Hamburg: So lautet die Adresse der wenigen großen und bedeutenden UN-Institution in Deutschland. Das Team um den Münchner Architekten Alexander von Branca hat um die klassizistische "Villa Schröder" an der Elbchaussee ein imposantes Gebäude entworfen. Der rund 5.300 Quadratmeter große Neubau in Hamburg-Nienstedten wird innerhalb von vier Jahren für 123 Millionen Euro fertiggestellt. Zur offiziellen Einweihung am 3. Juli 2000 werden die Schlüssel im Beisein von UN-Generalsekretär Kofi Annan feierlich an den damaligen Präsidenten des ISGH, Chandrasekhara Rao und seine Richter-Kollegen übergeben. Das Gericht bekommt nach vier Jahren provisorischer Unterkunft eine eigene Wirkungsstätte.
ISGH: spricht Recht bei Streit auf und unter See
Ein Seegerichtshof in der Hafenstadt Hamburg - das klingt passend. Doch welche Aufgaben erfüllt das International Tribunal for the Law of the Seas (ITLOS)? Zwei Drittel unseres Planeten sind von Wasser bedeckt. Und natürlich kommt es auch hier zu juristischen Konflikten. Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) wurde geschaffen, um bei Streitigkeiten auf und unter See Recht zu sprechen. Kofi Annan, bis 2006 Generalsekretär der Vereinten Nationen mit Hauptquartier in New York, nannte den ISGH "einen zentralen Baustein der internationalen Friedens- und Sicherheitsordnung".
Grundlage für die Rechtsprechung des ISGH ist das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen, das 1994 nach neun Jahren Verhandlungen in Kraft getreten ist. Schon Anfang der 1950er-Jahre war klar, dass es Regeln dafür braucht, was auf und in den Ozeanen erlaubt ist - und was nicht. Denn immer mehr Länder wollten Ressourcen aus dem Meer nutzen. Sie vergrößerten ihre Fischerei- und Ölförderungsgebiete. Immer öfter kam es zu Konflikten.
Sitz in Hamburg bereits seit 1981 sicher
Bereits auf der UN-Seerechtskonferenz am 21. August 1981 in Genf einigten sich die Teilnehmer auf Hamburg als Standort eines Seegerichts. Nach dem Inkrafttreten des SRÜ 1994 dauerte es noch zwei Jahre, bis der Internationale Seegerichtshof am 1. Oktober 1996 seine Tätigkeit in der Hansestadt aufnahm, vor dem Umzug an die Elbe im Jahr 2000 zunächst in einem Bürogebäude in der Innenstadt - ein Provisorium. Seit Herbst 2000 arbeitet das Gericht im geräumigen und mit modernster Technologie ausgestatteten Neubau im Stadtteil Nienstedten, den zu 80 Prozent der Bund und zu 20 Prozent die Stadt finanziert haben. Während der Präsident und die rund 35 Mitarbeiter vor Ort leben, kommen die übrigen Richter meist nur zu den Verhandlungen an die Elbe.
Der erste Fall: "MS Saiga"
Den ersten Fall bekam das Seegericht 1997: Der westafrikanische Staat Guinea hatten den Tanker "MS Saiga", der unter der Flagge von St. Vincent und den Grenadinen fuhr, von Piraten kapern lassen. Als Begründung gab Guinea an, dass das Schiff Öl in Fischerboote gepumpt und so gegen die nationalen Zollgesetze Guineas verstoßen hätte. Insgesamt wurde der Tanker 80 Tage lang festgehalten. Der ISGH verurteilte Guinea 1999 wegen des "exzessiven und unangemessenen" Vorgehens zu einer hohen Geldstrafe.
Seegrenzkonflikt: Myanmar - Bangladesch
Ein aufsehenerregender und wegweisender Fall wurde ab Dezember 2009 verhandelt. Über zwei Jahre dauerte das Verfahren über den Verlauf der Seegrenze zwischen Bangladesch und Myanmar im Golf von Bengalen. Schließlich konnte der ISGH das Urteil im März 2012 verkünden. Mit Erfolg: Es wurde von beiden Parteien anerkannt und exakt umgesetzt. Damit endete ein jahrelang schwelender Konflikt, der zu diplomatischen und militärischen Auseinandersetzungen geführt hatte.
"Arctic Sunrise": Russland erkennt Urteil zunächst nicht an
Im Fall der "Arctic Sunrise" standen sich die Niederlande und Russland als Streitparteien gegenüber. Das unter niederländischer Flagge fahrende Greenpeace-Schiff "Arctic Sunrise" war nach der versuchten Besetzung einer Ölplattform im September 2013 im Nordmeer festgesetzt, die Crew inhaftiert worden. Nach russischen Angaben habe sich die "Arctic Sunrise" in russischen Gewässern aufgehalten, was Greenpeace dementierte. Das Urteil des ISGH vom November 2013 sah die Herausgabe des Schiffes sowie die Freilassung der Mannschaft gegen Kaution vor. Russland weigerte sich zunächst, das Urteil anzuerkennen. Dennoch kam die Crew auf freien Fuß. Und auch das Schiff konnte Russland wieder verlassen - allerdings erst im Juli 2014.
Internationaler Seegerichtshof: 21 Richter aus aller Welt
Um für Ausgewogenheit und verschiedene Perspektiven bei der juristischen Arbeit zu sorgen, repräsentieren 21 Richter am ISGH alle Kontinente. Sie werden von den derzeit 168 Vertragsparteien für jeweils neun Jahre gewählt. Je fünf Richter kommen aus Afrika und Asien, je vier aus Mittel- und Südamerika sowie Westeuropa und drei kommen aus Osteuropa. Alle drei Jahre finden Wahlen für ein Drittel des Gerichts im UN-Hauptquartier in New York statt. 2017 wählten die Richter den Südkoreaner Jin-Hyun Paik aus ihrer Mitte zum Präsidenten des ISGH. Ende September 2020 endet die dreijährige Amtszeit von Paik. Wer seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger wird, entscheiden die amtierenden Richter am 1. Oktober. Bislang hat kein Präsident das Recht auf eine Wiederwahl wahrgenommen.
ISGH-Urteil ist bindend
Wenn sich zwei streitende Parteien - Länder, Organisationen, Unternehmen oder Privatpersonen - an den Seegerichtshof wenden, ist dessen Entscheidung bindend. Allerdings verfügt der ISGH über kein ausführendes Organ, das die Urteile nach der Verkündung durchsetzen könnte. Ein Problem? "Die Geschichte hat gezeigt, dass Urteile von internationalen Gerichten in der Regel von den Staaten anerkannt werden", sagt Julia Ritter, Pressesprecherin des ISGH. "Was das Seegericht angeht, sind am Ende bisher alle Entscheidungen akzeptiert worden." Neben dem ISGH haben Streitparteien auch die Möglichkeit, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag oder ein internationales Schiedsgericht anzurufen. Lediglich in Fragen des Tiefseebergbaus ist allein der ISGH zuständig.
Spezielle Kammern für einzelne Themenbereiche
Bislang hat der Seegerichtshof 29 Fälle verhandelt, zwei davon sind noch ansässig. Spezielle Kammern gibt es für die Bereiche Tiefseebergbau, Fischerei, Marine-Umweltstreitigkeiten sowie für die Festlegung von Meeresgrenzen. In einer Spezialkammer sind Richter vertreten, die über besondere Kenntnisse in dem jeweiligen juristischen Feld verfügen. Zudem können die Streitparteien eine eigene Kammer bilden. Dazu gehören dann neben Richtern des ISGH auch sogenannte ad-hoc-Richter, die von den Streitparteien ernannt werden dürfen.
Weniger Eilverfahren, kompliziertere Fälle
Bestimmten in den ersten Jahren noch Eilverfahren die Arbeit am ISGH, sind es zunehmend komplizierte Themen, deren Klärung bis zu zweieinhalb Jahre in Anspruch nimmt. Bei einem Eilverfahren dauert es lediglich 30 Tage bis zu einem Urteil. Oft geht es dabei um die Freilassung eines festgesetzten Schiffes oder den Schutz der Meeresumwelt. Grundlegende Fälle wie die Klärung von Seegrenzen, Überfischung oder der Tiefseebergbau benötigen einen viel längeren Zeitraum bis zur Fällung eines Urteils. Bis zu 18 Monate dauert es, bis die Streitparteien alle Dokumente eingereicht haben. Nach einer mehrwöchigen Verhandlung in Hamburg haben die Richter dann ein halbes Jahr Zeit, um ein Urteil zu fällen. Entscheidend für das Gesamturteil ist die einfache Mehrheit.
Tiefseebergbau und Klimawandel werden Konfliktfelder der Zukunft
In Zukunft erwartet der ISGH vermehrt Fälle im Bereich Tiefseebergbau. Bereits der 17. Fall aus den Jahren 2010/2011 behandelte die Möglichkeiten eines umweltfreundlichen Tiefseebergbaus. Noch findet auf diesem Feld viel Forschung statt. Doch wenn Unternehmen und Staaten erst einmal tätig werden, wird der ISGH wohl zahlreiche Streitpunkte zu klären haben. "Zum Thema Tiefseebergbau gibt es keine Alternative, diese Fälle können ausschließlich beim ISGH in Hamburg verhandelt werden", erklärt Julia Ritter. Zudem erwarten die Richter Konflikte, die durch den Klimawandel entstehen, wie Grenzstreitigkeiten durch ein Ansteigen des Meeresspiegels.
Neues Abkommen: Verhandlungen in Singapur möglich
Seit dem 11. Juni 2020 ist es möglich, Verhandlungen des ISGH auch in Singapur abzuhalten. Ein entsprechendes Abkommen sieht vor, dass Singapur dem ISGH dafür vor Ort ein Gebäude zur Verfügung stellt. Dies bietet Streitparteien die Möglichkeit, beispielsweise Konflikte zwischen asiatischen Ländern vergleichsweise ortsnah zu verhandeln. "Der Sitz des Internationalen Seegerichtshofs bleibt aber weiter in Hamburg", bekräftigt Julia Ritter.