Die Polizei in der DDR
Der Aufbau neuer Polizeikräfte begann schon unmittelbar nach Kriegsende, als offizielles Gründungsdatum nach Version der DDR wird der 1. Juli 1945 angegeben. Allerdings vollzogen sich der Aufbau und die Tätigkeit über Jahre auf ungewisser Rechtsgrundlage. Zwar gab es verschiedene Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) und Direktiven des Alliierten Kontrollrats zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit, aber zur Regelung der polizeilichen Belange stütze man sich lange Zeit weitgehend auf das preußische Polizeiverwaltungsgesetz vom 1. Juni 1931.
Ein Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei wurde erst am 11. Juni 1968 erlassen. Bis zur Gründung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung (MfNV) am 18. Januar 1956 wurden außerdem alle waffentragenden Verbände und Einheiten in der Sowjetischen Besatzungszone/DDR unter dem Begriff "Deutsche Volkspolizei" (DVP) subsumiert.
Von 1950 bis 1962 umfasste diese unter anderen folgende Bereiche: Schutzpolizei inklusive Betriebsschutz, Kriminalpolizei, Kraftfahrzeuginspektion - die spätere Verkehrspolizei, Verwaltungspolizei - später Pass- und Meldewesen, Feuerwehr, Transportpolizei, Bereitschaften, Haftsachen - später Strafvollzug.
"Die Polizei - dein Freund und Helfer!"
Die DVP war allgemein für die "Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" zuständig, sie sollte Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorbeugen, diese aufdecken, untersuchen und aufklären. Der politische Auftrag bestand im Dienst "zur allseitigen Stärkung und zum zuverlässigen Schutz der Arbeiter- und Bauernmacht".
Nach dem Willen der SED hatte die Polizei als "Polizei des Volkes" zu erscheinen. Aus diesem Grunde förderte man einerseits die Mitwirkung von Polizeiangehörigen in allen gesellschaftlichen Bereichen und versuchte andererseits, möglichst viele DDR-Bürger zum aktiven Mitwirken für Ordnung, Sicherheit und Disziplin zu bewegen.
ABV und "Freiwillige Helfer der DVP"
Eine Schlüsselrolle spielten hierbei die "Abschnittsbevollmächtigten" (ABV), die 1952/53 nach sowjetischem Vorbild eingeführt wurden. Sie waren ständig im Dienst, indem sie allumfassend zuständig für ihr "Revier" erklärt wurden. Sie hatten die Kontrolle der Hausbücher vorzunehmen und waren erster Ansprechpartner für die Bürger bei Störungen in ihrem Gebiet. In der Regel kannten sie auch die meisten Bürger und vor allem ihre "Pappenheimer" recht gut. Zusätzlich gab es seit 1952 "Freiwillige Helfer der DVP", die den ABV unterstützten und deren Zahl immer größer wurde, sodass sich 1989 circa 177.500 Polizeihelfer im aktiven Einsatz befanden.
Zusätzlich zu den 1989 etwa 80.000 Polizeiangehörigen, circa 8.000 Transportpolizisten und 15.000 Angehörigen des Betriebsschutzes wurden viele Bürger auch in die anderen Bereiche der Polizeiarbeit der DDR einbezogen: So umfasste die Freiwillige Feuerwehr 467.000 Kameraden, 284.000 Menschen waren Mitglied gesellschaftlicher "Kollektive für Verkehrssicherheit" in Betrieben und Einrichtungen, die "Ordnungsgruppen der FDJ" hatten 64.000 Mitglieder, 39.110 Jugendliche wirkten als "Junge Brandschutzhelfer", 9.288 Menschen waren als Schülerlotsen tätig, und die AG "Junger Verkehrshelfer" hatte 44.783 Mitglieder; außerdem waren 2.061.900 DDR-Bürger als Beauftragte der DVP zur Führung des Hausbuches tätig.
In der täglichen Arbeit bestanden enge Verbindungen zum Staatssicherheitsdienst der DDR, vor allem über die bei der Kripo gebildete Abteilung K 1, die im rechtlich trüben Bereich mit geheimdienstlichen Methoden ermittelte. Nicht zuletzt deshalb basierten die Fahndungs- und Überwachungstechniken der DVP in den 80er-Jahren auf hochentwickelten Technologien.
Quelle: www.mdr.de/damals