Sturm und Unwetter: Welche Versicherung zahlt für Schäden?
Ein Sturm deckt das Dach ab, ein Baum fällt aufs Auto, der Keller läuft bei Starkregen voll: Die Folgen eines Unwetters können teuer werden. Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?
Wenn Stürme oder andere Unwetter Schäden an Wohnhäusern und Fahrzeugen verursachen, kann das teuer werden. Doch wer sich rechtzeitig ausreichend versichert, muss zumindest die finanziellen Folgen nicht fürchten. Eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht, mehrere Versicherungsarten teilen sich die Risiken. Mieter sollten eine Hausrat-Versicherung abschließen, während Haus- oder Wohnungsbesitzer zusätzlich eine Wohngebäude-Versicherung benötigen. Für Schäden an Fahrzeugen kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf.
Wann zahlt die Hausrat-Versicherung?
Die Hausrat-Versicherung erstattet Schäden durch Sturm, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser an beweglichen Gütern: Möbel, Teppiche, technische Geräte, Kleidung oder Gartengeräte. Alles, was in der Wohnung und im Keller in Mitleidenschaft gezogen wird, ist versichert. Das gilt meist nicht für Gegenstände, die im Freien gestanden haben, etwa auf der Terrasse oder dem Balkon. Schäden, die durch Wasser von außen entstehen, etwa durch Starkregen oder Sturmflut, sind in der Regel von der Hausrat-Versicherung nicht gedeckt.
Beschädigt sogenannte Überspannung im Stromnetz elektrische Geräte, ist dies in manchen Standard-Policen ebenfalls nicht versichert. Der Bund der Versicherten rät daher, die Versicherungsbedingungen vor einem Abschluss genau zu prüfen und zu vergleichen.
Wann zahlt die Wohngebäude-Versicherung?
Bei Schäden an Haus oder Dach durch Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser tritt die Wohngebäude-Versicherung ein. Allerdings erkennen die meisten Versicherer nur Schäden an, die durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 (Geschwindigkeit ab 62 km/h) entstanden sind. Deckt der Wind das Dach teilweise ab und Regenwasser beschädigt Wände und Decken, ist auch das versichert. Je nach Police sind selbst Schäden an Gartenhäuschen und Carports eingeschlossen.
Schlägt der Blitz ein und löst einen Brand aus, muss die Versicherung ebenfalls zahlen. Auch Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume sollte die Police einschließen. Fließt Wasser allerdings aus einem Fluss ins Haus oder strömt Oberflächenwasser von der Straße ein, etwa bei Starkregen oder Sturmflut, ist das nicht durch die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.
Wasser: Versicherung gegen Elementarschäden notwendig
Wenn Wasser in den Keller oder das Haus läuft, winkt auch die Hausrat-Versicherung ab. Für Schäden, die sogenanntes Oberflächenwasser, also auch Regenwasser oder Flüsse und Bäche, die über die Ufer treten, anrichtet, zahlt sie nicht. Das gilt auch, wenn Schmutzwasser aus der Kanalisation ins Haus drückt. Für solche Fälle gibt es zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausrat-Versicherung eine Elementarschaden-Versicherung. Aber auch sie zahlt bei Schäden durch Wasser nur, wenn dieses von oben oder über die Oberfläche ins Haus gelangt ist - nicht aber, wenn etwa Grundwasser von unten ins Mauerwerk drückt.
Auch Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck oder Erdbeben werden als Elementarschäden bezeichnet und können versichert werden. Die Elementarschaden-Versicherung wird laut Stiftung Warentest immer wichtiger, da Experten mit einer Zunahme schwerer Unwetter mit Starkregen rechnen. Allerdings dürfen Versicherer sie ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint - etwa wenn ein Haus an einem Fluss steht, der regelmäßig über die Ufer tritt.
Private Haftpflicht-Versicherung zahlt an Dritte
Die private Haftpflicht-Versicherung, eine der wichtigsten Versicherungen, kann ebenfalls für Unwetterschäden zuständig sein. Reißt etwa der Sturm einen Blumenkasten vom Balkon und trifft dieser einen Passanten, zahlt die Versicherung des Besitzers an die Geschädigten. Das gilt auch, wenn der Baum eines Gartenbesitzers auf das Auto oder den Zaun des Nachbarn kracht. Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens.
Teil- und Vollkasko zahlen bei Schäden am Auto
Bei Sturm und Hagelschäden am Auto springt die Teilkaskoversicherung ein. Voraussetzung ist allerdings bei den meisten Versicherern eine Windstärke von mindestens 8. Eine Vollkaskoversicherung springt dagegen unabhängig von der Windstärke ein. Sie greift auch, wenn der Schaden selbst verschuldet ist, etwa, weil der Fahrer gegen einen umgestürzten Baum gefahren ist. Versichert ist in der Regel allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Zeitwert des Wagens.
Auch die Schadensregulierung bei Wasserschäden an parkenden Autos erfolgt über die Teilkasko. Sie kann allerdings die Zahlung ablehnen, wenn der Wagen nicht rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet entfernt wurde, obwohl das möglich gewesen wäre. Entsteht ein Motorschaden beim Durchfahren einer überschwemmten Straße, zahlt die Teilkaskoversicherung nur, wenn die Überschwemmung ganz plötzlich aufgetreten ist. Auch eine Vollkaskoversicherung kann die Regulierung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen.
Eine genaue Auflistung, welche Versicherungen bei Sturm, Starkregen und Gewitter zahlen, hat die Stiftung Warentest zusammengestellt.
Vertragsabschluss: Leistungen und Deckungssummen prüfen
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei Hausrat- und Wohngebäude-Policen erhebliche Preisunterschiede. Die Experten vom Bund der Versicherten raten, nicht ohne weitere Prüfung die billigste Versicherung zu wählen. Wichtiger als der Preis sei, dass die benötigten Leistungen auch tatsächlich versichert seien und nicht im Kleingedruckten ausgeschlossen würden. Auch die Deckungssummen für bestimmte versicherte Risiken spielen eine wichtige Rolle beim Vertragsabschluss.