Elementarschaden-Versicherung: Schutz bei Überflutungen
Wasserschäden durch Unwetter zahlt nur die Elementarschaden-Versicherung. In gefährdeten Gebieten ist die Police oft teuer und hat eine hohe Selbstbeteiligung. Was ist beim Abschluss zu beachten?
Werden bei Unwettern Gebäude durch Regenwasser, Schmutzwasser aus der Kanalisation oder über die Ufer tretende Meere, Flüsse und Bäche überflutet, zahlen die Wohngebäude- oder Hausrat-Versicherung nicht für entstehende Schäden. Wer sich gegen Schäden durch Wasser, das von oben oder über die Oberfläche ins Haus gelangt, sowie Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck oder Erdbeben absichern möchte, muss dafür eine zusätzliche Elementarschaden-Versicherung abschließen. Sie zahlt aber in der Regel nicht, wenn etwa Grundwasser von unten ins Mauerwerk drückt.
Klimawandel sorgt künftig für mehr Extremwetterlagen
Weil Extremwetter-Ereignisse durch den Klimawandel zunehmen und heftiger ausfallen könnten als bisher, ist diese Police im Versicherungsportfolio - besonders von Verbrauchern, die in gefährdeten Lagen wohnen - immer wichtiger, so Stiftung Warentest. Laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) sind derzeit nur gut die Hälfte der Häuser gegen Hochwasser und Starkregen versichert. Wer keine Police hat, muss im Katastrophenfall auf Nothilfe durch Bund oder Land vertrauen.
Policen in Überflutungsgebieten oft extrem teuer
Versicherer dürfen eine Elementarschaden-Versicherung ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint - etwa wenn ein Haus an einem Fluss steht, der regelmäßig über die Ufer tritt.
Je nach Lage und Hochwasserhäufigkeit stufen die Versicherer Gebäude in Gefährdungsklassen von eins (geringes Risiko) bis vier (hohes Risiko) ein. Fällt eine Immobilie in Gefährdungsstufe vier, ist eine Police oft nur gegen Zahlung extrem hoher Versicherungsprämien und hoher Selbstbeteiligung im Schadensfall möglich. Oft ist es schwer, überhaupt einen Vertrag zu bekommen. Eigentümer sind im Schadensfall bisher auf die sogenannten Härtefallregelungen und -zahlungen angewiesen.
Kommt die Pflichtversicherung per Gesetz?
Verbraucherschützer und auch Politiker fordern mit Blick auf die jüngsten Flutkatastrophen und Sturmfluten deshalb, die sogenannte Allgefahrdeckung gesetzlich zu verankern. Das würde eine Elementarschaden-Versicherung für alle ermöglichen. Auch über eine Pflichtversicherung wird derzeit diskutiert - so könnten die öffentlichen Haushalte bei Katastrophenfällen entlastet werden. Der GDV warnt allerdings vor den finanziellen Folgen einer alleinigen verpflichtenden Elementarschadenabsicherung für Verbraucher. Er wirbt für ein Gesamtkonzept aus Prävention und Klimafolgenanpassung, Vorsorge für den Katastrophenfall und Versicherungsschutz.
Das Bundesjustizministerium teilte auf NDR Nachfrage mit, innerhalb bestimmter Grenzen sei die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden "nicht komplett ausgeschlossen". Verfassungsrechtliche Fragen wie die risikobasierte Prämien-Kalkulation - also die individuelle Höhe der Versicherungsbeiträge - müssten dafür aber noch geklärt werden. Extrem hohe Versicherungsbeiträge für Einzelne in Risikozonen könnten "sozialpolitisch schwer vertretbar" sein, so die Befürchtung. Parallel befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der Frage, welche Maßnahmen angesichts der steigenden Zahl von Extremwetter-Ereignissen noch denkbar sind, wie das Ministerium mitteilte.
Pflichten für Elementarschutz-Versicherte bei hohem Risiko
Haben Versicherte in gefährdeten Gebieten die Wohngebäude- oder Hausratversicherung um eine Elementarschutz-Versicherung erweitert, sind an die Zahlung im Schadensfall meist technische und bauliche Anforderungen geknüpft, die es zu erfüllen gilt, warnt die Verbraucherzentrale. Das sind unter anderem ...
... bei Ergänzung der Wohngebäude- und Hausratversicherung:
- funktionstüchtige Rückschlagklappen in überflutungsgefährdeten Räumen
- Fenster und Türen müssen geschlossen sein
... bei Ergänzung der Wohngebäudeversicherung:
- Freihalten der Abflussrohre auf dem Grundstück
- Wasser darf nicht durch bauliche Mängel eindringen
... bei Ergänzung der Hausratversicherung:
- Lagerung von Hausrat in Kellerräumen mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußboden
Werden diese Pflichten verletzt, können Versicherte im Schadensfall auf Kosten sitzen bleiben, weil sich die Versicherung weigert, zu zahlen.
Vertragsabschluss: Leistungen und Bedingungen prüfen
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Elementarschaden-Versicherung erhebliche Preisunterschiede bei den Tarifen der Versicherer. Verbraucher sollten sich mehrere individuelle Angebote einholen und neben dem Preis die Leistungen, Deckungssummen und Selbstbeteiligungen, ausgeschlossene Risiken sowie die Versicherungsbedingungen im Schadensfall genau vergleichen.
Bei vielen Elementarschaden-Versicherungen sind nach Angaben der Verbraucherzentrale beispielsweise Schäden ausgeschlossen, die durch Wasser entstehen, das unter der Erdoberfläche durchs Mauerwerk in Gebäude eintritt.
Notwendige bauliche Maßnahmen mit Versicherung abklären
Für von Überschwemmungen bedrohte Gebiete sollte man außerdem mit dem Versicherer genau klären, welche technischen und baulichen Standards erfüllt werden müssen, damit es im Schadensfall keine Zahlungsschwierigkeiten gibt. Das können neben den bereits genannten Pflichten für Versicherte Maßnahmen wie wasserdichte Fenster und Türen in Keller und Erdgeschoss, Kellerversiegelungen oder die Verlegung der Heizung in den ersten Stock sein.
Solche Maßnahmen dürften zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Zukunft ohnehin wichtiger werden: Werden Neubauten besser abgesichert, sinkt das Risiko von Unwetterschäden. Am besten sollten gar keine Gebäude in stark gefährdeten Gebieten gebaut werden - und wenn, dann nur mit Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Aufschüttungen oder der Verwendung von überschwemmungsresistenten Baustoffen.