Reparieren statt Wegwerfen: Die Öko-Design-Verordnung der EU
Die Produkte von morgen werden repariert - nicht weggeworfen. Diese Ziel soll mit Hilfe einer neuen Ökodesign-Verordnung der EU-Kommission erreicht werden. Sie soll für ganz unterschiedliche Branchen gelten.
Klimaneutralität bis 2050 - das ist eines der Ziele, das sich die EU-Kommission im Rahmen des sogenannten "Grünen Deal" gesetzt hat. Um das zu erreichen, sollen nahezu alle Produkte, die in der EU verkauft werden, nachhaltig sein - das heißt unter anderem: langlebig, reparierbar, recyclingfähig, außerdem energie- und ressourceneffizient. Der Grund: Herstellung, Transport, Verwendung und Entsorgung von Gütern des alltäglichen Gebrauchs haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt.
Effizienzsteigerung durch Energielabel und Ökodesign-Richtlinie
Erstmals seit 2005 müssen einige Warengruppen Mindestanforderungen an eine umweltverträgliche Gestaltung erfüllen. Zunächst galt die Ökodesign-Verordnung nur für energiebetriebene Produkte wie zum Beispiel Fernseher, Staubsauger oder Kühlschränke. 2009 kamen energieverbrauchsrelevante Produkte dazu wie beispielsweise Duschköpfe.
Die bereits geltende Ökodesign-Richtlinie hat schon zu erheblichen Effizienzsteigerungen geführt. Laut Europäischer Kommission konnten Verbraucherinnen und Verbraucher allein im Jahr 2021 Energiekosten in Höhe von 120 Mrd. Euro einsparen.
Neue Ökodesign-Verordnung soll für viele unterschiedliche Produkte gelten
Im März 2022 legte die EU-Kommission nun einen Vorschlag für eine neue "Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte" vor. Diese soll für ein möglichst breites Spektrum von Waren in der EU gelten. Wegen der starken Umweltauswirkungen und des großen Einsparpotenzials sollen zunächst diese Produktkategorien in den Fokus gerückt werden:
- Textilien
- Möbel
- Matratzen
- Reifen
- Detergenzien (Reinigungs- und Waschmittel)
- Farben
- Schmierstoffe
- Eisen, Stahl, Aluminium
Höhere Produktpreise, dafür längere Haltbarkeit?
Um die ehrgeizigen Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, will die EU-Kommission auch die Verbraucherrechte stärken. So sollen Kundinnen und Kunden in Zukunft schon am Verkaufsort über die Mindesthaltbarkeit der Produkte und über ihre Reparierfähigkeit informiert werden. Das soll den Wettbewerb der Hersteller um die Produktion langlebiger und reparaturfreundlicher Produkte ankurbeln.
Durch die veränderten Anforderungen der neuen Ökodesign-Verordnung könnten die Kosten für die Produkte steigen, das räumt auch die EU-Kommission ein. Dem stünden jedoch Kosteneinsparungen durch "bessere Leistung, Haltbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit sowie einen höheren Wert am Ende der Lebensdauer" gegenüber.