Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei Neuvergaben von Wohnungen der Preis nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, geht aus dem Mietspiegel hervor. Die Mietpreisbremse gilt nur dann, wenn ein Bundesland sie verordnet hat.
In Deutschland haben die Bundesländer in gut 400 Kommunen die Mietpreisbremse angeordnet - im Norden etwa Hamburg und Bremen. In Niedersachsen gilt sie in neunzehn Städten und Gemeinden, darunter Hannover, Göttingen, Braunschweig, aber auch Lüneburg und Buxtehude oder Wangerooge und Juist. Mecklenburg-Vorpommern hat die Bremse nur für Rostock und Greifswald aktiviert - und Schleswig-Holstein gar nicht: Da hält man die Mietpreisbremse für sinnlos.
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Bestandsmieten, sondern nur bei Neuvermietungen. Ebenso gilt sie nicht bei Neubauten - als Neubau gilt alles, was seit Oktober 2014 gebaut wurde. Außerdem gilt die Mietpreisbremse nicht, wenn der Vermieter die Wohnung für viel Geld modernisiert hat. Ein weiteres Schlupfloch sind auf Zeit vermietete Wohnungen, die zum Beispiel möbliert vermietetet werden. Und: Wenn der Vormieter bereits eine zu hohe Miete gezahlt hat, dann muss auch der Neumieter die überhöhte Miete zahlen.
Die Mieten sind in den vergangenen zehn Jahren trotzdem gestiegen. Insbesondere in Gegenden mit hohem Zuzug, so wie Universitätsstädte und Ballungsgebiete. Mehr als die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. Studien sagen: Jeder dritte Mieter gibt mehr als ein Drittel seines Einkommens nur für die Miete aus. Wohnraum ist knapp, deshalb teuer, und ein Ende des Anstiegs nicht in Sicht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat untersucht, dass Mieter ohne Mietpreisbremse zwei bis vier Prozent mehr für ihre Wohnungen zahlen würden. In Städten mit Mietpreisbremse sind demnach die Mieten stärker gestiegen als in Städten ohne die Bremse.
Der Vermieter muss schriftlich darauf hingewiesen werden, wenn die Miete mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt. Danach kann zu viel gezahlte Miete einbehalten werden. Sollte der Vermieter das nicht einsehen, dann kann man kostenlos rechtliche Unterstützung bei Mietervereinen bekommen. Es gibt auch Dienstleister, die den Anspruch prüfen und auf eigenes Risiko durchsetzen - ähnlich wie bei Entschädigungen wegen verspäteten Flügen. Zur Not muss man einen Rechtsanwalt einschalten und vor Gericht ziehen. Dabei kann man den Mietvertrag zunächst ruhig unterschreiben - wissend, dass die Miete überhöht ist - und erst später dagegen vorgehen. Der Vermieter muss dann das zu viel Gezahlte bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend erstatten.
Laut einer Untersuchung der Universität München unter 10.000 Mietern nur wenige. Drei Viertel haben gesagt, sie hätten Bedenken, gegen ihren Vermieter vorzugehen, es sei ihnen nicht wohl dabei.
Die Bundesländer sollen in Zukunft darlegen, was sie alles gegen den angespannten Wohnungsmarkt unternommen haben, wenn sie die Mietpreisbremse ziehen wollen. Zum Beispiel, ob sie Nachverdichtungen bei Gebäuden vorgenommen oder mehr Bauflächen ausgewiesen haben.