Geld abgebucht: So kann man eine Lastschrift zurückholen
Wer viel im Internet einkauft und meist mit Karte zahlt, kann schnell den Überblick über sein Konto verlieren. Was kann man bei unberechtigten Abbuchungen tun und wie kann man sich schützen?
Kontoabbuchungen für einen bereits gekündigten Vertrag, für ein vergessenes Abo oder für Waren oder Dienstleistungen, die man nicht bestellt hat - immer wieder wird Geld unbemerkt oder unrechtmäßig von Konten abgebucht. So konnten Kriminelle etwa mit gestohlenen Kontodaten tausende Deutschlandtickets bestellen und sich an fremden Konten bedienen, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Doch viele Verbraucher bemerken nicht, dass ihnen Geld abhanden kommt. Dabei lohnt sich ein genauer Blick, denn über die Jahre kann eine höhere Summe zusammenkommen.
Kontoumsätze regelmäßig prüfen
Beim Lastschriftverfahren haben Betrüger leichtes Spiel, weil für das Abbuchen einer Lastschrift der Name des Kontoinhabers und die Bankverbindung genügen. Um unberechtigte Abbuchungen aufzuspüren, sollte man jeden Kontoumsatz genau prüfen und sich den Verwendungszweck anschauen. Abbuchungen lassen sich grundsätzlich innerhalb von acht Wochen rückgängig machen. Wurde die Abbuchung nicht autorisiert, also keine Ermächtigung oder kein Lastschriftmandat erteilt, beträgt die Frist sogar 13 Monate. Auch Kreditkartenabrechnungen sollte man unter die Lupe nehmen und bei Betrugsfällen die Bank informieren.
Beim regelmäßigen Blick auf die Kontobewegungen zeigen sich zudem Altlasten, die unnötig Geld kosten. Meist handelt es sich um unbedacht oder versehentlich abgeschlossene Verträge wie unnütze Versicherungen oder Abos für Zeitschriften. Weil die Beträge eher klein sind, fallen die Abbuchungen oft nicht sofort auf. Gibt es etwas zu beanstanden, sollten Verbraucher sich am besten zunächst direkt an das betreffende Unternehmen wenden. Wichtig: Besteht ein Vertragsverhältnis, muss dieses gekündigt werden, der Widerruf der Lastschrift allein reicht nicht aus.
Abgebuchtes Geld zurückholen
Wer einen Online-Banking-Zugang für sein Girokonto hat, kann das abgebuchte Geld innerhalb der Fristen einfach zurückholen: Lastschriftenrückgabe anklicken und über eine Transaktionsnummer (TAN) freigeben. Kontoinhaber, die ihre Bankgeschäfte nicht online führen, sollten ihre Bank informieren und die Rückbuchung fordern. Die Bank muss den Betrag dann erstatten.
Verbraucher sollten vorher genau überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine nicht genehmigte Buchung handelt. Mitunter hat man etwas online gekauft, bringt aber die abbuchende Firma, die auf dem Kontoauszug genannt ist, nicht gleich mit dem Online-Shop in Verbindung. Bucht man das Geld dann zurück, kann das unnötige Kosten wie etwa Mahngebühren zur Folge haben.
Eine Whitelist oder Blacklist bei der Bank einrichten
Vor betrügerischen Abbuchungen per Lastschrift können sich Kontoinhaber zusätzlich schützen, indem sie bei ihrer Bank eine Whitelist einrichten - dann führt die Bank nur Lastschrifteinzüge bestimmter Empfänger durch. Oder sie erstellen eine Blacklist, die Einzüge bestimmter Empfänger ausschließt. Das empfiehlt sich, wenn es wiederholt zu unberechtigten Abbuchungen kommt, dann sperrt die Bank das Konto für Abbuchungen des genannten Unternehmens.
Die Verbraucherzentralen bieten weitere Informationen, Beratung und Unterstützung im Streitfall an - online, telefonisch und persönlich in den Beratungsstellen vor Ort.