Detailaufnahme von Unterlagen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. © picture alliance/dpa Foto: Uli Deck

Neue Vertragslaufzeiten: Verträge einfacher kündigen

Stand: 01.03.2022 11:25 Uhr

Beim Fitnessstudio anmelden oder einen Streaming-Dienst abonnieren: Wer einen neuen Vertrag abschließt, hat künftig mehr Rechte. Es gelten neue Laufzeiten und es wird einfacher zu kündigen.

Automatische Vertragsverlängerungen sind oft ärgerlich. Verpasst man die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag gleich um ein weiteres Jahr. Seit 1. März 2022 ist es für Verbraucher einfacher, einen Vertrag zu kündigen. "Bei vielen Verträgen sind stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und monatlich gekündigt werden kann", so Christopher Vernon von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Neue Regeln gelten auch für Handy-, Telefon- und Internet-Verträge

Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Konkret geht es um Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen, etwa das klassische Zeitungsabo, Unterrichtsverträge oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die Neuerung geht auf das im Oktober 2021 verabschiedete "Gesetz für faire Verbraucherverträge" zurück. Es soll Kundinnen und Kunden vor langen Vertragslaufzeiten schützen sowie Kündigungen und damit den Wechsel zu anderen Verträgen oder Anbietern erleichtern. Eine ähnliche Neuerung ist bereits für Handy-, Telefon- und Internetverträge im Dezember 2021 in Kraft getreten.

Vorab AGB im Vertrag checken

Bevor Verbraucher einen Vertrag abschließen, sollten sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf prüfen, ob diese die Gesetzesneuerung enthalten. Ist das nicht der Fall, sollten sie den Anbieter darauf hinweisen und eine Anpassung fordern, rät die Verbraucherzentrale. Auch wenn die Klauseln letztlich ungültig sind, vermeiden Betroffene dadurch einen möglichen späteren Rechtsstreit.

Alte Verträge rechtzeitig kündigen

Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, unterliegen mit Ausnahme von Handy-, Telefon- und Internetverträgen der alten Rechtslage. Für sie gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr und kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden. In der Regel muss die Kündigung dem Anbieter drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorliegen. Verbraucher sollten sich deshalb rechtzeitig darum kümmern, wenn sie ihre Altverträge lösen möchten.

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