Reisen mit FTI oder den Tochterfirmen als Veranstalter finden nicht mehr statt. Zunächst hatte der Insolvenzverwalter zwar noch versucht, die Verträge der FTI-Kunden von anderen Touristikkonzernen übernehmen zu lassen, das hat aber nicht geklappt. Anders sieht es aus, wenn FTI lediglich als Vermittler auftrat und der eigentliche Veranstalter ein Unternehmen ist, dass von der Pleite nicht betroffen ist, etwa TUI, DERTOUR, alltours oder ein anderer Veranstalter: In dem Fall kann die Reise wie geplant stattfinden.
Neben der Marke FTI sind auch Angebote wie 5vorFlug oder die Mietfahrzeugmarken DriveFTI und Cars and Camper betroffen, ebenso FTI-Leistungen, die über eine Buchungsplattform wie Check24 oder Ab-In-den-Urlaub gebucht wurden. Insolvenz angemeldet haben laut FTI inzwischen auch die Tochterfirmen BigXtra Touristik GmbH und die Flight Trading GmbH sowie FTI Voyages S.A.S. Gebuchte Leistungen bei Drittanbietern sind nicht betroffen, wenn diese lediglich über die Portale der FTI Touristik gebucht wurden.
Wer eine Pauschalreise oder eine andere wichtige Leistung bei einem der betroffenen Anbieter gebucht hat und dennoch in den Urlaub fahren möchte, sollte sich zügig einen anderen Anbieter suchen. Die Reisebranche hat sich teilweise auf die Situation eingestellt. TUI und DERTOUR zum Beispiel haben ihre Kontingente deutlich aufgestockt - nach TUI- Angaben vor allem für Reisen in die Türkei und nach Ägypten, also bisherigen Schwerpunkt-Zielen von FTI. Die Rede ist von 300.000 zusätzlichen Plätzen. Es wird geschätzt, dass das für etwas mehr als die Hälfte der betroffenen Reisenden ausreicht. Allerdings dürften viele nicht das nötige Geld haben, um einen neuen Urlaub buchen zu können, denn Geschädigte haben bisher keine Erstattung ihrer Zahlungen an FTI erhalten.
Es greift der Absicherungsschutz durch den staatlich verwalteten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Dieser soll im Insolvenzfall des Reiseanbieters etwa die Erstattung von Vorauszahlungen übernehmen und den Rücktransport der Reisenden organisieren. Der Fonds wurde 2021 nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook eingerichtet. Finanzielle Einbußen sollten Pauschalreisenden von FTI also nicht entstehen. Über den Fonds sind aber nicht alle Reiseleistungen abgesichert, die man mit FTI als Veranstalter buchen konnte: Wer nur einen Flug, ein Hotel oder eine Ferienwohnung gebucht hat, geht wahrscheinlich leer aus.
Wann Pauschalreisende ihr bereits an FTI gezahltes Geld durch den Fonds erstattet bekommen, ist noch unklar. Auf der Internetseite des DRSF heißt es, dass der Erstattungsprozess bald starte und dass sich der Fonds mit den Betroffenen in Verbindung setzen werde.
Wahrscheinlich ja. Ursprünglich sollten bis 2027 insgesamt 750 Millionen Euro angespart sein. Das Ziel wurde schon im vergangenen Oktober erreicht. Ob diese 750 Millionen ausreichen werden, um die FTI-Kunden zu entschädigen, weiß im Moment aber niemand genau, da man sich noch einen Überblick verschaffen muss. Die Rede ist von einem hohen dreistelligen Millionenbetrag, der erstattet werden muss.
Bei FTI gebuchte Einzelleistungen wie Mietwagen, Flug oder Hotel sind nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) versichert, Reisende bleiben also vermutlich auf den Kosten sitzen. Denn auch Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen greifen bei einer Insolvenz im Regelfall nicht. Wer Zahlungen an FTI geleistet hat, kann Forderungen nur beim Insolvenzverwalter anmelden - und das auch erst, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, womit frühestens im September gerechnet wird. Insolvenzverwalter ist die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen in München.