Reisen mit FTI oder den Tochterfirmen als Veranstalter finden nicht mehr statt. Zunächst hatte der Insolvenzverwalter zwar noch versucht, die Verträge der FTI-Kunden von anderen Touristikkonzernen übernehmen zu lassen, das hat aber nicht geklappt. Anders sieht es aus, wenn FTI lediglich als Vermittler auftrat und der eigentliche Veranstalter ein Unternehmen ist, dass von der Pleite nicht betroffen ist - etwa TUI, DERTOUR, alltours oder ein anderer Veranstalter - solche Reisen können wie geplant stattfinden.
Neben der Marke FTI sind auch Angebote wie 5vorFlug oder die Mietfahrzeugmarken DriveFTI und Cars and Camper betroffen, ebenso FTI-Leistungen, die über eine Buchungsplattform wie Check24 oder Ab-In-den-Urlaub gebucht wurden. Insolvenz angemeldet haben laut FTI inzwischen auch die Tochterfirmen BigXtra Touristik GmbH und die Flight Trading GmbH sowie FTI Voyages S.A.S. Gebuchte Leistungen bei Drittanbietern sind nicht betroffen, wenn diese lediglich über die Portale der FTI Touristik gebucht wurden.
Wer eine Pauschalreise oder eine andere wichtige Leistung bei einem der betroffenen Anbieter gebucht hat und dennoch in den Urlaub fahren möchte, sollte sich zügig einen anderen Anbieter suchen. Ein Stück weit hat die Reisebranche sich bereits auf die Situation eingestellt. TUI und DERTOUR zum Beispiel haben ihre Kontingente deutlich aufgestockt - nach TUI- Angaben vor allem für Reisen in die Türkei und nach Ägypten, also bisherigen Schwerpunkt-Zielen von FTI. Die Rede ist von 300.000 zusätzlichen Plätzen. Es wird geschätzt, dass das für etwas mehr als die Hälfte der betroffenen Reisenden ausreicht.
Es greift der Absicherungsschutz durch den staatlich verwalteten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Dieser soll im Insolvenzfall des Reiseanbieters etwa die Erstattung von Vorauszahlungen übernehmen und den Rücktransport der Reisenden organisieren. Der Fonds wurde 2021 nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook eingerichtet. Finanzielle Einbußen sollten Pauschalreise-Kunden von FTI also nicht entstehen. Über den Fonds sind aber nicht alle Reiseleistungen abgesichert, die man mit FTI als Veranstalter buchen konnte: Wer nur einen Flug oder nur ein Hotel oder eine Ferienwohnung gebucht hat, geht wahrscheinlich leer aus. Wann Pauschalreise-Kunden ihr bereits an FTI gezahltes Geld durch den Fonds erstattet bekommen, ist noch unklar. Auf der Internetseite des DRSF heißt es, der Fonds werde sich mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald der Reiseanbieter die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt habe.
Wahrscheinlich ja. Ursprünglich sollte bis 2027 insgesamt 750 Millionen Euro angespart werden. Das Ziel wurde aber schon im vergangenen Jahr erreicht. Ob diese 750 Millionen jetzt ausreichen, um die FTI-Kunden zu entschädigen, weiß im Moment aber niemand genau, da man sich noch einen Überblick verschaffen muss. Die Rede ist von einem hohen dreistelligen Millionenbetrag, der erstattet werden muss.
Wer Flug und Hotelübernachtung in Kombination, also eine Pauschalreise bei FTI gebucht hat und bereits unterwegs ist, soll den Urlaub wie geplant verbringen können. FTI bemüht sich nach eigenen Angaben, die Reise wie geplant zu Ende zu führen. Wo dies nicht möglich sei, werde eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Es greift der Schutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Laut FTI kümmern sich vor Ort nun durch den DRSF beauftragte Fremdveranstalter um die Betreuung der Pauschalreisenden.
Wer Fragen zu seiner Buchung bei FTI oder einem Tochterunternehmen hat oder aktuell am Urlaubsort ist und Unterstützung benötigt, kann sich täglich von 8 bis 22 Uhr an die Telefon-Hotline von FTI wenden: (089) 71 04 51 49 8 oder rund um die Uhr an den DRSF unter der Nummer (030) 78 95 47 70. Informationen für Kunden gibt es außerdem auf den Webseiten des FTI-Konzerns.
Einzelleistungen sind nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) geschützt, Reisende bleiben unter Umständen also auf den Kosten sitzen. FTI will nach eigenen Angaben aber prüfen, ob die gezahlten Leistungen trotzdem in Anspruch genommen werden können und sich mit den Betroffenen in Verbindung setzen.