Drohnen überall: Was Hobbypiloten über ihr Spielzeug wissen sollten

Stand: 03.09.2024 17:52 Uhr

Sie surren durch die Lüfte und liefern meist spektakuläre Bilder: Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch vor dem Start sollten sich Hobbypiloten mit den Vorschriften zum Drohnenbetrieb vertraut machen.

von Mathias Marius Krüger

In der Vermessungstechnik, in der Landwirtschaft, in der Forschung oder bei der Polizei - Drohnen leisten viele gute Dienste. Und auch rein privat lassen immer mehr Menschen die surrenden Flugobjekte begeistert in den Himmel steigen. So gab es 2023 mehr als 400.000 Drohnen in Deutschland. Der Großteil davon, knapp 360.000, war laut "statista.com" in privater Nutzung. Wichtig für alle Hobbypiloten: In allen EU-Ländern gibt es Vorschriften, die den Einsatz von Drohnen regeln.

"Geografische Gebiete" unbedingt beachten

Grundsätzlich ist die Benutzung des Luftraums durch Drohnen zwar frei, doch in sogenannten "geografischen Gebieten“ ist ihr Einsatz nur unter Einhaltung klarer Regeln möglich. Geografische Gebiete sind unter anderem Wohngrundstücke, Anlagen der kritischen Infrastruktur, Badestrände, Naturschutzgebiete, Unfall- oder Einsatzorte, Flughäfen oder Flugplätze. Wer seine Drohne dort trotzdem zum Einsatz bringt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Drohnenpiloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein

Unterschiedliche Regeln für Drohnenbesitzer sind in erster Linie vom Gewicht der Flugobjekte abhängig. Für Drohnen die unter 250 Gramm wiegen, ist kein Führerschein erforderlich. Drei weitere Hauptkategorien dürfen dagegen nur mit Führerschein geflogen werden. Für die Klasse "Offen" gilt: Drohnenpiloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine Haftpflichversicherung abschließen. Die Flughöhe ihrer Drohne darf 120 Meter über Grund nicht überschreiten. Zudem ist es wichtig, dass der Pilot stets Sichtkontakt zur Drohne hat und keine Flüge über Menschenansammlungen stattfinden. Der Grund: Wenn Drohnen über einer Menschenmenge abstürzen, kann dies zu schweren Verletzungen führen. Die Bestimmungen für die Kategorien "Speziell" und "Zulassungspflichtig" betreffen den professionellen Drohneneinsatz.

Drohnen über 250 Gramm müssen registriert sein

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Registrierung: Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm müssen beim Luftfahrtbundesamt registriert werden. Dies gilt auch für Drohnen mit Kameras, selbst wenn diese unter 250 Gramm wiegen. Der Vorteil dieser kleinen Drohnen liegt darin, dass der Pilot keinen Drohnenführerschein benötigt. Sobald eine Kamera oder ein Mikrofon verbaut ist, muss die Drohne aber unbedingt registriert sein. Die Piloten erhalten bei der Registrierung eine persönliche elektronische Identifizierungsnummer (eID), die dann sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Zum Beispiel mit Hilfe eines Aufklebers.

Fliegen über unbeteiligten Personen ist verboten

Innerhalb der "offenen" Kategorie gibt es drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. In A1 dürfen Drohnen mit einem Gewicht von unter 900 Gramm an unbeteiligte Personen heranfliegen, jedoch nicht über sie hinweg. In A2, für Drohnen bis zu vier Kilogramm, muss ein Abstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen eingehalten werden. Und bei der höchsten Klasse A3 bis 25 Kilogramm wird zusätzlich ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- und Gewerbegebieten vorgeschrieben. Diese großen und meist auch kostspieligeren Drohnen werden von Hobbypiloten aber eher selten genutzt. Sie kommen am ehesten in landwirtschaftlichen Betrieben zum Einsatz.

Zwei unterschiedliche Drohnenführerscheine

Wer eine Drohne fliegen möchte, muss zudem Kenntnisse nachweisen. Es gibt zwei Drohnenführerscheine: Den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) für grundlegende Kenntnisse und das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) für schwerere Drohnen. Beide Führerscheine sind jeweils für fünf Jahre gültig. Zudem empfiehlt das Luftfahrtbundesamt sich vor jedem Flug sorgfältig zu informieren. Wo möchte ich fliegen und gibt es in dem Gebiet Einschränkungen? Es gibt zum Beispiel weiträumige Drohnenverbotszonen rund um den Flughafen Rostock-Laage oder den Marinehafen Rostock Hohe Düne. Aber auch über Wasser- und Fernstraßen sowie Bahnanlagen gilt eine allgemeine Flugverbotszone für Drohnen.

Nicht ungefragt über Nachbars Garten kreisen

Um genau zu prüfen, wo Flüge erlaubt sind, gibt es zum Beispiel die Plattform www.dipul.de. Dort gibt es eine digitale Deutschlandkarte mit allen Gebieten, wo das Fliegen mit einer Drohne verboten oder eingeschränkt ist. Auch gibt es kostenlose Apps die Hobbyfliegern anzeigen, wo Drohnen bedenkenlos starten dürfen. Für Hobbypiloten gilt aber stets: Einfach so über ein fremdes Privatgrundstück fliegen ist nicht erlaubt. Wer über dem Garten des Nachbarn Kreise drehen möchte, der braucht dessen ausdrückliche Erlaubnis. Selbst ein Flug über dem eigenen Grundstück könnte verboten sein, wenn es in einer Flugverbotszone liegt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 03.09.2024 | 19:30 Uhr

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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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