Hilfen nach der Ostsee-Sturmflut: Was klar ist - und was nicht
Das Wirtschaftsministerium teilte am Dienstag mit, dass das Darlehensprogramm auf den Weg gebracht wurde. Details zu weiteren Hilfen sind aber noch unklar. Ein Überblick.
Am Montag nach der Ostsee-Sturmflutkündigte das Land finanzielle Hilfen und Härtfallregelungen an. Heute, einen Monat später wurden hat das Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dass ein Darlehensprogramm für Sturmflutbetroffene startet.
Wie bekommen einzelne Betroffene und Unternehmen finanzielle Unterstützung vom Land?
Das ist bekannt: Die Landesregierung hat das Darlehensprogramm "Überbrückungshilfe Sturmflut" für Privatpersonen und nicht-öffentliche Unternehmen auf den Weg gebracht. Wer Geld für die Reparatur von Schäden an privaten Häusern oder zum Beispiel den Wiederaufbau seines Restaurants braucht, kann ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro beantragen. Der Zinssatz liegt bei 1 Prozent. Für Privatpersonen gilt ein Mindestbetrag von 5.000 Euro und für Gewerbetreibende und Unternehmen 10.000 Euro. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Fünf Jahre haben die Kreditnehmer dann Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen - das erste Jahr ist tilgungsfrei.
Das ist noch unklar: Wie genau die geplante Härtefallregelung aussieht und wer sie in Anspruch nehmen kann, wird derzeit noch erarbeitet.
Welche anderen Erleichterungen gibt es?
Außerdem hat das Bundesfinanzministerium einem von Schleswig-Holstein vorgeschlagenen Katastrophenerlass zugestimmt. Damit sind steuerliche Erleichterungen für Privatpersonen und Unternehmen möglich, zum Beispiel mit vereinfachten Stundungen. Das bedeutet, dass Betroffene die in den kommenden Monaten fälligen Steuern, zum Beispiel die Umsatzsteuer, aufschieben können - maximal bis zum 30. April 2024. Dafür müssen Nachweise beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Stundung der Lohnsteuer ist nicht möglich. Außerdem wird durch den Erlass erleichtert, dass zum Beispiel Vereine Spenden für Flutopfer sammeln und verwenden dürfen. Details sind auf der Internetseite des Finanzministeriums Schleswig-Holsteins zu finden.
Was zahlt die Versicherung?
Das ist bekannt: Die normale Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung greift bei Sturmflutschäden oft nicht. Sturmfluten fallen laut Verbraucherzentrale auch explizit nicht unter Elementarschäden. Nach NDR Recherchen gibt es aktuell nur eine einzige Versicherungsgesellschaft, die auch Sturmfluten versichert: die Itzehoer Versicherung. Hier kann man für Zusatzprämien eine Sturmflutversicherung abschließen, wenn man schon eine Elementarversicherung hat. Nach Angaben der Versicherung haben das nur zwei Prozent der Menschen, die infrage kämen, gemacht. Wer ein eigenes Boot hat, das bei der Sturmflut beschädigt wurde oder gesunken ist, kann möglicherweise Schäden bei einer speziellen Bootsversicherung geltend machen, sofern diese abgeschlossen wurde.
Das ist noch unklar: Im Zusammenhang mit dem Darlehensprogramm kündigte das Land auch Härtefallregelungen an, die unter anderem greifen sollen, wenn die Versicherung nicht zahlt. Welche Fälle im Einzelnen unter diese Regelung fallen, wurde noch nicht bekannt gegeben. Perspektivisch kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) an, sich weiter für eine bundesweite Elementarschadenversicherung einzusetzen, die auch Sturmfluten mit abdeckt. Wie genau die aussehen soll, müsste aber noch geklärt werden.
Wer profitiert von dem Wiederaufbaufonds von Land und Kommunen?
Das Geld aus dem Wiederaufaufonds ist für die kommunale Infrastruktur, die Regionaldeiche und die Daseinsvorsorge gedacht. Das heißt, dass davon zum Beispiel die Reparatur von beschädigten Straßen, aber auch der Wiederaufbau von Einrichtungen wie Kitas finanziert wird.
Wie soll der Wiederaufbaufonds finanziert werden?
Das ist bekannt: Bisher wurde für den Wiederaufbaufonds eine Höhe von 200 Millionen Euro vereinbart, die Summe sei aber "nicht in Stein gemeißelt", sagte Ministerpräsident Günther am Freitag. Land und Kommunen wollen sich jeweils zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Das Land will dafür das Sondervermögen "Wiederaufbau Flutkatastrophe 2023" einrichten. Das hat das Kabinett laut Günther am Donnerstag beschlossen. Auf den Anteil der Kommunen wird angerechnet, dass sie sich auch mit einem Eigenanteil an den konkreten Maßnahmen beteiligen.
Das ist noch unklar: Woher genau das Geld für das Sondervermögen des Landes kommen soll, wurde bisher nicht deutlich. Die Finanzierung des kommunalen Solidaranteils soll laut Günther auch mit Hilfe des Kommunalen Finanzausgleichs unterstützt werden. Wie genau das funktionieren soll, wird noch geklärt.
Wer finanziert welche Maßnahmen?
Das ist bekannt: An den konkreten Maßnahmen für die kommunale Infrastruktur beteiligen sich die Kommunen mit einem Eigenanteil von 25 Prozent, die restlichen 75 Prozent sollen über den Wiederaufbaufonds gefördert werden. Wenn Einrichtungen wie Kitas wiederaufgebaut werden müssen, zahlt 50 Prozent der Träger, die andere Hälfte teilen sich Land und Kommunen über den Fonds gleichermaßen. Allein 40 Millionen Euro will das Land innerhalb des Wiederaufbaufonds für Akutmaßnahmen für den Küstenschutzes zur Verfügung stellen. Bei den Regionaldeichen tragen die jeweils Verantwortlichen einen Eigenanteil von zehn Prozent.
Das ist noch unklar: Vor allem für den Küstenschutz fordert die Landesregierung auch finanzielle Unterstützung vom Bund. Inwiefern sich dieser beteiligt, steht noch nicht fest. Ministerpräsident Günther sagte, er hoffe, dass der Bund 100 Millionen Euro, also die Hälfte, übernehmen werde. Dazu sei man mit dem Kanzleramt im Gespräch. Auch die konkreten Förderrichtlinien dazu, wer welchen Eigenanteil trägt, werden noch erarbeitet. Außerdem will das Innenministerium die Genehemigungsprozesse noch vereinfachen, um den Kommunen die Finanzierung ihres Eigenanteils zu erleichtern.