Ostsee-Sturmflut: Finanzielle Hilfe kommt Ende November
Für Sturmflutgeschädigte in Schleswig-Holstein gibt es finanzielle Hilfen mit dem Darlehensprogramm "Überbrückungshilfe Sturmflut". Insgesamt 20 Millionen Euro stellt das Land dafür bereit.
Die Ostsee-Sturmflut vom 19. bis zum 21. Oktober hatte teils verheerende Auswirkungen. Schnell war klar, dass es für Betroffene finanzielle Hilfen geben soll. Diese werden nun konkreter. Geschädigte können ab dem 27. November einen Antrag für ein Förderdarlehen stellen, teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag mit. Das Darlehensprogramm "Überbrückungshilfe Sturmflut" richtet sich an Privatpersonen und nicht-öffentliche Unternehmen, die Schäden an und in Immobilien oder Betriebsstätten erlitten haben.
Zinsgünstiges Darlehen soll Wiederaufbau erleichtern
Pro Immobilie oder Betriebsstätte können die Betroffenen dann bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einen Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro beantragen. Dabei gilt ein Zinssatz von einem Prozent - was deutlich unter dem aktuellen Marktzins liegt. Für Privatpersonen gilt ein Mindestbetrag von 5.000 Euro und für Gewerbetreibende und Unternehmen 10.000 Euro. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Fünf Jahre haben die Kreditnehmer dann Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen - das erste Jahr ist tilgungsfrei.
Härtefallregelung möglich
Aktuell wird auch eine Härtefallregelung erarbeitet, die ermöglichen soll, dass bei bestimmten Kriterien Teile der Darlehen erlassen werden können. Genaue Informationen liegen derzeit aber noch nicht vor. Die neuesten Informationen zur "Überbrückungshilfe Sturmflut" werden regelmäßig auf den Seiten des Landes und der IB.SH veröffentlicht.
Anträge für das Darlehensprogramm müssen über die Hausbank gestellt werden. Die Antragseinreichung ist bei der IB.SH ab dem 27. November 2023 möglich.