Fehmarnbelt: Klage von Umweltschützern abgewiesen
Eine Klage von Umweltschützern gegen den Bau der Fehmarnbeltquerung ist abgewiesen worden. Der Verkehrsminister zeigt sich zufrieden, der NABU enttäuscht.
Erfolg für alle Befürworter des geplanten Ostsee-Tunnels: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch weitere Klagen von Umweltschützern abgewiesen. Diese waren vor Gericht gezogen, weil das Amt für Planfeststellung von dem Verbot befreit hatte, für den Tunnel-Bau Riffe zu zerstören.
Gericht: Querung wichtiger als Riffschaden
Nach Ansicht der Richter war diese Entscheidung aber so in Ordnung - wegen der "herausragenden Bedeutung der festen Fehmarnbeltquerung für die Anbindung Skandinaviens an das transkontinentale Verkehrsnetz". Auch muss das Land Schleswig-Holstein nicht mehr Ausgleichsfläche für die zerstörten Riffe bereitstellen als angekündigt - das hatte der Naturschutzbund (NABU) gefordert. 17,5 Hektar sind laut Richterspruch ausreichend.
Ministerium zufrieden, NABU enttäuscht
Das seien gute Nachrichten für Schleswig-Holstein, betonte Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos). Damit stünden der weiteren Umsetzung des Projekts keine Hindernisse mehr im Weg. Der NABU wertete das Urteil als große Enttäuschung. Der Ostsee gehe es ökologisch schlecht und Deutschland habe sämtliche europäischen Zielvorgaben gerissen, teilte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger mit. Es sei sehr wichtig, dass so schwerwiegende Eingriffe wie der Tunnelbau wirksam kompensiert werden. Mit dem Urteil laufe dieser Anspruch ins Leere, so Krüger.