Schäfer kämpft weiter um Erlaubnis zum Waffenbesitz
Mehrfach ist seine Schafherde im Landkreis Harburg von Wölfen angegriffen worden. Darf der Schäfer sie deshalb mit einer Waffe beschützen? Das muss nun das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg klären.
Der Landwirt und Berufsschäfer Wendelin Schmücker argumentiert, dass er eine Flinte im Kaliber 12 benötige. Damit könne er Wölfe in der Nähe seiner Herde abschrecken und im Zweifel auch töten. Weil seine Anträge und Klagen zuvor abgelehnt wurden, hat der Mann nun Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Das bestätigte das OVG am Dienstag.
Vorherige Instanzen hatten die Waffenerlaubnis abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte zuvor zwar eingeräumt, dass Schmücker in der Tat bereits mehrfach durch Wolfsübergriffe persönlich und wirtschaftlich betroffen gewesen sei. Eine Erlaubnis zum Waffenbesitz sei nach derzeitiger Rechtslage daraus aber nicht abzuleiten. Der Wolf stehe sowohl europarechtlich als auch national nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter strengem Schutz. Der Antrag des Schäfers, ihm die Benutzung einer Flinte mit Gummigeschossen zu gestatten, hatte ebenfalls keinen Erfolg.