Kirchenasylstreit in Bremen: Keine Abschiebungen bis Ende Januar
Im Bremer Kirchenasylstreit gibt es eine Einigung: Bis Ende Januar soll niemand aus dem Kirchenasyl abgeschoben werden. Im Gegenzug werden keine Asylbewerber mehr aus anderen Bundesländern aufgenommen.
Die Einigung zwischen dem Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und der evangelischen Landeskirchen in Bremen und Niedersachsen wurde am Donnerstag bekannt. "Abschiebemaßnahmen aus einem bestehenden Kirchenasyl werden also nicht vollstreckt", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Senators und der Kirchen. Neu ist: Länderübergreifende Kirchenasyl soll es in Bremen nicht mehr geben. Die Kirchen wollen nur noch Menschen aufnehmen, die vorher schon im Land Bremen gelebt haben.
100 Menschen verhinderten Abschiebung eines 25-Jährigen
Bereits am Dienstag sollen die Parteien den vorläufigen Kompromiss beschlossen haben. Bis Ende Januar sollen nun weitere Gespräche geführt werden. Zur Frage, was als Härtefall verstanden wird, sollen feste Kriterien erarbeitet werden. Anfang Dezember hatten Polizeikräfte in einer Nachtaktion versucht, ein Kirchenasyl für einen 25-jährigen Somalier in der evangelischen Bremer Zionsgemeinde zu beenden. 100 Menschen hatten das verhindert, der Gemeindepastor läutete dazu die Kirchenglocken.
Flüchtlingsrat kritisiert Einigung
Der Bremer Flüchtlingsrat kritisierte die Einigung zwischen Innensenator und Kirchen zum Kirchenasyl scharf. Der Kompromiss sei "als eine autoritäre und respektlose Ansage" zu werten. Der Grund: Die Menschen im Kirchenasyl, die betroffenen Kirchengemeinden und Unterstützerinnen und Unterstützer seien von den Gesprächen ausgeschlossen gewesen, hieß es. "Wenn in einem demokratischen Rechtsstaat die Rede von einer politischen Einigung ist, dann ist die grundlegende Voraussetzung, dass alle Beteiligten eines Konflikts an einem Tisch sitzen", teilte der Flüchtlingsrat in einer Erklärung am Freitag mit.
Niedersachsen stoppte Abschiebungen im Mai
In Niedersachsen gibt es bereits eine Einigung, dass keine Menschen aus dem Kirchenasyl heraus abgeschoben werden. Darauf hatten sich das Innenministerium und die evangelische Kirche im Mai geeinigt. Vorher hatten die Behörden eine russische Familie aus Bienenbüttel abgeschoben, obwohl sie Kirchenasyl hatte. Seitdem hat es keine weiteren Fälle gegeben, bestätigen das Innenministerium, die evangelische Landeskirche Hannover und auch der Flüchtlingsrat. Im gesamten Jahr 2024 haben insgesamt 220 Menschen um Kirchenasyl in Niedersachsen gebeten.
Kirchenasyl: Härtefall als Voraussetzung
Das Kirchenasyl ist kein Gesetz - aber eine alte Tradition und eine vertrauliche Absprache zwischen Kirche und Staat, dass Gemeinden oder Klöster einzelnen Geflüchteten Asyl gewähren können. Dazu müssen die Kirchen einen besonderen Härtefall sehen und diesen begründen. Die Kirchen gehen bei einer Abschiebung für den Geflüchteten von einer Bedrohung für Leib und Leben aus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft das Anliegen noch einmal und lässt den Geflüchteten anschließend eigentlich in Obhut der Kirche.