FAQ: Fragen und Antworten zur Grundrente
Die Bundesregierung hat die Grundrente beschlossen. Das Kabinett stimmte dem von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zu. Verabschieden auch Bundestag und Bundesrat das Vorhaben, bekommen ab 2021 rund 1,3 Millionen Menschen die Grundrente. Profitieren sollen vor allem Menschen, die jahrelang für unterdurchschnittliche Löhne gearbeitet haben und deshalb nur eine geringe Rente bekommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundrente.
Wer bekommt Grundrente?
Anspruch auf Grundrente haben Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Eine entsprechend lange Beitragszeit kann durch Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit, durch Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen zusammenkommen. Der Zuschlag auf die Rente soll gestaffelt werden und nach 35 Jahren die volle Höhe erreichen.
Die Grundrente soll nur Rentnerinnen und Rentnern mit einem Einkommen bis 1.250 Euro beziehungsweise 1.950 Euro bei Paaren in voller Höhe gezahlt werden. Liegt das Einkommen darüber, gibt es Abzüge.
Wie hoch ist die Grundrente?
Der höchstmögliche Zuschlag liegt bei 404,86 Euro brutto. Zieht man die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, ergibt das eine maximalen Netto-Zuschlag von 360,73 Euro.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der sogenannten Entgeltpunkte für die Rente. Mit einem Durchschnittseinkommen bekommt man in Deutschland einen Rentenpunkt pro Jahr. Wer mehr als 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, aber im Schnitt wegen eines niedrigeren Einkommens nur auf Rentenpunkte zwischen 0,4 und 0,8 pro Jahr kommt, bei dem wird auf maximal 0,8 Punkte aufgestockt. Dieser Zuschlag wird um 12,5 Prozent verringert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass immer noch derjenige mehr bekommt, der auch mehr eingezahlt hat.
Wie kommen Anspruchsberechtigte zu ihrem Geld?
Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt sie Rentnerinnen und Rentnern, die Anspruch darauf haben, automatisch aus. Die nötigen Daten für die Einkommensprüfung erhält die Rentenversicherung über die Finanzämter.
Wie wird die Grundrente finanziert?
Im Einführungsjahr 2021 werden laut Ministerium für Arbeit und Soziales durch die Grundrente Kosten von 1,3 Milliarden Euro entstehen. Bis 2025 wird mit einem Anstieg auf 1,9 Milliarden Euro pro Jahr gerechnet. Eine Beitragserhöhung der Rentenversicherung ist nicht geplant. Das Geld kommt stattdessen aus Steuermitteln. Möglicherweise könnte die im Koalitionsvertrag geplante Finanztransaktionssteuer die Kosten decken. Deren Umsetzung ist allerdings noch nicht geklärt.
Was spricht für die Grundrente?
Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist die Grundrente für 90 Prozent der Menschen, die einen Anspruch darauf hätten, tatsächlich nötig. Für sie wäre dadurch keine Bedürftigkeitsprüfung notwendig und damit auch kein Behördengang zum Sozialamt. Für die SPD drückt sich dadurch mehr Respekt für die Lebensleistung aus.
Welche Kritik gibt es an dem Vorschlag?
Viele Kritiker sind sich einig, dass Altersarmut insgesamt mit der Grundrente nicht ausreichend bekämpft würde. Das Konzept sei nicht zielführend und zu teuer.
Zudem kritisiert zum Beispiel die FDP, dass Menschen benachteiligt würden, die weniger als 33 Jahre gearbeitet, aber in der Summe mehr eingezahlt haben.
Die Rentenversicherung sieht eine weitere Schwachstelle: Es werde nicht unterschieden zwischen einem niedrigen Einkommen aufgrund von Arbeit in Teilzeit auf der einen Seite und niedrigen Löhnen auf der anderen. Darüber hinaus sei der automatische Datenaustausch mit den Finanzämtern noch ungeklärt und aufwendig. Bisher existiere noch keine Grundlage für dieses Verfahren.
Wo liegt der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung?
Wenn im Alter das Einkommen nicht zur Existenzsicherung reicht, gibt es einen Anspruch auf Grundsicherung. Die Grundsicherung im Alter ist also für Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen so gering ist, dass sie "aufstocken" müssen. Die Grundsicherung muss beantragt werden. Dafür wird das Vermögen von Rentnerinnen und Rentnern genau überprüft. Viele ältere Menschen verzichten deshalb auf diese Hilfe - nur drei Prozent der Menschen im Rentenalter beziehen laut Deutscher Rentenversicherung aktuell Grundsicherung.
Für die Grundrente dagegen soll es diese Bedürftigkeitsprüfung nicht geben. Stattdessen findet eine Einkommensprüfung statt. So wird berücksichtigt, ob jemand zusätzliche Einkünfte aus Mieteinnahmen, beitrieblicher oder privater Altersvorsorge hat.