Sechs neue Bewohnerparkzonen in Hamburg eingerichtet
Sie sollen für viele das Parken erleichtern, führen aber auch immer wieder zu heftigem Streit: 15 Bewohnerparkzonen gibt es bislang in Hamburg, jetzt kommen gleich sechs neue dazu.
Auf der Uhlenhorst gelten seit dem 6. März drei neue Bewohnerparkgebiete: Sie heißen N109 Hofweg, N110 Feenteich und N111 Uhlenhorster Weg. In Hohenfelde sind es die Zonen N112 Schwanenwik und N113 Lübecker Straße, in Borgfelde heißt das Gebiet M111.
Mindestens 65 Euro pro Jahr
Anwohnerinnen und Anwohner konnten bereits seit dem 23. Januar online einen Jahresparkausweis für 65 Euro beantragen - oder direkt in den Standorten des Landesbetriebs Verkehr für 70 Euro. Besucher und Besucherinnen können Ausweise für drei Euro pro Tag beantragen.
Wer nicht in dem entsprechenden Gebiet wohnt und spontan dort parken möchte, zahlt drei Euro pro Stunde am Parkautomaten und darf ein Auto dort maximal drei Stunden lang stehen lassen. Gekennzeichnete elektrisch betriebene Fahrzeuge parken bei Verwendung einer Parkscheibe im Rahmen der Höchstparkdauer kostenfrei.
Sonderregelungen in einigen Straßen
Für einige Straßen in den genannten Bereichen gibt es besondere Regeln: In Teilen der Fährhausstraße, Averhoffstraße, Hohenfelder Allee und Angerstraße sowie in der Eiffestraße, Anckelmannstraße, Ausschläger Weg und Teilen der Klaus-Groth-Straße gilt die Höchstparkdauer nicht. Hier können Tagestickets für bis zu zehn Euro gekauft werden.
In den Straßenzügen Papenhuder Straße und Lübecker Straße besteht die Möglichkeit, bis drei Stunden gebührenpflichtig zu parken. Bewohnerparkausweise gelten dort nicht als Parkberechtigung. Hier ist lediglich das Kurzzeitparken erlaubt.
Erleichterungen für Betriebe und Schichtarbeitende
Für Gewerbetreibende, die ihre Firmenfahrzeuge auf der Straße parken müssen, soll es Erleichterungen mit Ausnahmegenehmigungen geben. Auch für Menschen, die dort einer Schichtarbeit nachgehen, soll es Ausnahmen geben.