Urheberrechte verletzt: Gema klagt gegen KI-Unternehmen
Die Musikverwertungsgesellschaft Gema klagt gegen Suno Inc., eine amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten. Sie wirft dem Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Musik verwendet zu haben. Ein Gespräch mit Gema-Chef Tobias Holzmüller.
Einer Dokumentation der Gema zufolge erzeuge das Tool von Suno in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die Originalsongs wie "Forever Young" von Alphaville oder "Cheri Cheri Lady" von Modern Talking zum Verwechseln ähnlich seien. Die Gema wirft dem Unternehmen daher vor, geschützte Aufnahmen bekannter Songs aus dem Repertoire der Gema zu verarbeiten, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. "KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon", sagt Gema-Chef Tobias Holzmüller. Gleichzeitig konkurriere die so geschaffene Musik mit den von Menschen geschaffenen Werken und entziehe ihnen die wirtschaftliche Grundlage.
Die Gema strebe "partnerschaftliche Lösungen" mit den KI-Unternehmen an. "Aber das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders - und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen", sagte Holzmüller. Im November 2024 hatte die Gema bereits eine ähnliche Klage gegen OpenAI vor dem Landgericht München eingereicht. Darin wirft sie dem Unternehmen vor, geschützte Songtexte von Gema-Mitgliedern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben.
Worum geht es in der Klage der Gema?
Tobias Holzmüller: Suno Inc. benutzt urheberrechtlich geschützte Musikwerke ohne Erlaubnis. Das ist eine Urheberrechtsverletzung. Wir erwarten, dass diese Urheberrechtsverletzungen unterlassen werden, und wir wollen Schadenersatz.
Die Unternehmen lassen sich da nicht in die Karten schauen und sagen, das sei ein Betriebsgeheimnis. Aber wenn man einer KI sagt: Schreib mir mal einen Song im Stil der Beatles, liegt es doch auf der Hand, dass dieses Programm mit sämtlichen Beatles-Songs gefüttert sein muss.
Holzmüller: Es würde die Grenzen jeder Wahrscheinlichkeit sprengen, dass die Werke, die wir identifiziert haben, zufällig entstanden sind. Es kann gar nicht anders sein, als dass diese Werke auch im Trainingsdatensatz enthalten waren. Bei allem, was wir mittlerweile über die Geschäftspraxis von Diensten wie Suno und Udio wissen, muss man davon ausgehen, dass die über einen sehr langen Zeitraum mit allem gefüttert wurden, was an Musik im frei zugänglichen Internet verfügbar war. Das sind natürlich in ganz erheblichem Umfang auch die Werke unserer Mitglieder.
Was ist das Ziel der Klage? Geht es um Unterlassung oder darum, dass dafür bezahlt wird?
Holzmüller: Unser eigentliches Ziel ist es, ein Lizenzmodell zu etablieren. Wir sind nicht angetreten, um KI-Sounds zu verhindern. Das mag in Teilen so sein, wenn die KI komplette Werke reproduziert wie jetzt in den von uns aufgegriffenen Beispielen. Dann ist das natürlich ein klarer Plagiatsfall. Ein Mensch würde sich nie trauen, so etwas als Eigenes nach außen zu veröffentlichen. Aber wir glauben nicht, dass wir das Phänomen KI-generierte Sounds insgesamt verhindern können oder sollten. Wir wollen ein Lizenzmodellen etablieren, wo, wenn irgendwo KI-Sounds eingesetzt werden, um menschengemachte Musik zu ersetzen, eine Vergütung bezahlt wird, die dann den Menschen zugutekommt, die diese KI erst möglich gemacht haben.
Erst kürzlich war im Gema-Magazin ein Gespräch mit Frida Gold, die mit KI Songs generiert hat. Das heißt, die Gema ist nicht gegen KI.
Holzmüller: Nein, wir haben viele Mitglieder, die mit KI arbeiten oder die KI nutzen, um Inspiration zu bekommen, um den Produktionsprozess zu streamlinen. Es entstehen vielleicht auch viele gute Ideen in der Interaktion mit künstlicher Intelligenz. Deswegen sind wir alles andere als Feinde von künstlicher Intelligenz. Wir glauben aber, dass es ein Lizenzmodell braucht, um eine friedliche Koexistenz von KI und menschlicher Kreativität möglich zu machen.
Gerade hat Trump angekündigt, dass in den USA 500 Milliarden in KI investiert werden sollen. Er ist nicht gerade dafür bekannt, sich an Regeln zu halten. Macht Ihnen das Angst?
Holzmüller: Die Geschäftspraxis, die wir bei Suno und Udio sehen, dass man ein Millionen-Dollar-Unternehmen auf geklauten Inhalten aufbaut und sich gar nicht die Mühe macht, um Erlaubnis zu fragen, scheint irgendwie in die Zeit zu passen. Dann ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht stattfinden kann und irgendwo an seine Grenze stößt.
Welche Aussichten hat die Klage?
Holzmüller: Ich gehe fest davon aus, dass die Richter, die sich mit dem Fall befassen, zu dem klaren Ergebnis kommen werden, dass das Urheberrechtsverletzungen sind. Es scheint mir völlig unzweifelhaft nachgewiesen, dass die Werke der Gema-Mitglieder ohne Erlaubnis im Trainingsdatensatz enthalten waren. Auch die Beispiele, die wir gezeigt haben, zeigen, dass im Output dieser KI praktisch ganze Berge reproduziert werden mit minimalen Veränderungen. Dass das eine Urheberrechtsverletzung ist, muss eigentlich auch das Ergebnis einer gerichtlichen Prüfung sein. Ich kann dem nicht vorgreifen, aber es würde mich sehr wundern, wenn etwas anderes heraus käme.
Das Gespräch führte Philipp Schmid.