Rammstein: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Till Lindemann ein
Das Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann ist eingestellt. Das hat die Behörde in Berlin am Dienstag bestätigt.
Bei den Ermittlungen gegen Lindemann ging es um ihm vorgeworfene Sexualdelikte und die Abgabe von Betäubungsmitteln. Die Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im Juni aufgenommen. Allerdings seien die entsprechenden Strafanzeigen von Seiten dritter "nicht am Tatgeschehen beteiligter Personen" gestellt worden. Eine ausführliche Begründung, warum das Verfahren eingestellt wurde, liegt bislang nicht vor.
Bereits im Juni entschieden: Keine Ermittlungen in Litauen
Mehrere Frauen werfen Lindemann Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vor. Als Erste hatte die Irin Shelby Lynn angegeben, sie sei bei einem Rammstein-Konzert in Vilnius unter Drogen gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft Vilnius hatte Ende Juni mitgeteilt, dass sie keine Ermittlungen gegen Till Lindemann oder die Band aufnehmen werde. Davor hatte sich die litauische Polizei gegen eine strafrechtliche Verfolgung entschieden - wogegen Lynn Mitte Juni Beschwerde eingelegt hatte. Daraufhin prüfte die Staatsanwaltschaft von Vilnius den Sachverhalt - und entschied, dass aufgrund fehlender "objektiver Tatsachenbeweise" keine Strafverfolgung eingeleitet werde.
Mit einer einstweiligen Verfügung gegen Lynn waren Lindemanns Anwälte Mitte August vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Sie hatten gefordert, dass Lynn bestimmte Aussagen unterlassen müsse, unter anderem die Behauptung, ihr seien anlässlich des Rammstein-Konzerts in Vilnius Drogen in den Drink gemischt worden. Das Landgericht hatte Lynns Äußerungen nicht als "Verdachtsäußerungen", sondern als "Meinung" bewertet.
Anwälte werten Verfahrenseinstellung als Unschuldsbeweis
Lindemanns Anwälte werten die Einstellung des Ermittlungsverfahrens als Beleg, "dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten" durch ihren Mandanten gibt. In einer Presseerklärung nennt Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn Gercke die Entscheidung einen Beleg dafür, dass "an den Anschuldigungen schlichtweg nichts dran war."
Das sieht Daniel Drepper, Leiter des Rechercheverbundes von NDR, WDR und SZ, anders. Bei NDR MV Live führt Drepper aus, dass die Journalistinnen und Journalisten mit betroffenen Frauen gesprochen hätten, die aber nicht öffentlich in Erscheinung treten wollen und sich gegenüber der Staatsanwahltschaft nicht äußerten. "Da gilt für uns natürlich der Quellenschutz, sodass wir keine Namen an die Staatsanwaltschaft weiter geben." Für Drepper ist es wichtig klarzustellen, dass die Einstellung des Verfahrens "keinen Freispruch" bedeute, auch wenn das in der öffentlichen Wahrnehmung möglicherweise anders ankommt. Die Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung stelle nicht die Richtigkeit oder die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung in Frage.