Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und NS-Generalgouverneur des nicht annektierten Restes des ehemaligen polnischen Staates © IMAGO / Photo12

Plädoyer der Verteidigung: Hans Frank

Sendung: NDR Retro – Aus den Nürnberger Prozessen | 11.07.1946 | 00:00 Uhr | von Elef Sossidi alias "Andreas Günther"
14 Min

Alfred Seidl hält ein Plädoyer für den Angeklagten Hans Frank. Dieser fungierte im Dritten Reich als Hitlers Rechtsanwalt und war Generalgouverneur des nicht annektierten Restes Polens. Seidl betont, Frank habe im nationalsozialistischen Staat den Grundsatz der Rechtstaatlichkeit verwirklichen wollen. Als Generalgouverneur sei er nur mit geringen Vollmachten ausgestattet gewesen. Dem Gericht läge nur ein einziges von Frank unterschriebenes Gesetz vor und das belastende Tagebuch könne als Beweismaterial nicht dienen, weil es von einem Stenografen verfasst worden sei. Elef Sossidi alias "Andreas Günther" berichtet für den NWDR aus dem Nürnberger Gerichtssaal.

Blick auf die Anklagebank beim Nürnberger Kriegsverbrecher-Hauptprozesses am 20. November 1945 im Gerichtssaal des Justizpalastes in Nürnberg. © picture alliance/DB/dpa Foto: DB

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