Alfred Seidl hält ein Plädoyer für den Angeklagten Hans Frank. Dieser fungierte im Dritten Reich als Hitlers Rechtsanwalt und war Generalgouverneur des nicht annektierten Restes Polens. Seidl betont, Frank habe im nationalsozialistischen Staat den Grundsatz der Rechtstaatlichkeit verwirklichen wollen. Als Generalgouverneur sei er nur mit geringen Vollmachten ausgestattet gewesen. Dem Gericht läge nur ein einziges von Frank unterschriebenes Gesetz vor und das belastende Tagebuch könne als Beweismaterial nicht dienen, weil es von einem Stenografen verfasst worden sei. Elef Sossidi alias "Andreas Günther" berichtet für den NWDR aus dem Nürnberger Gerichtssaal.