Sterbehilfe - was ist das eigentlich genau?
Wie unterscheidet sich aktive von passiver Sterbehilfe? Und was ist in Deutschland erlaubt? Ein Überblick.
Im Jahr 2010 entscheidet der Bundesgerichtshof, dass Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung gerechtfertigt ist, wenn dies dem tatsächlichen Patientenwillen entspricht. Dieses Urteil gab den Schmerzmedizinern die Sicherheit, Patienten am Lebensende begleiten zu können, ohne Gefahr zu laufen, sich dabei strafbar zu machen.
Vieles in rechtlichem Graubereich
Therapien, die keinen Nutzen mehr hatten, durften nun abgebrochen werden, wenn der Patient dies wünscht. Starke Schmerzmittel wie Morphium konnten eingesetzt werden, in einer für den Patienten sinnvollen Dosierung. Denn Morphium nimmt zwar starke Schmerzen, kann jedoch auch zu einem vorzeitigen Tod führen. Vorher war rechtlich vieles im Graubereich. Die Palliativmedizin, also keine heilende, sondern eine beim Sterben begleitende Medizin, war kaum bekannt. Heute ist das anders und rechtlich wesentlich differenzierter.