Niedersachsen - Hexenverfolgung wenig erforscht
Für das heutige Gebiet von Niedersachsen ist das Ausmaß der Hexenverfolgung nur im Ansatz erforscht. Noch bis nach dem Zweiten Weltkrieg gabe es Prozesse - vor allem im Lüneburger Land.
Bekannt ist, dass etwa im Raum Osnabrück zahlreiche Hexenprozesse geführt wurden. Mehr als 250 Menschen wurden wegen Hexerei hingerichtet. Ein Bürgerbrunnen mit Szene "Hexenverbrennung" erinnert heute noch daran. Im Osnabrücker Bucksturm, er im 16. und 17. Jahrhundert als Folterkammer diente, erklärt eine Ausstellung die ideologischen Hintergründe und das Verfahren der Hexenverfolgung.
Bremen-Verden - Das zweitfrüheste Verbot von Hexenverfolgungen
"Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges waren die Schweden die Landesherren in den Herzogtümern Bremen-Verden. Durch ihre Verordnung von 1649, die übrigens das zweitfrüheste Verbot von Hexenverfolgungen in Deutschland durch eine Landesregierung darstellte, gingen Verden und die schwedische Königin in die Geschichtsschreibung ein".
Zwischen 1503 und 1751 wurden in Bremen insgesamt 65 Personen wegen Hexerei angeklagt. Davon waren 40 Frauen und 22 Männer. 32 Personen wurden wieder freigelassen, 14 wurden verbrannt, vier waren im Gefängnis verstorben, fünf wurden geköpft, einer kam an den Galgen und neun andere erhielten andere Strafen.
Die letzten Scheiterhaufen brannten bereits im Jahre 1603. Einen entscheidenden Einfluss auf das Zurückdrängen der Verfolgungen hatte dabei das "Edikt in Zaubereisachen" von 1603 des Bremer Erzbischofs Johann Friedrich.
Das Stift Verden wurden im Zeitraum von 1517 bis 1683 insgesamt 112 Frauen, acht Männer und sieben Personen ohne Geschlechtsangabe. 63 Frauen, vier Männer und vier unbekannte Personen wurden hingerichtet oder starben bereits unter der Folter. Die Schicksale von 31 Frauen, zwei Männern und einer unbekannten Person können nicht aufgeklärt werden.
Hexen-Prozesse noch im 20. Jahrhundert
Zwar wurde niemand mehr auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Der Hexerei bezichtigt wurden Bewohner in Niedersachsen aber auch nach dem Zweiten Weltkrieg noch. Die Streitigkeiten landeten nicht selten vor Gericht. Besonders das Lüneburger Land war davon betroffen: 1950 gab es insgesamt 15 Hexen-Prozesse in Lüneburg.
Bekannt wurde der Fall des Bauern Hannes Bading aus Barum, mit dem sich die Lüneburger Staatsanwaltschaft 1951 beschäftigte. Der Bauer behauptete, auf seinem Hof würde es spuken, seine Tiere wären verzaubert. In der Folge griff er einen Nachbarsjungen und den Posthalter an, weil er sie für die Verursacher hielt.