Videoüberwachung durch smarte Türspione: Was ist erlaubt?
Wenn es an der Tür klingelt, ertönt in Haushalten mit smarten Türspionen auch das Handy, ein Video vom Besucher wird übertragen. Doch Nutzer von vernetzten Videotürklingeln machen sich leicht strafbar.
Türspione ermöglichen Hausbewohnern durch eine Linse einen in Fischaugenoptik verzerrten Blick darauf, wer bei ihnen vor der Tür steht. Doch auch im Eingangsbereich hat die Digitalisierung Einzug gehalten: Mit dem WLAN verbundene Videotürklingeln gewähren Bewohnern über das Smartphone einen weiträumigen Blick vor die Haustür. Von der Couch aus, beim Einkaufen oder aus dem Urlaub können Bewohner eine Abstellgenehmigung an Paketboten erteilen oder spontanen Besuchern erklären, wann sie zurück sind. Zudem sollen smarte Türspione Einbrecher abschrecken und so für mehr Sicherheit sorgen.
Doch Nutzer von Videotürklingeln bewegen sich rechtlich häufig im Graubereich und machen sich leicht strafbar. Denn die moderne Technik kann oftmals mehr, als die hiesige Rechtslage erlaubt. So wird Video- und Audiomaterial unerlaubterweise häufig nicht nur ohne Kenntnis der Besucher aufgezeichnet, sondern auch auf Servern außerhalb der EU gespeichert.
Verdeckte Tonaufnahmen durch smarte Türspione nicht erlaubt
Viele smarte Videotürklingeln starten bereits automatisch Tonaufnahmen und speichern diese, wenn Bewegungsmelder durch ankommende Besucher oder Passanten anschlagen. Dass Gespräche von Anwesenden so bereits vor dem Klingeln und ohne deren Wissen aufgezeichnet werden, ist verboten. Nutzer smarter Türspione machen sich durch solch heimliche Tonaufnahmen strafbar. "Ein Gespräch an der Haustür ist nicht öffentlich und niemand muss damit rechnen, dass es aufgezeichnet wird", erklärt der Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge. Die Behörde "Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationssicherheit" empfiehlt Nutzern smarter Türspione, die Audiofunktion dauerhaft zu deaktivieren.
Videoaufnahme nur auf dem eigenen Grundstück
Auch bei der Aufzeichnung von Videos ist Vorsicht geboten. Hausbesitzer dürfen Kameras grundsätzlich so ausrichten, dass diese das eigene Grundstück filmen. Grundstücke von Nachbarn, Straßen und andere öffentliche Bereiche dürfen nicht erfasst werden. Zwar bieten einige smarte Türspione die Möglichkeit, Bereiche der Aufnahme mit Balken zu schwärzen. Doch sind unzulässige Bereiche so großflächig zu schwärzen, dass auch Klingelnde nicht mehr erkennbar sind, verlieren die smarten Geräte ihren Zweck.
Sind smarte Türspione erlaubt?
Das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) stuft digitale Tür- und Klingelkameras als unbedenklich ein, wenn diese so eingestellt sind, dass sie
- eine Bildübertragung erst nach dem Klingeln ermöglichen
- eine dauerhafte Speicherung der Bildaufnahmen ausgeschlossen ist
- räumlich nicht mehr abgebildet ist, als ein Blick durch den Türspion gewähren würde
- die Übertragung nach einigen Sekunden automatisch abgebrochen wird
Hinweisschilder anbringen
Ein gut sichtbares Hinweisschild muss Ankommende über dortige Videoaufnahmen informieren. Bei der "Ring Door Bell", die der Onlinehändler Amazon vertreibt, ist zwar ein Aufkleber im Lieferumfang enthalten. Doch im Vordergrund des Aufklebers steht die Aufschrift "Ring", die Besuchern ohne Kenntnis über das Produkt nicht vermittelt, dass sie gefilmt und Gespräche aufgezeichnet werden. Zwar steht auch "Achtung" und "Audio- und Videoüberwachung" auf dem Aufkleber, doch die entsprechenden Texte sind vergleichsweise klein gehalten und optisch eher unauffällig. Ob das Anbringen eines solchen Aufklebers Besucher ausreichend informiert, muss im Einzelfall juristisch geklärt werden.
Hersteller sehen Verantwortung für Datenschutz beim Kunden
Viele Videotürklingeln stammen von Herstellern außerhalb Deutschlands. Obwohl die technischen Möglichkeiten der smarten Türspione den rechtlichen Bestimmungen in Deutschland nicht angepasst sind, werden die Produkte hierzulande verkauft. Das Unternehmen "Ring Deutschland" verweist in diesem Zusammenhang auf die Käufer: Kunden werde empfohlen, sich an die gängigen Gesetze zu halten. Zudem argumentiert das Unternehmen mit der Möglichkeit, Bereiche zu schwärzen. Um beim Anbringen von smarten Videotürklingeln im Einzelfall sicherzugehen, dass nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird, ist die Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert.