An einer Hauswand hängt neben eine Lampe eine Überwachungskamera © Picture Alliance / dpa Themendienst Foto: Daniel Maurer

Überwachungskameras: Filmen nicht überall erlaubt

Stand: 17.12.2021 14:01 Uhr

Überwachungskameras gibt es für außen und innen. Die Systeme sind oft kabellos und verbinden sich per WLAN mit dem Heimnetzwerk. Rechtlich gibt es für den Einsatz einiges zu beachten.

von Daniel Krull

Überwachungskameras sollen Einbrecher abschrecken und das Haus und die Wohnung schützen. Der Handel bietet inzwischen eine Vielzahl an Geräten an, die man schnell und einfach selbst installieren kann. Vor dem Einsatz sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigen.

Überwachungskameras: Die verschiedenen Systeme

Überwachungskameras für zu Hause gibt es schon ab etwa 30 Euro. Wichtiges Kriterium für die Anschaffung ist die geplante Nutzung der Kamera. Folgende Systeme gibt es:

  • Außenkameras: Sie sollten nach Meinung von Sicherheitsexperten klima-, staub- und regensicher (IP 65 oder höher) sein und automatisch auslösen, wenn eine Person in ihr Sichtfeld vordringt.
  • Innenkameras: Hier gilt, kleiner und unauffälliger ist besser. Auch sie sollten mit einem Bewegungsmelder ausgestattet sein.
  • Türklingelkameras: Sie lösen wahlweise über einen Bewegungsmelder oder über das Klingeln aus. Eine eingebaute Gegensprechvorrichtung ist bei diesen Systemen sinnvoll.
Alle Kameras sollten über eine Nachtsichtfunktion verfügen und nach Möglichkeit gegen direkte Sonneneinstrahlung geschützt sein, um Blendeffekte zu vermeiden. Noch wichtiger ist, dass die Kameras auf dem Handy oder in einer Wachschutzzentrale Alarm auslösen und Bilder automatisch übermitteln. Nur so kann im Ernstfall sofort die Polizei benachrichtigt werden.

Heimnetzwerk und Kamera vor Hackern schützen

Fast alle im Handel erhältlichen Überwachungskameras werden in das digitale Heimnetzwerk per WLAN eingebunden. Das ist für die Übermittlung von Alarmen, Bildern und Daten auf das Handy wichtig. Daraus kann sich allerdings ein anderes Problem ergeben: Die meisten Heimnetzwerke sind nicht besonders gut gegen Hacker geschützt.

So können Fremde mit der entsprechenden Software unbemerkt in das Heimnetzwerk eindringen und so die Kameras manipulieren. Darauf spezialisieren sich Einbrecher zunehmend. Es ist also wichtig, vor der Inbetriebnahme einer Überwachungskamera auch sein Heimnetzwerk so sicher wie möglich gegen Eindringlinge zu schützen.

Kameras mit Speichermöglichkeit haben Vorteile

Viele günstige Kameras speichern das Bildmaterial in einer Cloud des Herstellers und bieten keine andere Möglichkeit an, die Daten etwa über SD-Karten zu sichern. Das hat verschiedene Nachteile. Zum einen verlangen manche Hersteller für die Speicherung eine Gebühr, zum anderen wissen die Kunden oft nicht, in welchem Land und unter welchen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen das Bildmaterial gespeichert wird. Deswegen empfehlen Sicherheitsexperten, darauf zu achten, dass die Kamera einen Steckplatz für ein Speichermedium hat.

Nur das eigene Grundstück darf gefilmt werden

Beim Anbringen der Kameras im Außenbereich ist rechtlich einiges zu beachten. Sie dürfen niemals Bereiche außerhalb des eigenen Grundstücks aufnehmen, wie Stiftung Warentest erklärt. Die Kameras dürfen nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet werden.

Auch die Ausrichtung auf Bürgersteig und Straße ist verboten. Selbst wenn diese Bereiche nur ausschnittweise von einer Überwachungskamera erfasst werden, kann das bereits juristische Konsequenzen haben. Außerdem müssen Hinweisschilder angebracht werden, die deutlich darauf hinweisen, dass ein Grundstück kameraüberwacht ist.

Tonaufzeichungen sind verboten

Datenschützer weisen darauf hin, dass grundsätzlich nur Videoaufnahmen gemacht werden dürfen, gleichzeitige Tonaufnahmen jedoch in der Regel nicht erlaubt sind. Das gilt für den Einsatz von Kameras im Innen- und Außenbereich gleichermaßen.

Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt werden

Wichtig ist die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, vor allem bei Überwachungskameras, die im Innenbereich installiert werden. Menschen müssen es unter normalen Umständen nicht einfach hinnehmen, unbemerkt gefilmt zu werden. Der Einsatz in einer Wohnung oder im Haus ist deshalb an rechtlich besonders hohe Hürden gebunden.

Die Aufnahmen der Überwachungskamera sollten keinesfalls veröffentlicht werden, beispielsweise im Internet. Darauf macht auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen aufmerksam. Personen, deren Rechte so verletzt würden, könnten juristisch dagegen vorgehen.

Im Zweifel professionelle Systeme installieren

Wer den rechtlichen und technischen Problemen aus dem Weg gehen will, der sollte von vorneherein einen Fachmann zu Rat ziehen. Die örtliche Polizei bietet zum Beispiel oft eine Präventionsberatung an.

Dort gibt es auch Listen zertifizierter Fachbetriebe, die Profianlagen verbauen. Diese sind in der Regel von außen nicht angreifbar und mit Alarmanlagentechnik und mechanischem Einbruchsschutz kombiniert.

Letztlich entscheiden darüber aber der Geldbeutel und der Wert der zu schützenden Gegenstände. Denn solche Profianlagen haben ihren Preis: Der beginnt - je nach Aufwand - meist erst bei etwa 3.000 Euro.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 20.12.2021 | 20:15 Uhr

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