Spionage-Gefahr im Kinderzimmer durch Smart Toys
Sind Teddy und Co. ungesichert mit dem Internet verbunden, können Kriminelle Kinder überwachen und persönliche Daten abgreifen. Experten raten daher zur Vorsicht bei Smart Toys.
Wenn eine Puppe Fragen von neugierigen Kindern beantworten und ein Teddy liebevolle Sprachnachrichten der Eltern wiedergeben soll, müssen diese Spielzeuge zwingend mit dem Internet verbunden werden. Doch die Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht beim Kauf von sogenanntem smarten Spielzeug. Denn dauerhaft vernetzte Produkte mit ungesicherten Internet-Verbindungen und unsichtbar verbauter sende- und empfangsfähiger Technik können von Dritten zu Spionagezwecken missbraucht werden.
So können Unbefugte beispielsweise eine ungesicherte Bluetooth-Verbindung ohne Passwortschutz nutzen, um sich in Reichweite mit dem eigenen Smartphone Zugriff auf Lautsprecher, Mikrophone und Kameras zu verschaffen. Dadurch können aufgenommene und auf dem Spielzeug gespeicherte Gespräche, Bilder und Videos theoretisch über Bluetooth an jedes Smartphone weitergeleitet werden.
Smarte Puppe "Cayla" seit 2017 verboten
Funkfähiges und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignetes Spielzeug ist in Deutschland verboten. Bereits im Jahr 2017 nahm die Bundesnetzagentur deshalb die smarte Puppe "Cayla" vom Markt. Die Puppe ist durch ein innenliegendes empfangs- und sendefähiges Mikrophon in der Lage, Gespräche mit Kindern zu führen und Antworten zu geben. Doch die Technik befähigt Dritte auch zum heimlichen Abhören und schlimmstenfalls zur Kontaktaufnahme mit dem Kind.
Häufig müssen vor der Nutzung der Spielzeuge persönliche Daten vom Kind, wie der Name oder das Geburtsdatum eingegeben werden. Unter Umständen werden diese Daten an Server der Spielzeughersteller übertragen und mit Informationen gebündelt, die aus der Nutzung des Spielzeugs hervorgehen. Äußern Kinder beispielsweise intime Gedanken oder Wünsche, kann dadurch ihre Privatsphäre verletzt werden.
Risiko Identitätsdiebstahl
In der Vergangenheit wurden zudem bereits Identitätsdiebstähle von Servern einiger Spielwarenhersteller bekannt. Weil die Unternehmer die persönlichen Daten nicht ausreichend gesichert hatten, konnten sich Unbefugte Zugang dazu verschaffen. Dadurch waren sie zum Beispiel in der Lage, im Namen von Kindern einzukaufen.
Darauf sollten Verbraucher beim Kauf von Smart Toys achten
Die Verbraucherzentrale warnt vor allem vor Spielzeug, das nicht nur kurzzeitig im Rahmen von Updates, sondern dauerhaft mit dem Internet verbunden ist. Wer Smart Toys kauft und nutzt, sollte Folgendes beachten:
- prüfen, ob das Spielzeug nur während Updates oder dauerhaft vernetzt ist
- in der Datenschutzerklärung nachlesen, ob Daten nur innerhalb des Spielzeugs verarbeitet oder an externe Server weitergeleitet werden
- alle verfügbaren Informationen genau lesen (Produktbeschreibungen etc.)
- Funktionen des Spielzeugs sowie Aufzeichnungen von Mikrophonen und Kameras genau prüfen
- die Eingabe der persönlichen Daten des Kindes (Name, Geburtsdatum etc.) auf ein Minimum beschränken
Ob ein Spielzeug verboten ist, können Verbraucher bei der Bundesnetzagentur in Erfahrung bringen. Fragen werden per E-Mail an spionagegeraete@bnetza.de oder telefonisch unter (0228) 14 15 16 (Mo- Fr jeweils 9 bis 12 Uhr) beantwortet.
Sicherheitslücken auch bei digitalen Haushaltsgeräten
Digitales Spielzeug muss nicht grundsätzlich verteufelt werden. Dennoch bergen smarte Produkte Gefahren, die Verbraucher kennen sollten. Die Bundesnetzagentur prüft immer wieder Geräte und Gegenstände, die zur versteckten Spionage genutzt werden können - darunter Staubsaugerroboter, Futterautomaten für Haustiere und smarte Brillen. Denn auch digitale Haushaltsgeräte können Sicherheitslücken haben, auch hier ist also Vorsicht geboten.