Über Zugausfälle, Verspätungen und die Kostenerstattung für Tickets informiert die Bahn:
- auf der Internetseite www.bahn.de
- in der Smartphone-App DB Navigator
- telefonisch über die kostenfreie Sonderhotline (0 8000) 99 66 33
Im Falle eines Streiks dürfen Fahrgäste in der Regel ihre während der Streikdauer geplante Reise kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die Bahn hebt die Zugbindung auf. Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Fällt ein Zug aus und Reisende möchten komplett auf ihre Reise verzichten, können sie von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis für ihr Ticket ohne Abzüge erstatten lassen. Bahnkunden können einen entsprechenden Antrag digital über ihr Kundenkonto und in der DB Navigator-App stellen, ebenso per Post mit dem Fahrgastrechteformular (erhältlich als PDF-Download, beim Zugpersonal, an der DB Information oder im DB Reisezentrum).
Auch bei Streiks stehen Bahnreisenden im Rahmen ihrer Fahrgastrechte Entschädigungen zu. Ab einer Stunde Verspätung am Zielbahnhof besteht ein Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab zwei Stunden von 50 Prozent.
Ist ein Fahrgast mit dem letzten Zug am Abend unterwegs und kann seinen Zielort nicht mehr erreichen, darf er ein Taxi zum Hotel und eine angemessene Unterkunft nutzen. Wie viel die Deutsche Bahn erstattet, hängt vom Einzelfall ab. Reisende sollten am Bahnschalter oder bei der Service-Hotline nachfragen.
Wer wegen eines Streiks zu spät zur Arbeit kommt, muss die versäumte Zeit nacharbeiten oder eine Lohnkürzung hinnehmen. Der Hinweis auf bestreikte Bahnen ist keine Entschuldigung für ein Zuspätkommen: Arbeitnehmer müssen sich, sofern zumutbar, auf längere Fahrtzeiten einstellen und beispielsweise andere Verkehrsmittel nutzen.