Steuerrecht: Immobilien erben wird 2023 teurer
Jede zweite Erbschaft in Deutschland umfasst Immobilien. Das sind rund 400.000 Objekte pro Jahr, knapp die Hälfte davon sind Einfamilienhäuser, etwa zehn Prozent Wohnungen, gefolgt von Zwei- und Mehrfamilienhäusern und Grundstücken.
In Deutschland werden jedes Jahr zwischen 300 und 400 Milliarden Euro vererbt oder noch zu Lebzeiten verschenkt. Nun soll das Steuerrecht verändert werden. Die aktuellen Freibeträge für Ehe- oder Lebenspartner (500.000 Euro), Kinder (400.000 Euro) und Enkelkinder (200.000 Euro) sollen bleiben; ebenso wie der Steuersatz. Wenn eine Immobilie entsprechend günstig bewertet wird und unter dem Freibetrag bleibt, muss keine Erbschaftssteuer bezahlt werden. Ab voraussichtlich Januar 2023 sollen die Bewertungen der Immobilien allerdings verändert werden.
Es geht um Ermittlung des Verkehrswertes
Konkret geht es um die Ermittlung des Verkehrswertes. Dafür gibt es derzeit unterschiedliche Methoden. Zum Beispiel das Vergleichswertverfahren: Dabei wird überprüft, wie viel entsprechende Immobilien in der Umgebung kosten. Ein Verfahren, das oft erfolgreich bei Wohnungen und Einzelhäusern angewendet wird. Dann gibt es noch das oft genutzte Sachwertverfahren, bei dem der Wert von Grundstück und Haus getrennt bewertet werden. Dieses Sachwertverfahren möchte der Gesetzgeber verändern, weil es veraltet ist.
Geplant ist eine Verlängerung der sogenannten "möglichen Nutzungsdauer" von Häusern von 70 auf 80 Jahre. Das heißt, dass die Bausubstanz einen höheren Zeitwert bekommt, weil die Häuser länger bewohnbar oder nutzbar sind. Verändert werden soll auch der Faktor, mit dem dieser Wert multipliziert wird. Der Faktor liegt bislang bei 0,9 bis 1,1. Künftig soll er bei 1,3 bis 1,5 liegen. Das macht einen sehr erheblichen Unterschied für die Erben, auch wenn das zunächst nach wenig klingt.
Durch höhere Bewertungen sind Freibeträge schneller ausgeschöpft
Ein Beispiel: Eine Immobilie mit einem Zeitwert von 400.000 Euro, multipliziert mit 0,9 ergibt 360.000 Euro. Dieselbe Immobilie, multipliziert mit dem Faktor 1,5 ergibt schon 600.000 Euro. Das heißt, ein Erbe mit einem Freibetrag von 400.000 Euro, müsste für 200.000 Euro Steuern zahlen.
Insgesamt gilt: Je höher eine Immobilie bewertet wird, desto schneller sind die Freibeträge ausgeschöpft. Kritik an der Veränderung wird aus der Branche erwartet, unter anderem, weil die für Dezember geplante Gesetzgebung schon im Januar umgesetzt werden soll.