Sommerreifen zu früh aufgezogen: Was tun bei Eis und Schnee?
Auch im Frühjahr kann es auf den Straßen noch mal winterlich werden. Wer schon Sommerreifen auf sein Auto gezogen hat, darf bei Glätte, Eis und Schnee nicht mehr fahren. Ansonsten drohen Bußgelder.
"Von O bis O", also "von Oktober bis Ostern" ist Winterreifenzeit, so lautet die Faustregel, an die sich so mancher Autofahrer hält, wenn es um den Wechsel der Autobereifung geht. Allerdings ist die Regel eher als grober Hinweis zu verstehen, rechtlich bindend ist sie nicht.
Die Straßenverkehrsordnung legt keinen Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen fest. Vorgeschrieben sind Winterreifen laut Paragraf 2 nur, wenn auf der Straße winterliche Verhältnisse mit "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" herrschen. Doch was passiert, wenn Autofahrer bereits Sommerreifen aufgezogen haben, es aber auch nach Ostern noch mal Frost und Schnee gibt? Wie ist die Rechtslage im Falle eines Unfalls?
Bereifung den Witterungsverhältnissen anpassen
Empfohlen wird, sich immer an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Denn wer trotz "winterlicher" Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, begeht einen Verkehrsverstoß. "Bei einem Wintereinbruch darf ich mit Sommerreifen nicht fahren", sagt Christine Rettig vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. Denn in Deutschland gelte die situative Winterreifenpflicht. "Eine Faustregel ist eben nicht verbindlich und schon gar nicht juristisch belastbar, das Wetter ist nicht so beherrschbar, wie wir das manchmal gern hätten", so Rettig.
Kommt es bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte durch das Fahren mit Sommerreifen zum Unfall, kann dies zu erheblichen Leistungskürzungen der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen. Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen. Heißt: Fährt der Geschädigte bei einem Unfall mit Sommerreifen, kann es zu einer Mithaftung kommen. Auch mit einer gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es nach Angaben des ADAC deshalb Probleme geben.
Sommerreifen bei Schnee und Glätte: Welche Strafen drohen?
Wer sein Auto bei schlechtem Wetter mit Schnee und Glätte nicht bewegt, muss keine Winterreifen aufziehen. Wer aber mit Sommerreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf den Straßen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Wer den Verkehr infolge falscher Bereifung behindert, muss 80 Euro zahlen. Wer einen Unfall verursacht, muss mit 120 Euro oder sogar mehr rechnen. Unabhängig vom Bußgeld ist jeweils ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg die Folge.
Rat der Experten: Im Zweifel das Auto stehen lassen
Auch bei Hagel oder Schneefall im Frühling sollten Autofahrer ihr Auto mit Sommerbereifung stehen lassen und das Ende der winterlichen Straßenverhältnisse abwarten. Außerdem sollten sie die Wetterprognosen berücksichtigen und möglichst früh alternative Transportmöglichkeiten in Betracht ziehen. "Wer vom plötzlichen Temperatursturz oder einem Schneeschauer überrascht wird, der sollte möglichst den nächsten Rastplatz ansteuern", so Rettig. "Das ist die sicherste Variante. Übrigens ist auch für denjenigen, der mit Winterreifen unterwegs ist, die Schleudergefahr nicht ganz ausgeschlossen. Hier gilt auf jeden Fall: Fuß vom Gas und ausreichend Sicherheitsabstand halten!"