Sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?
Schnee im Flachland ist eine Seltenheit. Lohnen sich da Winterreifen überhaupt? In Deutschland besteht dazu keine generelle Pflicht, aber mit Sommerreifen gilt auf winterlichen Straßen ein Fahrverbot.
Wie in vielen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Das bedeutet: Sobald auf der Straße winterliche Verhältnisse herrschen, muss das Auto Winterreifen haben. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, muss den Wagen stehen lassen, sonst droht ein Bußgeld.
Wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?
Einen Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen legt die Straßenverkehrsordnung nicht fest. Vorgeschrieben sind sie laut Paragraf 2 nur, wenn auf der Straße winterliche Verhältnisse mit "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" herrschen. Wer sein Auto bei solchen Bedingungen nicht bewegt, muss keine Winterreifen aufziehen. In der Praxis kann das allerdings schwierig werden. Denn wenn an einem trockenen und sonnigen Wintertag rein rechtlich nichts gegen eine Fahrt auf Sommerreifen spricht, muss die Tour enden, sobald Schnee oder Regen fällt. Für Motorräder und andere Zweiräder gilt die Winterreifenpflicht nicht.
Welches Bußgeld droht ohne Winterreifen?
Erwischt die Polizei einen Autofahrer bei Glatteis oder Schneematsch mit Sommerreifen auf der Straße, sind 60 Euro und ein Punkt in der "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg fällig. Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss 80 Euro Strafe zahlen, wer einen Unfall verursacht sogar 120 Euro. Auch der Fahrzeughalter bekommt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Wie erkenne ich Winterreifen?
Winterreifen oder Ganzjahresreifen müssen das "Alpine"-Symbol tragen, ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Die Kennzeichnung "M+S" allein reicht nicht mehr aus. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter. Experten raten jedoch zu mindestens vier Millimetern Profil.
Schneeketten sind keine Alternative zu Winterreifen. Sie dürfen nur bei einer geschlossenen Schneedecke auf der Fahrbahn aufgezogen werden.
Haftpflicht-Schutz bleibt bestehen
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bleibt der Haftpflicht-Schutz für Autofahrer mit Sommerreifen bestehen, wenn sie im Winter einen Unfall verursachen. Das heißt, die Versicherung erstattet dem Unfallopfer den Schaden. Anders kann es beim Vollkasko-Schutz aussehen, der den Schaden am eigenen Auto abdecken soll. Wenn Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs waren, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.