Rentenerhöhung 2024: Ab 1. Juli mehr Geld für Rentner
Die Renten steigen ab dem 1. Juli wieder deutlich - um 4,57 Prozent. Damit liegt die Erhöhung über der aktuellen Inflationsrate. Bereits seit dem vergangenen Jahr sind die Renten in Ost und West angeglichen.
Für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gibt es gute Nachrichten: Ab dem 1. Juli erhalten sie zum dritten Mal in Folge deutlich mehr Geld, nämlich 4,57 Prozent. Wer bislang 1.000 Euro Rente bezog, bekommt nun monatlich 45,70 Euro mehr.
Da sich die Renten an der Lohnentwicklung der letzten zwei Jahre in Deutschland orientieren, ist die positive Rentenentwicklung auf die gestiegenen Löhne zurückzuführen. Zugleich hat sich die Inflation abgeschwächt, deshalb fällt die Rentenerhöhung deutlich höher aus als die durchschnittliche Preisentwicklung. Erstmals ist die Erhöhung in West und Ost gleich hoch, da seit dem 1. Juli 2023 die Renten in beiden Teilen Deutschlands angeglichen sind.
Steuerpflichtig nach Rentenerhöhung: Was tun?
Die Auswirkungen von Erhöhungen auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente sind meist gering. Es kann aber passieren, dass nach einer Erhöhung der steuerpflichtige Teil den Grundfreibetrag (für 2024: 11.604 Euro für Singles, der doppelte Wert für Verheiratete) übersteigt. Dann ist eine Steuererklärung notwendig.
Lohnsteuerhilfevereine weisen darauf hin, dass auch Rentner Ausgaben etwa für Gesundheit, Handwerker, Spenden oder Werbungskosten steuermindernd geltend machen können, sodass die tatsächliche Steuerlast dann meist moderat ausfällt. Den jährlichen Anpassungsbetrag müssen Rentner generell in ihrer Steuererklärung angeben. Neben dem steuerpflichtigen Anteil der Rente werden auch andere steuerpflichtige Einnahmen - beispielsweise aus Vermietung - auf den Grundfreibetrag angerechnet und müssen bei der Frage der Steuerpflicht berücksichtigt werden.
Da der Grundfreibetrag höher gestiegen ist als die Rentenanpassung, können einige Rentnerinnen und Rentner aber auch wieder aus der Besteuerung herausfallen. Das kann all diejenigen betreffen, deren Rente ungefähr an der Grenze des Freibetrags liegt.
Rentenfreibetrag sinkt für zukünftige Rentner
Die Höhe des Rentenfreibetrags - also des steuerfreien Anteils der Rente - richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Er sinkt für kommende Generationen jährlich um 1 Prozent. Beispiel: Geht ein Arbeitnehmer im Jahr 2024 in Rente, sind 16 Prozent der Bezüge steuerfrei. Bei einen Renteneintritt im Jahr 2025 beträgt der steuerfreie Anteil hingegen nur noch 15 Prozent.
Rente nach 45 Versicherungsjahren
Das Mindestalter für den Renteneintritt hängt vom Geburtsjahrgang ab, denn die Altersgrenze steigt bis 2029 stufenweise an. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat, kann aber als besonders langjährig Versicherter grundsätzlich schon früher abschlagsfrei in Rente gehen. Auch hierfür steigt jedoch die Altersgrenze für alle Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 langsam an. Lag sie für alle vor dem Jahr 1953 Geborenen noch bei 63 Jahren, gibt es die abschlagsfreie Rente für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen dann frühestens mit 65 Jahren.
Rente mit 63 mit Abschlägen nach 35 Jahren möglich
Doch auch bereits nach 35 Versicherungsjahren ist eine Rente möglich, das Mindestalter ist 63. Allerdings wird pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs ein Abschlag von 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Das bedeutet, dass Beitragszahler des Geburtsjahrgangs 1964 und später Geborene Abschläge von 14,4 Prozent hinnehmen müssen, da sie 48 Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Ausbildungs- und Erziehungszeiten werden angerechnet
Angerechnet auf die Versicherungszeit werden unter anderem Schul- und Studienzeiten oder auch Erziehungszeiten von Kindern. Wer wissen möchte, ab wann genau er in Rente gehen kann und wie hoch die Rente ausfallen wird, kann dies mithilfe des Rentenrechners der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.