Ökodesign Richtlinie: Handys und Co. leichter reparieren
Die "Ökodesign Richtlinie" soll ab dem ersten Halbjahr 2023 für Smartphones, Handys, Tablets und schnurlose Telefone gelten und diese reparaturfreundlicher machen. Die neuen Vorgaben im Überblick.
Ein zerschlagenes Display, ein schlapper Akku oder ein Wasserschaden - wenn ein Smartphone solch typische Schäden aufweist, kommt eine Reparatur bisher häufig nicht infrage. Das eigenständige Auseinander- und Zusammenbauen gestaltet sich oft schwierig, weil Teile fest verklebt statt aufzuschrauben sind. Zudem machen fehlende Updates oder teure Reparaturen in Werkstätten eine Neuanschaffung meist attraktiver.
Doch die Wegwerfkultur verschwendet wertvolle Ressourcen, belastet Umwelt und Geldbeutel von Verbrauchern: Laut einer Studie von Allianz Trade aus dem Jahr 2022 nutzen Europäer ihre Smartphones durchschnittlich 40 Monate lang. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) forderten 2022 in einem offenen Brief an die EU-Kommission, die Lebensdauer von Handys auf durchschnittlich zehn Jahre zu erhöhen. Durch eine Erhöhung der Nutzung von drei auf zehn Jahre können laut Berechnungen der NGOs jährlich 6,2 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.
Ökodesign-Verordnung: Das müssen Hersteller ändern
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird die neue Verordnung für Smartphones, Mobiltelefone, Tablets und schnurlose Telefone voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 in Kraft treten. Ein konkretes Datum ist derzeit nicht bekannt. Nach einer Übergangsfrist von 21 Monaten sollen die Regeln für alle in der EU verkauften Geräte gelten. Durch die Ökodesign-Verordnung müssen Hersteller demnach
- Produkte so gestalten, dass sich Komponenten leicht austauschen lassen
- Reparaturanleitungen für sieben Jahren zur Verfügung stellen
- Software-Updates für fünf Jahre zur Verfügung stellen
- dafür sorgen, dass Software-Updates die Hardware nicht beeinträchtigen
- Ersatzteile wie zum Beispiel Akkus und Displays für sieben Jahre verfügbar machen
Keine eigenständige Reparatur in den ersten zwei Jahren
Die Verbraucherzentrale warnt davor, Smartphones, Handys, Tablets und schnurlose Telefone innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf selbstständig zu reparieren. Denn in dieser Zeit haben Käufer einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder einen Ersatz, wenn das Gerät nicht funktioniert oder fehlerhaft ist. Mit eigenständigen Reparaturversuchen verfällt dieses Recht.
Beim Kauf auf Reparaturmöglichkeiten achten
Wer sichergehen möchte, dass ein Gerät wieder instand gesetzt werden kann, sollte bereits beim Kauf darauf achten. Daran erkennen Verbraucher reparaturfreundliche Smartphones, Handys, Tablets und schnurlose Telefone:
- auf Verschlüsse mit drehbaren Schrauben achten
- prüfen, ob Akkus und Bauteile austauschbar sind
- sich beim Händler über die zeitliche Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Updates erkundigen
- Testberichte zur Haltbarkeit und Reparaturfreundlichkeit lesen, beispielsweise von der Stiftung Warentest
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass billige Produkte häufig schlecht verarbeitet sind und leicht kaputtgehen. Zudem sind Ersatzteile oftmals nicht verfügbar.
Sorgen Hersteller dafür, dass Produkte kaputt gehen?
Die sogenannte geplante Obsoleszenz bezeichnet eine Marketingsstrategie. Demnach konstruieren Hersteller Produkte absichtlich so, dass diese nach einer gewissen Zeit kaputtgehen, sodass Verbraucher häufiger neue kaufen müssen. Beweise für diese Verfahrensweise gibt es nicht. Die Hersteller streiten ein solches Vorgehen ab.
In der Praxis gestalten sich eigenständige Reparaturen von modernen Smartphones jedoch häufig schwierig. Soll zum Beispiel ein Akku ausgetauscht werden, sind mitunter spezielle Reparatursets nötig. So können Teile etwa nur mit einem blütenförmigen Pentalob- statt mit einem handelsüblichen Kreuz-Schraubendreher gelöst werden. Um fest verklebte Smartphone-Bildschirme zu öffnen, müssen ebenfalls oft spezielle Werkzeug-Sets gekauft werden. In vielen Fällen kann der Akku erst entnommen werden, nachdem zahlreiche darüberliegende Teile entfernt wurden. Eine vorsichtige und geschickte Herangehensweise ist nötig, um die filigrane Technik nicht zu beschädigen und am Ende alles so zusammenzusetzen, dass das Gerät wieder funktioniert.
Alte Smartphones, Handys und Tablets richtig entsorgen
Haben alte Smartphone ausgedient, landen sie meist in einer Schublade. Die Verbraucherzentrale rät, funktionstüchtige Altgeräte entweder zu verschenken oder sie über Kleinanzeigen-Portale zu verkaufen. Nutzer sollten daran denken, vorher alle auf dem Gerät gespeicherten Daten zu löschen.
Sind Altgeräte nicht mehr funktionstüchtig, dürfen sie nicht im Hausmüll entsorgt werden. Das schadet der Umwelt und verschwendet wertvolle Metalle, die in den Geräten verbaut sind. Die Abgabe von Altgeräten ist zum Beispiel kostenlos bei Recyclinghöfen des Abfallentsorgers oder in größeren Elektrofachmärkten möglich. Darüber hinaus gibt es gemeinnützige oder umweltfreundliche Aktionen zur fachgerechten Entsorgung. So können Smartphones, Handys und Tablets beispielsweise für ein Umwelt-Projekt des NABU in nahegelegenen Sammelstellen abgegeben werden.
Auch andere Produkte sollen nachhaltiger werden
Seit März 2021 gelten bereits für zahlreiche andere Produkte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen und Kühlschränke strengere Regelungen zur Reparierfähigkeit. Die Hersteller müssen auch bei diesen Geräten dafür sorgen, dass Produkte mit handelsüblichen Werkzeugen zu reparieren sind, Anleitungen dafür zur Verfügung stehen und Ersatzteile länger verfügbar sind.