Fünf Bonhams Designer-Handtaschen nebeneinander, die mittlere wird hochgehoben. © Yui Mok/PA Foto: Yui Mok

Marketing-Masche Künstliche Verknappung

Stand: 11.11.2022 10:20 Uhr

Durch eine künstliche Verknappung begrenzen Händler oder Hersteller ihr Angebot. Durch diesen Marketing-Trick setzen sie ihre Kunden emotional unter Druck - und verleiten sie dazu, schnell zuzugreifen.

von Jessica Ostermünchner

"Nur noch bis Donnerstag zum Sonderpreis erhältlich!", "Nur noch zwei freie Zimmer!", "Nur für die ersten drei Käufer als Vorteilspaket!" - mit solchen Sprüchen werden viele Produkte verknappt, um ihre Attraktivität zu steigern. Diese Marketing-Masche nutzen viele Branchen, sogar Lebensmittelhersteller: Süßigkeiten wie beispielsweise Mon Chéri werden durch die Sommerpause nur von Oktober bis März angeboten. In diesen Monaten sind sie dann besonders begehrt.

Künstliche Knappheit: Die Verfügbarkeit des Angebots ist begrenzt

Eine solche künstliche Verknappung kann den Zugang zu einem Angebot sowohl zeitlich als auch mengenmäßig einschränken. Händler oder Hersteller kommunizieren also eine begrenzte Verfügbarkeit eines bestimmten Produkts zu bestimmten Konditionen. Durch die Einschränkung wird ein emotionaler Kaufdruck erzeugt. Kaufinteressenten nehmen wahr, dass nur eine geringe Menge der Ware verfügbar ist oder nur noch wenig Zeit verbleibt. Sie sollen das Gefühl bekommen, dass sie auf große Vorteile verzichten müssen, wenn sie sich nicht zügig zum Kauf entscheiden.

Luxusartikel: Hohe Preise als Kaufargument

Bei Luxusartikeln kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Etliche Menschen wollen aus der Masse herausstechen, indem sie etwas nutzen oder besitzen, was nicht jeder kann oder hat. Für sie ist ein seltenes Produkt daher umso interessanter, je knapper es vorhanden und je höher der Preis ist.

Diese Strategie nutzt beispielsweise die Luxusmarke Hermès - und sie zahlt sich offenbar aus: Die Handtasche "Birkin Bag" ist trotz des Mindestpreises von 5.000 Euro weiter gefragt, für eine Version aus Alligator-Leder werden schon mal 25.000 Euro bezahlt.

Marketing-Kampagnen für Luxusgüter

Vor allem die Begehrlichkeit nach Luxusgütern wie Uhren, Taschen oder Schuhen werden zudem durch effektive Marketing-Kampagnen gesteigert. Wartezeiten für exklusive Produkte erhöhen die Attraktivität zusätzlich - selbst bei Stars oder sehr reichen Menschen, die normalerweise alles sofort bekommen können.

Limitierte Auflagen für einen ausgesuchten Kundenkreis

Eine weitere Möglichkeit, um ein Produkt künstlich zu verknappen, sind limitierte Auflagen für handverlesene Kunden. Das Luxuslabel Louis Vuitton lädt zu den Eröffnungen seiner "Flagship-Stores" stets einen elitären Käufer-Kreis ein, dem eigens für das Ereignis geschaffene Kreationen verkauft werden. Das verursacht Neid - und sorgt für einen neuen Nachfrage-Schub.

Auch eine Preis-Etage niedriger funktioniert das Geschäft mit der künstlichen Verknappung: Sneaker-Hersteller Nike oder Adidas setzen auf limitierte Serien, die ein Vielfaches der üblichen Preise kosten. Es wird suggeriert, dass es ein Privileg sei, diese Schuhe zu kaufen. Kenner ziehen die guten Stücke selten an, sondern lagern sie lieber wie teure Weinflaschen unangetastet in ihren Kartons.

Klagen wegen Irreführung der Verbraucher durch NDR Recherchen

Juristisch gesehen gibt es aber durchaus Grenzen: Einige Unternehmen wurden bereits wegen Irreführung der Verbraucher verklagt. Sie hatten falsche Angaben gemacht, um den Eindruck zu erwecken, dass es nur noch wenige Exemplare eines Produktes gäbe. Der Online-Händler Zalando gab beispielsweise an, es wäre nur noch ein Artikel verfügbar, um Kaufdruck zu erzeugen. Im Warenkorb jedoch konnte die Stückzahl beliebig erhöht werden. NDR Recherchen zu diesem Vorgehen führten im Jahr 2015 zu einer Abmahnung und schließlich zu einer Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale gegen das Unternehmen.

Auch das Buchungsportal Booking.com wurde schon wegen Irreführung verklagt. So wurde im Portal angezeigt, das Hotel hätte nur noch ein freies Zimmer zur Buchung, auf anderen Seiten war das Hotel aber noch mehrfach buchbar. Auch damit wurde zu Unrecht Druck ausgeübt, entschied im Jahr 2010 das Oberlandesgericht Köln. Seitdem wird auf der Website des Portals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit nur für die eigene Seite gilt.

 

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Dieses Thema im Programm:

Die Tricks | 14.11.2022 | 21:00 Uhr

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