Eine Hand hält eine Bankkarte, die andere tippt auf einem Tablet. © Michael Zech Fotografie / photocase.de Foto: Michael Zech Fotografie / photocase.de

Kleinanzeigen: Wie man sich vor Betrug schützt

Stand: 13.05.2022 11:27 Uhr

Das Kaufen und Verkaufen von Waren auf Kleinanzeigen-Portalen ist beliebt, aber mit Risiken verbunden. Denn dort sind auch Betrüger unterwegs. Wie erkennt man unseriöse Käufer und Verkäufer?

von Jochen Lambernd

Kinderspielzeug, Möbel, Schmuck oder Kleidung: Über das Internet lässt sich fast alles kaufen oder verkaufen. Polizei und Verbraucherschützer weisen Verbraucher aber eindringlich darauf hin, bei ihren Transaktionen besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Oft sei Skepsis angebracht, schließlich trete man in der Regel mit völlig unbekannten Menschen in Kontakt. Viele Betrüger machen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale einen vertrauenerweckenden Eindruck, wollen den Käufer oder Verkäufer aber lediglich über den Tisch ziehen. Dabei gibt es verschiedene Maschen, die man kennen sollte.

Die Masche mit dem Kreditkartenproblem

Der vermeintliche Käufer eines Artikels behauptet, der Bezahlvorgang mit der Kreditkarte sei fehlgeschlagen. Kurze Zeit später erhält der Verkäufer eine Nachricht, die vom Kleinanzeigen-Portal zu stammen scheint. Er soll einen Link öffnen und seine Kreditkartendaten samt Kontrollziffer eingeben, um das angebliche Bezahlproblem zu lösen. Doch die Kriminellen gehen mithilfe der Kreditkartendaten sofort auf Shopping-Tour.

Die "Sicher bezahlen"-Masche

Ein angeblicher Käufer gibt vor, auf dem Kleinanzeigen-Portal die Funktion "Sicher bezahlen" nutzen zu wollen. Willigen die Verkaufenden ein, erhalten sie eine Nachricht mit einem Link zu einer eigens aufgesetzten Website, wo sie ihre Konto- und Kreditkartendaten übermitteln sollen. Tun sie das, können die Betrüger Beträge vom Konto abbuchen.

Wichtig: Die "Sicher bezahlen"-Funktion wird in der Regel innerhalb und nicht außerhalb des Kleinanzeigen-Portals angeboten und über eine offiziell kooperierende Online-Plattform abgewickelt.

Die Masche mit Paypal-Option

Käufer schlagen vor, das Geld für eine Ware via Paypal und der Option "Geld an Freunde und Familie senden" zu bezahlen. Das Geld geht dann auch tatsächlich auf dem Paypal-Konto des Verkäufers ein, auch die Abholung der Ware erfolgt umgehend. Später stellt sich heraus, dass das Paypal-Konto, von dem die Überweisung ausging, gehackt worden ist. Der Verkäufer muss in dem Fall das Geld an den unbeteiligten Dritten, dessen Konto gehackt wurde, zurückzahlen und ist auch noch seine Ware los.

Diese Masche wird auch von vermeintlichen Verkäufern benutzt. Sie bestehen auf der Option "Geld an Freund und Familie senden", für die kein Käuferschutz vorgesehen ist. Wer an Betrüger gerät, ist sein Geld los und bekommt keine Ware. Das Paypal-Konto lösen Gauner meist schnell auf.

Die Masche mit dem "Drei-Ecks-Betrug" per Überweisung

Zurückgeben muss man das gezahlte Geld auch, wenn es von einem gehackten Bankkonto aus überwiesen wurde. Die Verbraucherzentrale nennt dieses Beispiel: Ein junger Mann hat eine wertvolle Münze im Internet zum Verkauf angeboten. Nachdem der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen ist, schickt er die Münze auf Wunsch des Käufers an eine Packstation. Später erfährt er, dass das Geld von dem gehackten Konto eines Dritten überwiesen worden ist. Das Geld muss er dem Kontoinhaber zurückzahlen, seine Münze sieht er nicht wieder.

Auch Käufer sind von dieser Masche betroffen. Der Verbraucherzentrale sind Fälle bekannt, in denen das Konto eines Verkäufers bei einem Portals manipuliert war und der Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern an einen nicht mehr auffindbaren Dritten überwiesen wurde.

Die Masche mit Western Union

Unseriöse Verkäufer schlagen vor, per Western Union vorab Teilbeträge zu zahlen. Der Kunde zahlt das Geld bei einem Vertriebsstandort von Western Union ein. Innerhalb von wenigen Minuten erhält der Empfänger das Geld und kann abtauchen. Die Chancen, das Geld zurückzubekommen, sind schlecht, weil die Betrüger aus dem Ausland agieren und für die Abholung des Geldes in der Regel ahnungslose Strohmänner einsetzen.

Die Masche mit dem Scheck

Angebliche Kaufinteressenten schicken einen Scheck, der über den Kaufpreis hinausgeht. Soll eine Ware beispielsweise 900 Euro kosten, schicken die Gauner einen Scheck über 1.500 Euro. Der Verkäufer soll den Scheck einlösen und die Differenz an den vermeintlichen Käufer überweisen. Der Verkäufer reicht den Scheck ein, überweist das Geld, doch später platzt der Scheck. Die "Käufer" sind spurlos verschwunden, der Verkäufer bleibt auf dem Schaden von 600 Euro sitzen und die Ware ist auch weg.

Die Masche mit den Transportkosten

Vermeintliche Käufer wollen die angebotene Ware unbedingt haben, selbst der geforderte Preis wird nicht diskutiert. Wollen die Verkäufer dann einen Termin zwecks Abholung und Bezahlung vereinbaren, müssen sie hören, dass sich der Kaufinteressent beruflich im Ausland befinde und nicht kommen könne. Der vermeintliche Kunde bietet an, den Kaufpreis und die Transportkosten auf das Bankkonto des Verkäufers zu überweisen und ein Transportunternehmen mit der Abholung zu beauftragen. Danach wird eine Mail verschickt, in der von einer Bank bestätigt wird, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht worden sei. Nun soll der Verkäufer die Transportkosten via Transferwise an das angebliche Abholunternehmen im Ausland schicken. Die Verbraucherzentrale warnt, dass man spätestens in diesem Augenblick von dem geplanten Verkauf Abstand nehmen sollte - ungeachtet möglicher Drohmails des angeblichen Käufers.

Vorsichtsmaßnahmen für Verbraucher

Die Polizei registriert immer häufiger Betrugsfälle bei Käufen und Verkäufen auf Online-Plattformen. Sie warnt die Verbraucher und gibt unter anderem diese Tipps:

  • Bestimmen Sie selbst die Art und den Ablauf des Zahlvorgangs.
  • Achten Sie bei Paypal (oder anderen Zahldiensten) darauf, dass Mailadresse, Name, Artikelnummer mit den Daten des Kontakts bzw. Kaufs übereinstimmen.
  • Lassen Sie - sofern möglich - Verkaufsartikel persönlich gegen Barzahlung abholen.
  • Lassen Sie sich vom Verkäufer einen Versandnachweis ausstellen.
  • Lassen Sie den Käufer seine Versandanschrift/Adresse in der Betreffzeile der Banküberweisung eintragen.
  • Lassen Sie erhaltene Schecks vor Warenversand durch Ihre Bank auf Echtheit überprüfen. Weisen Sie Ihre Bank ggf. auf die Verkaufsumstände hin.
  • Nutzen und bestehen Sie auf bekannte und seriöse Transportdienstleister.
  • Geben Sie die Daten Ihrer Zahlungskarten nur mit verschlüsselter Internetverbindung ein.
  • Nutzen Sie zum Bezahlen keine Links oder E-Mails von unbekannten Absendern.
  • Verwenden Sie ein aktuelles Virenschutzprogramm und eine aktuelle Firewall.
  • Informieren Sie bei Betrugsverdacht das Verkaufsportal und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 16.05.2022 | 20:15 Uhr

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