Ein roter Stift liegt auf einer Zeitung mit Wohnungsanzeigen © picture alliance / imageBROKER Foto: Christian Ohde

Dubiose Wohnungsanzeigen: So schützen Sie sich vor Betrug

Stand: 25.02.2022 11:55 Uhr

In Regionen mit großer Wohnungsnot sind Interessenten froh über jedes Immobilienangebot. Betrüger nutzen diese Situation aus. Sogar vor sexueller Nötigung schrecken einige Täter nicht zurück.

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Drei Zimmer, Einbauküche, Badewanne und ein traumhafter Balkon in bester Lage für einen unschlagbaren Preis. Wer so ein Wohnungsangebot sichtet, zögert meist nicht lange. Das Problem: Bei so einem vermeintlichen Schnäppchen kann es sich um eine gefälschte Anzeige handeln. Betrüger haben Immobilienportale als Medium für ihre Zwecke entdeckt. Die Täter haben es in der Regel auf das Geld der Wohnungssuchenden abgesehen. Es gibt aber auch Fälle, in denen es um fragwürdige Angebote, die Forderung von Ganzkörper-Fotos und sogar sexuelle Nötigung geht.

Falsche Wohnungsangebote: Das sind mögliche Indizien für Betrug

Manche Betrüger haben es auch auf Bargeld, Bilder oder Daten abgesehen. Mit gefälschten Immobilienanzeigen in beliebten Portalen suchen sie ihre Opfer. Bei diesen Angeboten ist Vorsicht geboten:

  • Traumwohnungen zum Schnäppchenpreis können ein Indiz für eine Fake-Anzeige sein.
  • Vorsicht bei "mietfreien" Wohnangeboten: Es gibt Fälle, in denen Vermieter fragwürdige Gegenleistungen wie Sex verlangen.
  • Keine Personalien zur Bewerber-Vorauswahl einsenden: Es besteht die Gefahr, dass die Bilder und Daten zweckwidrig verwendet werden.

Unzulässig: Wohnung nur nach Schwangerschaftstest

Eine Betrugsmasche, die beispielsweise in Hamburg häufiger vorkommt, beginnt mit der Aufforderung an die Bewerberinnen, vor der Wohnungsbesichtigung einen negativen Schwangerschaftstest vorzuweisen. Die Vermieter fordern, einen Nachweis der Frauenärztin einzureichen oder einen Online-Termin mit einer vom Vermieter vermittelten Frauenärztin zu machen. Dort soll dann entweder ein Schwangerschaftstest gemacht oder der "freie Bauch" bestätigt werden.

"Eine solche Vorgehensweise ist unzulässig", erklärt Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg. "Das ist sittenwidrig und diskriminierend gegenüber Menschen, die Kinder haben oder bekommen wollen." Für die Frauen, die diese Untersuchungen durchführen lassen sollen, sei dieser Eingriff in die Privatsphäre eine Zumutung. Chychla rät Personen, denen durch Diskriminierungen ein Schaden entsteht, Anzeige zu erstatten. "Außerdem darf man bei solchen Fragen flunkern - ohne, dass das später Folgen hat."

Trick mit Vorkasse: Kaution für Wohnungsschlüssel

Ein weit verbreitetes Szenario: Der angebliche Eigentümer kontaktiert die Wohnungssuchenden und teilt mit, dass er im Ausland sei und nicht zur Besichtigung kommen könne. Er bietet an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Vermittler zu übergeben. Als Kaution sollen die neuen Mieter hierfür vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, schaltet der angebliche Vermieter auf stumm und das Geld ist weg.

Was sollten Opfer von Immobilienbetrügern tun?

Wer auf eine betrügerische Wohnungsanzeige reingefallen ist oder sogar genötigt wurde, sollte dringend reagieren. Zu diesen Maßnahmen rät der Mieterverein:

  • Wer bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen hat, sollte seine Bank umgehend auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen zurückbucht, hat man allerdings nicht. Anders ist es bei Zahlung per Lastschrift: Dort können Verbraucher innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
  • Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn aufgrund einer gefälschten Wohnungsanzeige Zahlungen geleistet wurden.
  • Wer auf einen Immobilienbetrüger hereingefallen ist, sollte Strafanzeige bei der Polizei erstatten. 
  • Den Betrug zudem beim betroffenen Immobilienportal melden, um andere Wohnungssuchende vor denselben Tätern zu schützen.
  • Um sich vor unseriösen Wohnangeboten zu schützen, ein eigenes Wohnungsgesuch so sachlich wie möglich formulieren. Auf Worte wie "dringend" oder "verzweifelt" verzichten, sondern nur die relevanten Daten nennen.
  • Betroffene Frauen sollten Strafanzeige wegen sexueller Nötigung erstatten.
  • Nie allein zu Wohnungsbesichtigungen gehen, sondern immer eine Begleitperson mitnehmen.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 31.05.2021 | 20:15 Uhr

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