Eine Frau sitzt vor einem Fernseher und hält eine Fernbedienung in der Hand © colourbox
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AUDIO: Nebenkostenprivileg fällt weg: Mehr Freiheiten beim TV-Anschluss (4 Min)

Kabelfernsehen: Das hat sich für Mieter geändert

Stand: 01.07.2024 09:40 Uhr

Wer zur Miete wohnt, hat bei den Nebenkosten oft pauschal für den Kabelanschluss mitgezahlt. Seit 1. Juli ist diese Art der Abrechnung nicht mehr möglich. Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?

Bei den Betriebskosten mussten Mieter und Mieterinnen bisher oft pauschal für den Kabelanschluss im Haus anteilig bezahlen, unabhängig davon, ob sie ihn nutzten oder nicht. Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglichte es Vermietern, die Gebühren auf die Mietparteien umzulegen. Zum 1. Juli 2024 hat der Gesetzgeber das Nebenkostenprivileg abgeschafft. Damit können Millionen Mieter in Deutschland selbst wählen, wie sie Fernsehen empfangen wollen, über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet.

Was sollten Mieter jetzt beachten?

Damit Mieter und Mieterinnen ihren Anschluss weiter nutzen können, müssen sie mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag abschließen. Wie bei Strom, Gas oder Mobilfunk können sie einen Anbieter wählen. Viele Kabel- und Internetanbieter werben derzeit mit Angeboten. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass die Preise anfangs leicht steigen - etwa um zwei bis drei Euro pro Monat -, langfristig aber durch mehr Wettbewerb sinken werden. Einzelnutzer-Verträge liegen laut Verbraucherzentrale bei acht bis zehn Euro pro Monat.

Mieter mit Kabelfernsehen sollten sich an den Eigentümer oder Vermieter wenden, wenn dieser noch keinen Kontakt zu ihnen aufgenommen hat. Grundsätzlich kann es weiterhin einen Sammelvertrag für die Hausgemeinschaft geben, mit dem mehrere Mieter Kabelfernsehen zusammen nutzen können. Der Vermieter kann einen solchen Vertrag anbieten. Allerdings dürfen die Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Was gilt für Wohnungseigentümer?

Wie bisher auch gilt, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Wurde der bestehende Sammelvertrag nicht im Rahmen des Sonderkündigungsrechts bis Ende Juni gekündigt, läuft er weiter und die Kosten für das Kabelfernsehen werden über das Hausgeld bezahlt. Eine Abrechnung über die Nebenkosten darf nicht mehr erfolgen.

Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?

DVB-T2 HD: Mit einer Zimmer- oder Dachantenne lassen sich in vielen Regionen etwa 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen. Mit einem internetfähigen Receiver oder Fernseher kommen noch weitere Sender hinzu. Die öffentlich-rechtlichen Programme sind kostenfrei, der Empfang von Privatsendern kostet laut Verbraucherzentrale etwa acht Euro pro Monat.

Wer das Fernsehprogramm per Internet über IPTV empfangen möchte, benötigt einen Receiver, den er beim Anbieter mieten oder kaufen muss. Der Fernsehempfang allein kostet etwa fünf Euro im Monat. Bei der Wahl des Anbieters sollte man sich genau über das Programmangebot informieren, denn nicht immer sind die gewünschten Regionalprogramme zu empfangen. Welche angeboten werden, entscheidet der jeweilige Netzbetreiber, nicht der Sender.

Für Streaming ist ein breitbandiger Internetanschluss Voraussetzung. Bei modernen Smart TVs erfolgt der Empfang über die Apps von Streamingdiensten, die in der Regel bereits installiert sind. Für ältere Geräte benötigt man einen HDMI-Stick zum Einstecken, der ab gut 30 Euro im Handel erhältlich ist. TV-Streamingdienste wie zum Beispiel Joyn, Zattoo, Waipu.tv oder Magenta TV stellen eine große Anzahl öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehsender in ihren Apps zur Verfügung. Für umfangreiche Dienste in HD-Qualität muss man ein zahlungspflichtiges Abo abschließen, die Kosten liegen etwa zwischen sechs und 15 Euro monatlich. Es gibt auch kostenfreie Versionen mit eingeschränktem Angebot.

Satellitenfernsehen: Mit einer Satellitenschüssel lassen sich hunderte Programme frei empfangen. Allerdings muss zuvor geprüft werden, ob eine Installation erlaubt und je nach Standort möglich ist.

Darauf sollte man bei Neu-Verträgen achten

Neben dem passenden Fernsehempfang sollten Verbraucher bei der Wahl des Anbieters auf die Laufzeit und den Umfang des Angebots achten.

  • Kündigungsfrist: Manche Verträge sind monatlich kündbar, andere nach 24 Monaten. In der Regel gilt: Je länger die Laufzeit, desto günstiger der Tarif.
  • Qualität: Wird im Tarif hochauflösende Qualität (HD) angeboten? Das ist nicht immer der Fall. HD kostet häufig extra.

Internet und Telefon weiterhin über Kabelanschluss möglich

Wer seinen Kabelanschluss ausschließlich für Internet und Telefon nutzt, kann dabei bleiben. Wird das TV-Signal nicht genutzt, installiert der Anbieter eine entsprechende Filterdose am Anschluss. Ebenso besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Vertrag für Kabelfernsehen abzuschließen und einen weiteren für Internet und Telefonie mit einem anderen Anbieter.

Vorsicht vor übereilten Kabel-Verträgen!

Die Verbraucherzentrale warnt vor sogenannten Medienberatern an Haustür und Telefon, die mit unseriösen Methoden Verbraucher unter Druck setzen, um Kabel-Verträge abzuschließen. Die Verbraucherschützer raten, sich nicht überrumpeln zu lassen und nicht übereilt zu handeln.

Außerdem gilt: Die Verkäufer keinesfalls ins Haus lassen. Die Polizei warnt im Zusammenhang mit der Änderung beim Kabelanschluss vor Trickbetrug. Bei Werbeanrufen im Zweifel einfach auflegen und keinesfalls "ja" sagen. Wer eine Auftragsbestätigung im Briefkasten findet, sollte den Fall der Verbraucherzentrale melden und den Vertrag widerrufen.

Gesetz zur Versorgung mit Kabelfernsehen war nicht mehr zeitgemäß

Als vor 40 Jahren das Kabelfernsehen eingeführt wurde, konnte man nicht mehr nur drei bis fünf analoge Programme, sondern bis zu 30 über den Kabelanschluss empfangen. Um es vielen Menschen leicht zugänglich zu machen, schuf der Gesetzgeber mit dem Nebenkostenprivileg die Möglichkeit, sogenannte Sammelverträge für Mieter abzuschließen und über die Nebenkosten abzurechnen. Mittlerweile erfolgt die Fernsehübertragung aber komplett digital, Streaming und Fernsehen gibt es übers Internet. Außerdem wurde Kabelfernsehen immer weniger genutzt und mit dem veralteten Nebenkostenprivileg bezahlten Mieter den Fernsehempfang mitunter zweimal.

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | 11.06.2024 | 08:40 Uhr

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