Zeitschriften- und Zeitungsabo kündigen oder widerrufen

Stand: 24.05.2023 13:27 Uhr

Ein Zeitungsabo zu beenden, kann schwierig sein: Laut Verbraucherzentrale häufen sich Fälle, in denen Unternehmen auf Widerrufe und Kündigungen nicht reagieren. So beenden Betroffene ungewollte Abos.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet immer wieder von Fällen, in denen Menschen Probleme mit dem Beenden von Abos für Zeitungen und Zeitschriften haben. Demnach reagieren Unternehmen mitunter nicht, wenn Kunden Abos kündigen oder widerrufen. Stattdessen liefern sie weiterhin ihre Print- und Onlineangebote, schicken Betroffenen entsprechende Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder sogar Inkassoschreiben.

Oftmals ist den Betroffenen nicht klar, wie ihre Abonnements zustande gekommen sind. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auf Rechnungen und Mahnungen zu unwissentlich abgeschlossenen Abos umgehend zu reagieren, die entsprechenden Vertragsabschlüsse zu bestreiten und Nachweise anzufordern. Jeglicher Schriftverkehr sollte mit Datum dokumentiert werden.

Probeabo wird ohne Kündigung zum Abo

Wer ein Probeabo bestellt, sollte das Kleingedruckte genau lesen: Denn als kostenlos und unverbindlich angepriesene Angebote werden meist zu zahlungspflichtigen Abonnements, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor deren Ablauf kündigen. "Vielen ist nicht bewusst, dass sie aktiv kündigen müssen, damit der kostenlose Test nicht in ein zahlungspflichtiges Abo übergeht", erklärt Mareke Eilers, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

14-tägiges Widerrufsrecht nutzen

Ist ein Abonnement an der Haustür, am Telefon, online oder schriftlich zustande gekommen, gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses beginnt in der Regel, wenn Verbraucher die erste Zeitschrift oder einen Online-Zugang erhalten. Voraussetzung für den Beginn der Frist ist jedoch, dass Kunden ordnungsgemäß, zum Beispiel per Mail oder Post, über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Eilers weist darauf hin, dass Vertragsunterlagen häufig im Spam-Ordner landen. Diesen sollten Betroffene daher regelmäßig prüfen. Ist hingegen keine Aufklärung durch die Zusendung von Unterlagen erfolgt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr und 14 Tage.

Abos formlos per Mail kündigen

Ist die Frist für einen Widerruf bereits abgelaufen, muss das Abo gekündigt werden. Die Kündigung und der Widerruf können formlos erfolgen, also zum Beispiel durch das Versenden einer Mail ohne Unterschrift. Sowohl beim Widerruf als auch bei einer Kündigung sollten Nachweise gesichert werden, beispielsweise E-Mails oder Bestätigungen für Einschreiben.

Verträge ab 2022 sind einfacher zu kündigen

Neuere Abos lassen sich übrigens einfacher beenden. Denn für Zeitungs- und Zeitschriftenabos, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Zudem müssen Anbieter bei Zeitungs- und Zeitschriftenabos, die online abgeschlossen werden können, seit Juli 2022 eine Kündigung über einen "Kündigungsbutton" ermöglichen. Wer trotz aller Bemühungen, ein Abo zu beenden, nicht weiterkommt, sollte die Verbraucherzentrale kontaktieren.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 22.05.2023 | 20:15 Uhr

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