Ein Handwerker bringt eine Isolierung an einer Hausfassade an. © picture alliance / CHROMORANGE Foto: Udo Herrmann
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AUDIO: EU-Sanierungsvorgaben: Was kommt auf Hausbesitzer zu? (5 Min)

Energetische Sanierung: Welche Förderung gibt es?

Stand: 03.05.2024 14:53 Uhr

Ob neue Heizung oder Dämmung von Dachboden und Fassade: Der Staat bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit viel Geld. Ein Überblick über die Förderungen.

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein wichtiger Hebel, um Energie zu sparen und den Klimaschutz voranzutreiben. Um Hausbesitzerinnen und -besitzern den Umbau zu erleichtern, stellt der Bund hohe Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Die Regelungen wurden mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) - umgangssprachlich Heizungsgesetz genannt - umfassend verändert.

Förderung einer neuen Heizung über KfW

Wer eine neue Heizung einbaut, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, erhält hierfür hohe Zuschüsse. Die Anträge müssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Derzeit können nur Hauseigentümer und -eigentümerinnen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen, die Zuschüsse beantragen. Voraussichtlich ab Mai 2024 können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften Anträge stellen. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Seit 2024 gilt eine Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch.
  • Zusätzlich gibt es einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn der Heizungstausch bis 2028 erfolgt.
  • Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen weiteren Bonus von bis zu 30 Prozent für den Heizungstausch.
  • Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent bei Gesamtkosten von maximal 30.000 Euro. Die Fördersumme ist damit auf 21.000 Euro gedeckelt. Bei Biomasseanlagen kann noch ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro hinzukommen.

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Monteur auf einer Leiter installiert die Außeneinheit einer Wärmepumpen-Anlage an der Hausmauer. © Colourbox.de |Tomasz Zajda/Virrage Images Inc Foto: Tomasz Zajda

Heizungsgesetz: Förderung für neue Heizungen hat begonnen

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Zuschüsse für energetische Sanierung am Gebäude

Undichte Fenster und schlecht gedämmte Fassaden und Dächer fressen viel Energie. Vor allem bei älteren Häusern lässt sich hier besonders viel Energie einsparen. Förderanträge müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Für folgende Sanierungsmaßnahmen gibt es bei Wohngebäuden Zuschüsse:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent (z.B. Dämmung von Außenwänden, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz)
  • Einbau energieeffizienter Anlagentechnik mit 15 Prozent (z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärme-Rückgewinnung)
  • Heizungsoptimierung mit 15 Prozent (bei Anlagen auf Basis fossiler Brennstoffe, die nicht älter als 20 Jahre sind)
  • Fachplanung und Baubegleitung der Sanierungsmaßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent

iSFP-Bonus bringt zusätzliche 5 Prozent

Ein Handwerker baut ein neues Dachfenster ein. © picture alliance / CHROMORANGE Foto: Udo Herrmann
Für den Austausch der Fenster und andere Maßnahmen können Hausbesitzer Zuschüsse vom Staat erhalten.

Ist die Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozent. Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden und listet sowohl Sanierungsmöglichkeiten als auch Kosten auf und beschreibt, welche Schritte in welchem zeitlichen Ablauf am sinnvollsten sind. Liegt ein iSFP vor, erhöhen sich außerdem die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro.

Die Erstellung des iSFP wird ebenfalls gefördert: Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern erhalten vom BAFA bis zu 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars beziehungsweise maximal 1.300 Euro als Zuschuss. Der iSFP verpflichtet nicht dazu, die darin beschriebenen Maßnahmen auch umzusetzen. Ein Beispiel für einen individueller Sanierungsfahrplan findet sich auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Einen Überblick über die Förderprogramme gibt das BAFA. Zusätzlich bietet die Deutsche Energie-Agentur im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine umfassende Übersicht auf der Website "Gebäudeforum Klimaneutral".

Steuerermäßigungen für Hausbesitzer

Wer ein Eigenheim besitzt, kann anstelle der Zuschüsse auch eine Steuerermäßigung beantragen. Sie beläuft sich auf bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt, maximal jedoch auf 40.000 Euro pro Wohnhaus. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind es bis zu 50 Prozent der Kosten.

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Ein Techniker schraubt mit einem Akkuschrauber an einer Wärmepumpenanlage. Bild aufgenommen aus der Untersicht. Der Kopf der Person ist nicht zu sehen. © Colourbox | Tomasz Zajda Virrage Images Inc
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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | Aktuell | 12.03.2024 | 08:39 Uhr

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