Energetische Sanierung: Welche Förderung gibt es?
Ob neue Heizung oder Dämmung von Dachboden und Fassade: Der Staat bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit viel Geld. Ein Überblick über die Förderungen.
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein wichtiger Hebel, um Energie zu sparen und den Klimaschutz voranzutreiben. Um Hausbesitzerinnen und -besitzern den Umbau zu erleichtern, stellt der Bund hohe Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Die Regelungen wurden mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) - umgangssprachlich Heizungsgesetz genannt - umfassend verändert.
Förderung einer neuen Heizung über KfW
Wer eine neue Heizung einbaut, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, erhält hierfür hohe Zuschüsse. Die Anträge müssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Sowohl Haus- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, als auch Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen können die Zuschüsse beantragen. Die wichtigsten Regelungen:
- Seit 2024 gilt eine Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch.
- Zusätzlich gibt es einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn der Heizungstausch bis 2028 erfolgt.
- Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen weiteren Bonus von bis zu 30 Prozent für den Heizungstausch für ihre selbst bewohnte Immobilie.
- Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent bei Gesamtkosten von maximal 30.000 Euro. Die Fördersumme ist damit auf 21.000 Euro gedeckelt. Bei Biomasseanlagen kann noch ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro hinzukommen.
Zuschüsse für energetische Sanierung am Gebäude
Undichte Fenster und schlecht gedämmte Fassaden und Dächer fressen viel Energie. Vor allem bei älteren Häusern lässt sich hier besonders viel Energie einsparen. Förderanträge müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Für folgende Sanierungsmaßnahmen gibt es bei Wohngebäuden Zuschüsse:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent (z.B. Dämmung von Außenwänden, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz)
- Einbau energieeffizienter Anlagentechnik mit 15 Prozent (z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärme-Rückgewinnung)
- Heizungsoptimierung mit 15 Prozent (bei Anlagen auf Basis fossiler Brennstoffe, die nicht älter als 20 Jahre sind)
- Fachplanung und Baubegleitung der Sanierungsmaßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent
Mit Energieberatung 5 Prozent mehr Förderung und Verdopplung der Gesamtförderung
Ist die Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozent. Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden und listet sowohl Sanierungsmöglichkeiten als auch Kosten auf. Er beschreibt, welche Schritte in welchem zeitlichen Ablauf am sinnvollsten sind. Liegt ein iSFP vor, erhöhen sich die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro.
Die Erstellung des iSFP wird ebenfalls gefördert: Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern erhalten seit 7. August vom BAFA 50 Prozent der Energieberatung vor Ort beziehungsweise maximal 650 Euro. Zuvor betrug der Fördersatz 80 Prozent oder maximal 1.300 Euro. Grund für die Anpassung sind laut Bundeswirtschaftsministerium die gestiegene Nachfrage nach dem Programm und die haushaltspolitische Lage.
Der iSFP verpflichtet nicht dazu, die darin beschriebenen Maßnahmen auch umzusetzen. Ein Beispiel für einen individueller Sanierungsfahrplan findet sich auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums. Wichtig: Förderfähig ist der iSFP nur, wenn er durch eine Fachkraft erstellt wurde, die auf der Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) gelistet ist.
Einen Überblick über die Förderprogramme gibt das BAFA. Zusätzlich bietet die Deutsche Energie-Agentur im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine umfassende Übersicht auf der Website "Gebäudeforum Klimaneutral".
Steuerermäßigungen für Hausbesitzer
Wer ein Eigenheim besitzt, kann anstelle der Zuschüsse auch eine Steuerermäßigung beantragen. Sie beläuft sich auf bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt, maximal jedoch auf 40.000 Euro pro Wohnhaus. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind es bis zu 50 Prozent der Kosten.