Stand: 27.03.2023 07:49 Uhr

ÖPNV und Kita bestreikt: Darf ich zu Hause bleiben?

Eine berufstätige Mutter mit Kind im Homeoffice © imago Foto: Jochen Eckel
Homeoffice ist für viele im Streik die einzige Alternative.

Durch den bundesweiten Warnstreik wird es heute Ausfälle und Verspätungen im Bus- und Bahnverkehr geben. Viele Arbeitnehmende müssen daher umplanen. Das gilt auch für Familien, wenn etwa Kinder durch Streiks im ÖPNV nicht zur Schule kommen.

Heiko Hecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Hecht & Kollegen in Hamburg, geht davon aus, dass die meisten Arbeitgeber mit Verständnis auf die Ausnahmesituation reagieren werden. Dennoch verwies er im Gespräch mit NDR.de auf einige rechtlichen Vorgaben, die es zu beachten gilt.

Muss ich am Streiktag zur Arbeit, wenn ich auf Bus und Bahn angewiesen bin?

Grundsätzlich müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer selbst darum kümmern, wie sie pünktlich zur Arbeit kommen. Diese arbeitsvertragliche Verpflichtung gelte auch an Tagen, an denen es angekündigte Streiks gibt und keine Busse und Bahnen fahren, betont Hecht. Das sei kein Entschuldigungsgrund wie etwa eine Krankheit. Alternativen für den Weg zur Arbeit sind in diesem Fall das eigene Auto oder Fahrgemeinschaften. Sofern möglich und zumutbar, ist auch ein Umstieg auf Fahrrad, E-Bike, E-Scooter, Bike-/Carsharing-Angebote oder Taxi denkbar.

 

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Dieses Thema im Programm:

Nachrichten | 24.03.2023 | 16:10 Uhr

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