Stand: 29.06.2020 09:27 Uhr

Das bringt die Mehrwertsteuer-Senkung

Würfel mit der Aufschrift "Steuern" liegen auf Geldmünzen. © fotolia.com Foto: Marco2811
Beim täglichen Einkauf bleibt die Ersparnis gering.

Als Teil des Konjunkturprogramms in Zeiten der Corona-Pandemie sinkt die Mehrwertsteuer zum 1. Juli befristet von bisher 19 auf 16 Prozent. Für viele Lebensmittel und andere Artikel des täglichen Bedarfs gilt schon jetzt ein Satz von 7 Prozent, der auf 5 Prozent reduziert wird. Ob der Vorteil wirklich beim Endverbraucher ankommt, ist fraglich, denn Händler müssen ihre Preise nicht anpassen. Sie entscheiden selbst, wer profitiert: Händler oder Kunden.

Kunden sparen nicht drei Prozent

Wenn der Verkäufer den Steuervorteil an Kunden weitergibt, lohnt sich das vor allem bei großen Anschaffungen. So würden die Preis beispielsweise sinken für:

  • ein Auto von 30.000 auf 29.243,70 Euro - also um 756,30 Euro
  • ein Sofa von 4.000 auf 3.899,16 - um 100,84 Euro
  • ein Smartphone von 500 auf 487,39 - um 12,61 Euro
  • eine Tankfüllung Benzin von 60 auf 58,49 - um 1,51 Euro
  • ein Paar Strümpfe von 3 auf 2,92 - um 0,08 Euro

Da die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis erhoben wird, beträgt der Vorteil bei der Senkung nicht 3 Prozent des bisherigen Ladenpreises, sondern nur genau 2,52 Prozent. Beispiel: Ein Artikel, der netto - also ohne Steuer - 100 Euro kostet, kostet im Laden mit 19 Prozent Mehrwertsteuer 119 Euro. Künftig - mit 16 Prozent Mehrwertsteuer - nur noch 116 Euro: ein Minus von 3 Euro. Würde der Preis von 119 Euro um drei Prozent sinken, wären das jedoch 3,57 Euro.

Weniger Mehrwertsteuer auf Lebensmittel

Noch geringer fällt der Vorteil bei den meisten Lebensmitteln aus, da für sie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt, der nur um 2 Punkte auf 5 Prozent sinkt. So würde ein Artikel für 0,99 Euro künftig 0,97 Euro kosten, statt 4,98 wären 4,89 Euro fällig. Bei einem Lebensmittel-Einkauf für 60 Euro lässt sich 1,12 Euro sparen.

In der Gastronomie hatte die Bundesregierung bereits den Mehrwertsteuersatz befristet von 19 auf 7 Prozent reduziert. Er sinkt nun weiter auf 5 Prozent. Preisgebundene Waren wie Zeitschriften, Bücher und rezeptpflichtige Arzneimittel sind von der Steuersenkung ausgenommen.

Neuer Preis muss nicht am Regal stehen

Handelsverbände beklagen, dass die Auszeichnung der neuen Preise und die Umstellung der Kassen aufwendig und teuer sei. Das Bundeswirtschaftsministerium reagierte darauf mit der Vorgabe, dass die Preise nicht an jedem Artikel oder am Regal geändert werden müssen. Es genügt, sie an der Kasse insgesamt zu reduzieren. Der Bon muss den korrekten Steuersatz aufweisen. Einige Firmen haben bereits im Juni werbewirksam Preisnachlässe verkündet.

Im Internet gibt es Rechner, die den Vorteil der reduzierten Mehrwertsteuer online ermitteln.

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Infoprogramm | 29.06.2020 | 07:41 Uhr

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