Eine Packung Brotchips "Tuc Bake Rolls" vor Supermarkt-Regalen, "Mogelpackung des Jahres" 2023 © Verbraucherzentrale Hamburg, Canva.com
Eine Packung Brotchips "Tuc Bake Rolls" vor Supermarkt-Regalen, "Mogelpackung des Jahres" 2023 © Verbraucherzentrale Hamburg, Canva.com
Eine Packung Brotchips "Tuc Bake Rolls" vor Supermarkt-Regalen, "Mogelpackung des Jahres" 2023 © Verbraucherzentrale Hamburg, Canva.com
AUDIO: "Mogelpackung des Jahres 2023" gekürt (1 Min)

Brotchips Tuc Bake Rolls sind "Mogelpackung des Jahres 2023"

Stand: 23.01.2024 10:52 Uhr

Weniger Inhalt, höherer Preis: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat wieder die "Mogelpackung des Jahres" gekürt. Zur Auswahl standen fünf Produkte. Die Brotchips "Tuc Bake Rolls" belegten Platz 1.

Die Brotchips "Tuc Bake Rolls" von Mondelez haben mit großem Abstand den alljährlichen von der Verbraucherzentrale Hamburg vergebenen Negativpreis gewonnen. Sie erhielten insgesamt 54,7 Prozent und damit mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.

Preisanstieg von mindestens 127 Prozent nach Markenwechsel

Der Hersteller Mondelez bietet die Brotchips statt unter der Marke 7days seit 2023 unter der bekannten Marke Tuc mit weniger Inhalt an. Durch den Markenwechsel sind die Bake Rolls mit Meersalz um mindestens 127 Prozent teurer geworden. Dabei schrumpfte der Inhalt von 250 auf 150 Gramm in einer ähnlich großen Packung, der Verkaufspreis dagegen stieg von 1,39 Euro auf 1,89 Euro. Bei vielen Händlern liegt der Preis mittlerweile sogar bei 1,99 Euro. Das Aussehen, die Rezeptur und die Nährwerte der Brotchips haben sich, abgesehen vom Salzgehalt, praktisch nicht verändert.

Verbraucherzentrale: "Dreister Marketingtrick"

"Mit diesem dreisten Marketingtrick führt der Milliardenkonzern Mondelez seine Kundinnen und Kunden an der Nase herum und schröpft sie nach allen Regeln der Kunst", so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Für ihn sei vollkommen unverständlich, warum der Handel, der sich oft als Anwalt der Verbraucher darstellt, bei dieser Sache mitmacht und den Preis für ein solches Produkt sogar anhebt anstatt es aus dem Sortiment zu nehmen.

Fünf Produkte als Mogelpackung 2023 nominiert: Das Ergebnis

Fünf Produkte standen zur Wahl, die durch reduzierte Füllmengen und zum Teil zusätzliche Preiserhöhungen im vergangenen Jahr deutlich teurer geworden sind. Die Liste der Nominierten ergab sich aus Hunderten von Hinweisen und Beschwerden, die die Verbraucherschützer erhalten hatten. An der Wahl nahmen Verbraucherinnen und Verbraucher mit insgesamt 21.279 abgegebenen Stimmen teil.

  • 2. Platz: Oreo Stieleis von Froneri (16,8 Prozent): Statt vier nur noch drei und kleinere Stieleis in der Packung. Bei gleichem Verkaufspreis entspricht das einer versteckten Preiserhöhung von 63 Prozent.
  • 3. Platz: Mundspülung "Listerine Total Care" von Johnson & Johnson (10,6 Prozent): Gleich hohe, aber schmalere Flasche. Das bedeutet weniger Inhalt und ein um fast 34 Prozent höherer Preis.
  • 4. Platz: "Chocolat Amandes Edel Marzipan Vollmilch" von Aldi (9,9 Prozent): Die Tafel sieht größer aus, obwohl weniger drin ist, auch weniger Marzipan. Dabei ist der Preis um mehr als 30 Prozent gestiegen.
  • 5. Platz: Fruchtgummi "Yoghurt-Gums" von Katjes (7,9 Prozent): Gleiche Tüte, gleiches Design, aber weniger Inhalt. Eine versteckte Preiserhöhung von 14 Prozent und mehr Verpackungsmüll.

Rekord bei versteckten Preiserhöhungen

2023 veröffentlichten die Verbraucherschützer so viele Mogelpackungen wie nie zuvor. Bis zum Ende des Jahres nahmen sie 104 Produkte in ihre Liste auf. 2022 waren es mit 76 deutlich weniger, 2021 nur 47. Verbraucherschützer Valet fordert deshalb ein konsequentes Einschreiten der Politik. Obwohl das Problem schon lange bekannt sei, habe es stets nur Lippenbekenntnisse und keine Verbesserungen gegeben.

Ein neues Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sieht vor, dass bei verringertem Inhalt künftig auch die Verpackung eines Produkts schrumpfen soll. Valet geht das nicht weit genug. Er fordert, dass Verpackungen grundsätzlich bis zum Rand befüllt werden müssen. "Das wäre ein echter Paradigmenwechsel". Derzeit sind in der Regel bis zu 30 Prozent Luft in der Packung erlaubt, in manchen Fällen sogar mehr.

Gleichzeitig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher gut erkennen können, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde. "Eine Kennzeichnung der alten und neuen Füllmenge sowie der prozentualen Reduzierung auf der Packung wäre die beste Lösung", so Valet.

Das kann man gegen Mogelpackungen tun

Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Valet, Mogelpackungen vom Einkaufszettel zu streichen. Nur wenn ihre Produkte dauerhaft im Regal liegen bleiben, änderten Unternehmen ihre Marketingpolitik. Gleichzeitig gehen die Verbraucherschützer mit Abmahnungen und Klagen gegen Mogelpackungen vor. Doch was im rechtlichen Sinne als solche gewertet werden kann, ist aufgrund lückenhafter Vorgaben oft schwierig festzustellen.

Auf ihrer Website informiert die Verbraucherzentrale außerdem im Detail über Tricks der Lebensmittelhersteller, um Preiserhöhungen zu verstecken und nennt aktuelle Beispiele für Mogelpackungen. Konsumenten können dort per E-Mail auch eigene Beobachtungen melden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 23.01.2024 | 12:00 Uhr

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