Verfassungsänderung: Rot-Grün sucht Hilfe bei der CDU
Die Senkung des Wahlalters und die Streichung des Begriffs "Rasse" sind nur zwei Änderungen, die SPD und Grüne an der Landesverfassung vornehmen wollen. Doch dafür sind sie auf Unterstützung angewiesen.
Niedersachsens neue rot-grüne Regierung will im kommenden Jahr mehrere Änderungen der Landesverfassung vorbereiten, unter anderem eine Senkung des Wahlalters für Landtagswahlen. Weil die Abgeordneten von SPD und Grünen im Landtag aber keine Zwei-Drittel-Mehrheit haben, sind sie dabei auf Hilfe von CDU oder AfD angewiesen. Die Regierungsfraktionen wollen daher bald das Gespräch mit der CDU suchen.
Grüne und SPD wollen Landesverfassung modernisieren
Grünen-Fraktionschefin Anne Kura sagte, die Regierung strebe eine Modernisierung der Landesverfassung an. "Dazu zählen unter anderem die Senkung des Wahlalters, die Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder, die Ersetzung des diskriminierenden und unwissenschaftlichen Begriffes "Rasse" oder die Aufnahme des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität", sagte sie. Außerdem werde man sich für ein verfassungskonformes Paritätsgesetz einsetzen - damit müssten Parteien in ihren Wahllisten eine Frauenquote erfüllen. Kura erklärte, die Vorhaben zielten darauf ab, Veränderungen in der Gesellschaft aufzunehmen und die Demokratie zu stärken. Man setze dabei darauf, dass die CDU ihre Ankündigung einer konstruktiven Oppositionsarbeit in die Tat umsetze. "In anderen Bundesländern trägt die CDU beispielsweise die Senkung des Wahlalters mit", sagte Kura.
CDU zur Absenkung des Wahlalters: "Ganz klares Nein"
Oppositionsführer Sebastian Lechner hatte nach der Wahl gesagt, die CDU werde die Regierung zwar kritisch, aber konstruktiv begleiten. Einer möglichen Absenkung des Wahlalters erteilte er jedoch bereits Anfang November eine Absage. Die Antwort der CDU auf das Vorhaben sei ein "ganz klares Nein". Man schätze es, wenn sich junge Menschen politisch engagieren wollen, allerdings solle das Wahlrecht für den Landtag wie bisher an die Volljährigkeit geknüpft sein. Auf kommunaler Ebene darf indes bereits mit 16 Jahren gewählt werden.
"Herzensanliegen" der SPD
Die SPD will einige Verfassungsänderungen noch nicht aufgeben. "Insbesondere die Reform des Wahlalters sowie die sprachliche Anpassung des Verfassungstextes sind für uns Herzensanliegen", sagte der SPD-Rechtspolitiker Ulf Prange. "Daher halten wir unverändert an unseren Zielen fest und werden mit der demokratischen Opposition das Gespräch suchen."
Letzte Verfassungsänderung zwei Jahre her
Die bisher letzte Änderung der niedersächsischen Verfassung wurde vor fast genau zwei Jahren beschlossen. Damals wurden der Klimaschutz und die Minderung der Folgen des Klimawandels als Staatsziele festgelegt. In der kommenden Woche finden die letzten Plenarsitzungen des Landtags vor dem Jahreswechsel statt. In einer Sondersitzung Ende November zum Milliarden-Krisenpaket von Rot-Grün hatten sich CDU und AfD als Oppositionsfraktionen klar von der Regierung abgegrenzt.