Corona im Pflegeheim: Frau wegen Urkundenfälschung verurteilt
Nach einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim wurde eine ehemalige Mitarbeiterin wegen Urkundenfälschung verurteilt. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung war eingestellt worden.
Die Frau muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen. Das Landgericht Hildesheim sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass die Frau ihrem Arbeitgeber ein gefälschtes Impfzertifikat mit einer doppelten Impfung gegen Covid-19 vorlegt hatte, um weiter arbeiten zu dürfen. Zuvor war der 46-Jährigen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen worden. Das Landgericht teilte am Dienstagabend mit, dass es dieses Verfahren eingestellt hat.
Eingestelltes Verfahren: War die Mitarbeiterin für Corona-Ausbruch verantwortlich?
Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten zur Last gelegt, eine Corona-Infektionskette in dem Heim ausgelöst zu haben. Sie hatte im November 2021 dort als Alltagsbegleiterin gearbeitet, während sie unbemerkt selbst mit Corona infiziert war. Bei dem Ausbruch starben drei Bewohnerinnen im Alter von 80, 85 und 93 Jahren. Bei der Jüngsten ergaben die Untersuchungen laut Staatsanwaltschaft, dass die Infektion die Todesursache war. Bei den beiden anderen Frauen waren auch andere Todesursachen nicht auszuschließen.
Im Zweifel für die Angeklagte
Weitgehend unstrittig ist laut Gericht, dass die 46-Jährige infiziert zur Arbeit erschien. Sie hatte sich bei ihrem Sohn angesteckt. Allerdings wurde ihr positiver PCR-Test zerstört und konnte für das Verfahren nicht mehr untersucht werden. Deshalb hatten sich Fachleute den Test ihres ebenfalls infizierten Mannes vorgenommen. Bei ihm identifizierten sie eine spezielle Virus-Variante, die denen der drei verstorbenen Bewohnerinnen sehr ähnelte. Dieser Corona-Typ könnte aber auch durch jemand anderen in dem Pflegeheim in Umlauf gebracht worden sein. Schließlich wurde nur ein Bruchteil aller PCR-Test sequenziert.