Wärmeplanung: Wie wir in Zukunft heizen
Beim geplanten Heizungsgesetz (GEG) spielen die Kommunen eine zentrale Rolle - sie müssen Wärmepläne erstellen. Was bedeutet das Gesetz konkret für die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern?
Den Kommunen wird bei dem Gesetz eine zentrale Rolle zugeschrieben, denn Städte und Gemeinden müssen bis Ende 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Das bedeutet: Sie sollen ermitteln, wie jedes einzelne Gebäude am effizientesten beheizt werden kann. Erst wenn die Wärmepläne der Kommunen vorliegen, will die Berliner Ampel-Koalition die Pflicht zum klimaneutralen Heizen durchsetzen. Ursprünglich hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beabsichtigt, dass von 2024 an grundsätzlich nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Aus Sicht der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern macht es Sinn, die Vorgaben zum nachhaltigen Heizen im Bestand an die kommunale Wärmeplanung zu koppeln. Bisher hat aber nur die Stadt Rostock eine kommunale Wärmeplanung.
Lange Wartezeiten für den Einbau von Wärmepumpen
Doch wie ist die Situation in den Heizungsbaubetrieben in Mecklenburg-Vorpommern? Aktuell gibt es rund 1.100 Heizungsbaufirmen im Land und etwa 280.000 gasbetriebene Heizungen sowie rund 60.000, die mit Öl betrieben werden. Zusammen haben diese Anlagen laut dem Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern einen Anteil an den Heizsystemen im Nordosten von rund 65 Prozent. Etwa 14 Prozent sind Fernwärme, der Rest teilt sich auf in Wärmepumpen, Strom, Biomasse und Sonstige. Rund die Hälfte der fossilen Anlagen sind älter als 20 Jahre und müssen demnächst erneuert werden. Das kann zum Beispiel beim Einsatz von Wärmepumpen lange Wartezeiten bedeuten: Die Lieferzeiten betragen laut Verband zur Zeit mindestens acht Monate, der Einbau benötige etwa doppelt so viel Zeit. Auch hier fehlen Fachkräfte.
Nach bisherigen Plänen sollen die Kommunen bis spätestens 2028 erfasst haben, wie ihre Gebäude beheizt werden und wie dies in Zukunft klimaneutral geschehen soll - Details sind noch offen. Den Plänen der Ampel-Regierung zufolge sollen Eigentümer von Bestandsgebäuden erst dann dazu verpflichtet werden, bei einem Heizungstausch eine Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie zu garantieren, wenn klar ist, ob etwa ein Fernwärmeanschluss für ihre Immobilie infrage kommt.
Ein Comeback der Fernwärme?
Fernwärme liegt vor allem in den größeren Städten an: In Rostock zum Beispiel beziehen rund 60 Prozent aller Haushalte Fernwärme, in Schwerin sind es 63 Prozent. Spitzenreiter ist Greifswald, hier sind drei Viertel aller Haushalte an das Netz angeschlossen. Ob sich Eigenheimbesitzer an das Netz anschließen lassen können, hänge von verschiedenen Faktoren ab, sagt der Chef der Greifswalder Stadtwerke, Thomas Prauße. Außerdem koste der Anschluss Zeit und Geld.
Kommunale Wärmeplanung im Norden - wie ist der Zeitplan?
In den norddeutschen Bundesländern sind die Wärmepläne schon weit fortgeschritten: In Schleswig-Holstein müssen diese Pläne in großen Gemeinden schon bis Ende des kommenden Jahres vorliegen, in Niedersachsen bis Ende 2026. Und in Hamburg will der örtliche Wärmeversorger seinen Transformationsplan sogar noch dieses Jahr fertigstellen. Aus dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern heißt es: "Es ist ein Bundesgesetz in der Abstimmung, das in der Folge landesrechtlich umzusetzen ist. Im Rahmen der vom Klimaschutzministerium durchgeführten breiten öffentlichen Diskussion über die Schaffung eines Landesklimaschutzgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern ist auch eine Wärmeplanung Gegenstand der Diskussionen. Eine solche Verpflichtung besteht bislang allerdings nicht." Heißt: Es ist noch wenig konkret.
Was kommt auf Mieter und Hausbesitzer zu?
Auswirkungen auf Bürger könnte das Heizungsgesetz bereits im Januar 2024 haben - nämlich dann, wenn man neu baut oder die Heizung defekt ist und die Kommune bereits eine Wärmeplanung hat. Ab dann soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweist. Auf Mieter könnte eine sogenannte Modernisierungsumlage zukommen, wenn der Vermieter in eine neue Heizung investiert. Auch wenn der Vermieter keine Modernisierung plant, dürften auf die Mieter höhere Kosten zukommen. Denn es wird davon ausgegangen, dass fossile Energieträger künftig teurer werden.