Ein Arbeiter schweißt an einem Nahwärmerohr neben einem ausgehobenen Schacht in Hürup. © NDR Foto: Peer-Axel Kroeske

Heizungsgesetz des Bundes: Der Ball liegt bei den Kommunen

Stand: 15.06.2023 14:03 Uhr

Wie lange der Einbau neuer Gasheizungen noch erlaubt ist, hängt künftig von den örtlichen Wärmenetz-Plänen der Kommunen ab. In Schleswig-Holstein gilt bereits ein Gesetz, das ein schnelleres Vorgehen als im Bund vorsieht.

von Peer-Axel Kroeske

Der 1. Januar 2024 als Stichtag für das weitgehende Verbot zum Einbau neuer Gasheizungen ist vom Tisch. Erst wenn klar ist, dass kein Nah- oder Fernwärmenetz vor die Haustür kommt, müssen verstärkt erneuerbare Energien eingesetzt werden. Das geht aus den am Mittwoch veröffentlichten Leitplanken der Ampel-Koalition für ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor. Beim Zeitplan kommen nun die Kommunen ins Spiel. Sie sollen deutschlandweit bis 2028 ausarbeiten, wo Wärmenetze entstehen und wo nicht.

Größere Orte in SH wollen Wärmeplanung bis 2024 vorlegen

Einige Bundesländer könnten dabei aber schneller sein, da sie eigene Landesgesetze aufgelegt haben. In Schleswig-Holstein ist das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) in Kraft, das viele Orte bereits bis 2024 zu einer Wärmeplanung verpflichtet, weitere bis 2027. Unterschieden wird hier nach Unter-, Mittel und Oberzentren, also nach der Bedeutung der Gemeinden für die Versorgung des Umlands. Flensburg und Itzehoe haben bereits bestätigt, im kommenden Jahr fertig zu sein. Das Wärmeplanungsgesetz im Bund liegt bisher nur im Entwurf vor. Danach müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Wärmeplanung bis 2026 vorlegen, ab 10.000 Einwohnern ist Zeit bis 2028.

Noch keine Vorgaben für kleinere Gemeinden

Kleinere Gemeinden sind weder beim Bund noch beim Land erwähnt. Noch sei nicht klar, ob sie ebenfalls eine Wärmeplanung vorlegen müssen, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein. Darüber laufe jetzt der Austausch mit dem federführenden Bundesbauministerium. Erst wenn beide Gesetze verabschiedet sind, wissen Heizungsbesitzer, worauf sie sich einstellen müssen. Auch im schleswig-holsteinischen Energiewendeministerium gibt es darauf noch keine Antworten. Hier sagte ein Sprecher, die Landesregierung werde nach der Sommerpause Eckpunkte für eine Novelle des EWKG vorlegen.

Sorge um kompliziertes Regelwerk

Der Geschäftsführer des schleswig-holsteinischen Gemeindetages Jörg Bülow befürchtet, dass der Bund am Ende kompliziertere Vorgaben als das Land macht. Viele Städte haben bereits mit ihrer Wärmeplanung begonnen. Das hat der Bundes-Gesetzentwurf aber bereits berücksichtigt: Demnach kann das Land pauschal bestätigen, dass eine bereits abgeschlossene Wärmeplanung den Anforderungen entspricht.

Auch neue Ölheizungen länger erlaubt?

Offen ist nun auch, ob das bisher geltende Verbot für die Neuinstallation reiner Ölheizungen ab 2026 weiterhin Bestand hat. Im Kompromisspapier zum GEG ist es nicht mehr erwähnt. Das Bundeswirtschaftsministerium hält es aber für möglich, dass sich die Koalition hierzu noch verständigt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | 15.06.2023 | 08:00 Uhr

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