Gebäudeenergiegesetz: Mehr Spielräume bei der Heizungswahl
Die Einigung der Ampelregierung in Berlin im sogenannten Heizungsstreit eröffnet mehr Möglichkeiten für Hausbesitzer, die in Kürze eine neue Heizung brauchen.
Die am Dienstag erzielte Einigung sieht vor, dass Menschen, bei denen ein Heizungswechsel ansteht und bei denen es noch keine kommunale Wärmeplanung im Ort gibt, frei entscheiden können, was für eine Heizung sie einbauen. Für sie gilt das neue Gebäudeenergiegesetz erst einmal nicht.
Die Fraktionsspitzen haben sich außerdem am 27. Juni darauf geeinigt, dass funktionierende Gasheizungen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. So eine Planung kann die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder auch mit Wasserstoff vorsehen. Von 2029 soll in verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent "grüne Gase" eingesetzt werden. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff.
Vollumfänglich soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2024 nur für Neubauten gelten - und auch nur dann, wenn sie in Neubaugebieten entstehen. Aber auch hier gibt es jetzt mehr Entscheidungsspielräume als ursprünglich geplant: Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden, wenn sie auch mit Wasserstoff betrieben werden könnten, was sehr viele der modernen Geräte können. Holz- und Pellet-Heizungen fallen jetzt sogar in die Kategorie "erneuerbar" und das, obwohl bei der Verbrennung von Holz große Mengen CO2 anfallen.
Kommunale Wärmeplanung im Norden - wie ist der Zeitplan?
Gleichzeitig wird das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung verhandelt, das für eine klimaneutrale Heizinfrastruktur in Deutschland sorgen soll. Diese kommunalen Wärmepläne sollen voraussichtlich erst 2028 vorliegen und kartieren, wo Nah- und Fernwärmenetze entstehen. In den norddeutschen Bundesländern sind die Wärmepläne schon weit fortgeschritten: In Schleswig-Holstein müssen diese Pläne in großen Gemeinden schon bis Ende des kommenden Jahres vorliegen, in Niedersachsen bis Ende 2026. Und in Hamburg will der örtliche Wärmeversorger seinen Transformationsplan sogar noch dieses Jahr fertigstellen.
Sonderfälle - was sieht die Einigung vor?
Wenn es bereits eine kommunale Wärmeplanung gibt, die Heizung in einem Haushalt kaputtgeht und der Haushalt noch nicht ans Fernwärmenetz angeschlossen ist, dann gilt das Gebäudeenergiegesetz auch nicht.
Die Einigung sieht auch vor, dass in den parlamentarischen Beratungen noch etliche weitere Ausnahmeregelungen geschaffen werden könnten. Da gibt es das Beispiel der geplanten 80-Jahres-Grenze: also eine Ausnahme für Menschen über 80 Jahren. Vonseiten der Ministerpräsidenten der Länder gibt es die Forderung, dass diese Ausnahme für alle Menschen im Rentenalter gelten sollte. Auch das würde die Wirkung dieses Gesetzes noch einmal deutlich abschwächen, weil das genau die Menschen sind, die oft in alten, energetisch wenig effizienten Häusern leben.
Was bedeutet das für die Klimaziele?
Die Klimaziele zu erreichen, wird dadurch wahrscheinlich noch schwerer, zumal die Bundesregierung schon vorher die Sektorziele aufgegeben hat. Und damit ist auch die Pflicht für Sondermaßnahmen entfallen, wenn ein Sektor, wie zum Beispiel der Gebäudebereich, seine Klimaziele verfehlt. Und es wird möglicherweise auch teurer: Denn dieses Gebäudeenergiegesetz, das gibt erst mal viel Spielraum für zusätzliche CO2-Emissionen. Gleichzeitig steht schon fest, dass auf EU-Ebene ein Handel mit Verschmutzungsrechten auch für den Gebäudebereich entstehen wird. Der Preis für dieses Handelssystem ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Wenn jetzt viele Menschen weiter Gasheizungen einbauen, dann verbrauchen sie schon einen beträchtlichen Teil dieses CO2-Budgets, das in diesen Topf kommt: Der Preis für eine Tonne CO2 dürfte also vergleichsweise hoch ausfallen. Und die Menschen, die sich jetzt für eine Gasheizung entscheiden, müssen deshalb mit deutlich steigenden Kosten für ihren Energieverbrauch rechnen.