Es sollen diejenigen Privathaushalte unterstützt werden, die in diesem Jahr mehr als das Doppelte (des Durchschnittspreises des Vorjahres) für sogenannte alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie zum Beispiel Öl-, Flüssiggas-, Brikett- oder Pelletrechnungen bezahlt haben. Um die Hilfen beantragen zu können, muss die Rechnung bis zum 1. Dezember 2022 erstellt worden sein.
Die Bundesregierung stellt für diesen Fonds insgesamt 1,8 Milliarden Euro bereit. Diese Hilfen könnten dann bis zu 2.000 Euro betragen. Die Länder sind dafür zuständig, sie auszuzahlen und können die Hilfen auch noch durch eigene Programme ergänzen. Die Hilfsuntergrenze liegt bei 100 Euro.
Laut Eckpunktepapier der Bundesregierung lautet die Entlastungsformel wie folgt:
0,8 x Rechnungsbetrag - 0,8 x Bestellmenge x Referenzpreis (entspricht dem Vorjahreswert, Statistisches Bundesamt) x 2 – Untergrenze 100 Euro.
Die Hilfe aus dem Fonds für alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe der Bundesregierung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022. Die Rechnung muss dafür bis zum 1. Dezember 2022 erstellt worden sein. Rechnungen über Öl, Pellets oder Briketts können nach diesem Stichtag nicht mehr eingereicht werden.
Die Hilfe richtet sich an jene, die im Jahr 2022 mehr als das Doppelte für sogenannte alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie zum Beispiel Öl-, Flüssiggas-, Brikett- oder Pelletrechnungen bezahlt haben. Um die Hilfen beantragen zu können, muss die Rechnung bis zum 1. Dezember 2022 erstellt worden sein. Rechnungen über Öl, Pellets oder Briketts können nach diesem Stichtag nicht mehr eingereicht werden. Nötig ist außerdem eine eidesstattliche Erklärung zur Bestätigung der Brennstoffrechnung. Bei Mietern in Mehrparteienwohnhäusern mit entsprechenden Heizungsanlagen muss eine Erklärung der Vermieterseite eingereicht werden, die die Weitergabe an Mieter garantiert.
Der Antrag muss beim Bundesland erfolgen. Die Länder sind dafür zuständig, sie auszuzahlen und können die Hilfen jeweils noch durch eigene Programme ergänzen. In einer ersten Stellungnahme konnte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern noch nicht sagen, wann die Hilfen beantragt werden können.
Die Bundesregierung stellt für diesen Fonds insgesamt 1,8 Milliarden Euro bereit. Finanziert wird der Hilfsfonds aus dem neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Dieser wurde in seiner ursprünglichen Form im März 2020 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, "um den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Volkswirtschaft entgegenzuwirken".