Jobcenter in MV bereiten sich auf Bürgergeld vor
Zum 1. Januar wird das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld abgelöst. Mehr als 80.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern werden diese Leistungen von den Jobcentern bekommen. Die Umstellung läuft auf Hochtouren.
Der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, geht davon aus, dass die Umstellung zum Jahreswechsel glatt verlaufen wird. Die Mitarbeiter in den Jobcentern bereiten sich schon seit gut einem halben Jahr darauf vor. Man habe sich von der politischen Diskussion um das Bürgergeld nicht beeindrucken lassen, sagt Biercher. Die endgültige Entscheidung zum Gesetzentwurf war nach einem Streit zwischen der Regierungskoalition und der Opposition erst im November gefallen.
In den Jobcentern muss die Software zur Berechnung der Leistungen umgestellt werden. Das macht die IT-Abteilung der Bundesagentur für Arbeit. Alle Menschen, die jetzt noch Arbeitslosengeld II bekommen, sollen im Januar pünktlich den erhöhten Regelsatz bekommen.
Menschen bekommen mehr Geld
Mit dem Bürgergeld bekommen die Leistungsbezieher mehr Geld. Alleinstehende erhalten nun 502 Euro im Monat, das sind 53 Euro mehr als vorher. Auch die Regelsätze für Menschen, die zusammen in einem Haushalt leben, und für Kinder werden erhöht. Weitere Änderungen gibt es beim sogenannten Schonvermögen. Das wurde im Gesetz auf 40.000 Euro festgelegt. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht es sich um jeweils 15.000 Euro. In dieser Höhe müssen Menschen, die Bürgergeld bekommen, Erspartes im ersten Jahr nicht antasten.
Ein Jahr Karenzzeit gibt es auch für Wohnungen, die nach den Vorgaben zu groß oder zu teuer sind. Bisher mussten Menschen, die Leistungen beziehen, sehr schnell eine angemessene Wohnung finden. Jetzt haben sie dafür zwölf Monate Zeit.
Jobcenter haben viel zu tun
Neben der Umstellung aufs Bürgergeld haben die Jobcenter derzeit sowieso schon viel zu tun. Viele ukrainische Flüchtlinge bekommen Sozialleistungen, die Anträge müssen bearbeitet werden. Außerdem gibt es viele Anfragen an die Jobcenter wegen der hohen Energiekosten, sagt Anica Geese. Sie ist im Jobcenter Schwerin für die Umstellung auf das Bürgergeld verantwortlich.
Weiterbildung und Qualifizierung
Das neue Gesetz bringe auch neue Möglichkeiten in der Arbeitsvermittlung, sagt Geese. Der sogenannte Vermittlungsvorbehalt fällt weg. Das heißt, der Fokus liegt nicht mehr darauf, den Bürgergeld-Empfänger schnellstmöglich in eine Arbeit zu vermitteln. Stattdessen soll mehr Wert auf Weiterbildung und Qualifizierung gelegt werden. Anica Geese findet das gut.
Mehr als die Hälfte der Jobcenter-Kunden in Schwerin hätten keinen Berufsabschluss, mit dem neuen Gesetz könne ihnen besser geholfen werden, damit sie dauerhaft und langfristig Fuß am Arbeitsmarkt fassen können, so Geese. Es gibt vom 1. Januar an auch Bonuszahlungen zusätzlich zum Bürgergeld, wenn jemand Qualifizierungsmaßnahmen mitmacht. Die Kundenvermittler der Jobcenter werden in den kommenden Monaten für die neue Art der Vermittlung geschult.
Es wird weiter sanktioniert
Wie bei Hartz-IV können auch die Leistungen des Bürgergeldes gekürzt werden, wenn zum Beispiel ein Kunde nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Allerdings wurden die Sanktionen deutlich entschärft. In mehreren Schritten kann das Jobcenter die Zahlungen um maximal 30 Prozent kürzen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden aber nicht angetastet, sagt Anica Geese. Das war beim Arbeitlosengeld II noch möglich. Einen neuen Antrag auf das Bürgergeld müssen Menschen, die bisher Leistungen beziehen, nicht stellen. Das läuft automatisch. Es könne aber sein, dass auf den Bescheiden noch nicht Bürgergeld steht, sagt Geese, die Umstellung der Dokumente könne noch ein paar Wochen dauern.